Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (55 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
2. Modul: Sprach- und Grammatiktheorie (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
3. Modul: Onomastik (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
5. Modul: Sprachwandel und Evolution (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
6./7. Modul: Spezialisierender Sprachkurs (2,5/2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Spezialisierender Sprachkurs 1: Es können maximal 2 Sprachkurse im Ausmaß von jeweils 2,5 ECTS-AP oder ein Sprachkurs im Ausmaß von 5 ECTS-AP aus einer indogermanischen oder nichtindogermanischen Sprache absolviert werden.
8./9. Modul: Weiterer spezialisierender Sprachkurs (2,5/2,5 ETCS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Spezialisierender Sprachkurs 2: Es können maximal 2 Sprachkurse im Ausmaß von jeweils 2,5 ECTS-AP oder ein Sprachkurs im Ausmaß von 5 ECTS-AP aus einer indogermanischen oder nichtindogermanischen Sprache absolviert werden.
11. Modul: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ETCS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.