Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 4: Sprachbeherrschung Russisch II (10 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 3
Lernergebnis: selbstständige Sprachverwendung; Verstehen der Kernpunkte/Hauptaussagen von langen, komplexen mündlichen und schriftlichen Texten; Festigung des Sprachbewusstseins in den Bereichen der Grammatik, Stilistik und Pragmatik (Niveau B1/B2)
Zur übergeordneten Rubrik
612003
UE Russisch III (UE / 4h / 5 ECTS-AP)
Natalia Demenkova, Alexander Kuperdyaev
Details zu dieser Lehrveranstaltung

Hinweis:
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