Lehrveranstaltungen



  LEHRVERANSTALTUNGEN E. Praxis und interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 9: Praxis I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden über die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 120 Stunden bzw. 5 ECTS-AP zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen ExpertInnen im Sinne des § 2 (Raum-entwicklung und Regionalforschung, Entwicklungsforschung, Gebirgsforschung und Naturgefahrenforschung) tätig sind. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung der Universitätsstudienleiterin bzw. des Universitätsstudienleiters einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen, der die Erfahrungen der Praxis vor dem Hintergrund der erworbenen Kenntnisse im Studium kritisch beleuchtet. Die Wahlmodule 9 und 10 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 10: Praxis II (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden über die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 120 Stunden bzw. 5 ECTS-AP zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen ExpertInnen im Sinne des § 2 (Raumentwick-lung und Regionalforschung, Entwicklungsforschung, Gebirgsforschung und Naturgefahrenforschung) tätig sind. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung der Universitätsstudienleiterin bzw. des Universitätsstudienleiters einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen, der die Erfahrungen der Praxis vor dem Hintergrund der erworbenen Kenntnisse im Studium kritisch beleuchtet. Die Wahlmodule 9 und 10 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.