Lehrveranstaltungen



Aus den Pflichtmodulen 3.1, 3.2 oder 3.3 ist je nach gewähltem Künstlerischen Hauptfach (KHF sowie in Kombination mit IME 1./2. KHF) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodule 3.1 - 3.2 - 3.3 Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (8 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
(außer bei gewähltem KHF Gesang oder KHF Jazz/Pop Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Gesang, 1./2. KHF Jazz/Pop Gesang)
Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls - verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme, - verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten, - können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen, - erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens, - erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht, - können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken, - verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen. Besondere Hinweise: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls nehmen inhaltlich und methodisch aufeinander Bezug und sind nach Möglichkeit aufeinanderfolgend, beginnend mit KF Gesang 1-4, zu absolvieren. Kommissionelle Prüfung im Künstlerischen Fach Gesang zwischen dem 4. und 8. Semester Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
(bei gewähltem KHF Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Gesang)
Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls - verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme, - verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Gesang ergänzend, vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten, - können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen, - erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens, - erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht, - können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken, - verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen. Besondere Hinweise: Die Lehrveranstaltungen Gesangspraktikum 1-2 sowie KF Jazz/Pop Gesang 1-2 sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Gesang zu betrachten. Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
(bei gewähltem KHF Jazz/Pop Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Jazz/Pop Gesang)
Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls - verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme, - verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Jazz/Pop Gesang ergänzend, vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten, - können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen, - erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens, - erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht, - können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken, - verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen. Besondere Hinweise: Die Lehrveranstaltungen Gesangspraktikum 1-2, KF Gesang 1-2 sowie Jazz/Pop Werkstatt sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Jazz/Pop Gesang zu betrachten. Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.