Lehrveranstaltungen



INFO Universitätslehrgang Medizinrecht gemäß Curriculum 2013 (4 Semester, 75 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 4: Arbeitsrecht für Gesundheitsberufe (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls erfassen die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen sowie von ArbeitgeberInnen im Gesundheitswesen und verstehen, wie arbeitsrechtliche Konflikte zu lösen sind. Sie sind mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Problemlagen unter Thematisieren von Geschlechteraspekten in Krankenanstalten einerseits sowie in Ordinationen, Sanatorien etc. andererseits vertraut.
Pflichtmodul 5: Organisationsrecht im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die öffentlich- und privatrechtlichen Rahmenbedingungen für das Anbieten von Dienstleistungen im Gesundheitswesen und erfassen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen, in denen medizinische Dienstleistungen erbracht werden können.
Pflichtmodul 6: Recht der sozialen und privaten Kranken- und Unfallversicherung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen das System der sozialen Kranken- und Unfallversicherung in Österreich und das Verhältnis zwischen Sozialversicherungsträgern und deren Vertragspartnern. Sie kennen weiters den Rechtsrahmen der privaten Krankenversicherung und des dafür relevanten Versicherungsvertragsrechtes. Darüber hinaus sind sie mit dem Verhältnis von Sozial- und Privatversicherungsrecht sowie den Funktionen der beiden Versicherungsarten in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung vertraut.
Pflichtmodul 7: Rechte und Pflichten von PatientInnen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen das Verhältnis von PatientInnen zu Anbieterinnen von Gesundheitsdienstleistungen und daraus entspringende Rechte und Pflichten. Sie wissen, wie und inwieweit das Zivilrecht und das öffentliche Recht die Interessen der Patientinnen wahrt, vor allem wenn diese besonders schutzwürdig sind.
Pflichtmodul 8: Haftungsrisiken im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls erkennen Haftungsrisiken im Zivil- und Strafrecht. Sie verstehen, unter welchen Voraussetzungen AnbieterInnen von Gesundheitsdienstleistungen, Arzneimitteln und Medizinprodukten vertraglich oder deliktisch zu Schadenersatz verpflichtet werden können und inwieweit sie auch strafrechtlich belangt werden können.
Pflichtmodul 9: Streitbeilegung im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen, wie ein Rechtsstreit im Gesundheitswesen verfahrensrechtlich abläuft und welche Rolle den unterschiedlichen AkteurInnen dabei zukommt. Sie kennen auch die besonderen Formen einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Gesundheitswesen und verstehen deren Rolle im Kontext des Rechtsschutzsystems insgesamt.
Pflichtmodul 10: Recht und Ethik in der medizinischen Forschung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen Grundsätze des Immaterialgüterrechts, soweit es für medizinische Forschung oder die Entwicklung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten relevant ist. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Entwickeln von Arzneimitteln. Die AbsolventInnen erfassen ethische Grenzen medizinischen Handelns und Forschens und verstehen deren Auswirkungen auf Rechtsfragen.
Master-Thesis (15 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
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