Lehrveranstaltungen



Im theoretischen Teil sind Pflichtmodule im Umfang von 89,5 ECTS-AP zu absolvieren.
Pflichtmodule Theoretischer Teil (89,5 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
A4. Rehabilitation und Inklusive Pädagogik (2 SSt., 3,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können die Zielsetzungen und Besonderheiten der Rehabilitation und inklusiven Pädagogik, die für das Verständnis von psychotherapeutischen Prozessen besonders wichtig sind, vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und Forderungen charakterisieren.
Das Modul umfasst Grundlagen, Zielsetzungen sowie Besonderheiten der Rehabilitation in Abgrenzung zur ambulanten oder stationären Behandlung. Weiters werden Ursachen und Gründe von Behinderungen und von spezifischen Entwicklungsproblemen erörtert und darauf bezogen die entsprechenden Therapieansätze vermittelt, Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Forderungen werden reflektiert.
A5. Psychologische Diagnostik und Begutachtung (4 SSt., 7 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik und sind in der Lage, Möglichkeiten und Grenzen zu reflektieren.
Das Modul umfasst Grundlagen und Anwendungsbereiche psychologischer Diagnostik. Vermittelt werden eine Übersicht über Datenerhebungsmethoden, Strategien zur Informationsverarbeitung und Datenintegration zur diagnostischen Urteilsbildung sowie das Erstellen von Gutachten.
A6. Psychosoziale Interventionsformen (4 SSt., 7 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen die wichtigsten Angebote und Institutionen im psychosozialen Feld und sind in der Lage, Psychotherapie von anderen Interventionsformen abzugrenzen sowie Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten zu erkennen und zu fördern.
Das Modul vermittelt einen Überblick über das psychosoziale Angebotsspektrum (regionale und überregionale Einrichtungen), insbesondere über die Beratungs- und Begleitungsangebote und deren Arbeitsweisen in Bezug auf die historische und aktuelle Entwicklung und interdisziplinäre Zusammenarbeit; dabei werden die unterschiedlichen Organisationsformen und ihr Einfluss auf die Interventionen sowie Kooperations- und Vernetzungsformen reflektiert.
B1. Einführung in die Medizinische Terminologie (2 SSt., 3,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse der medizinischen Fachsprache und sind in der Lage, Fachartikel und Arztbriefe zu verstehen.
Das Modul umfasst die Einführung in die Struktur medizinischer Fachsprache. Wichtige Diagnoseschlüssel werden erörtert und der Gebrauch von Fachbegriffen im psychotherapeutischen Setting wird reflektiert.
E. Rahmenbedingungen der Psychotherapie (6 SSt., 10,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen die institutionellen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen der Arbeit im psychosozialen Feld.
Das Modul umfasst einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit: Einführung und Darstellung des Psychotherapiegesetzes, rechtliche Dimensionen der Berufsausübung, Haftungsfragen, einschlägige Bestimmungen im Strafrecht, Suchtmittelrecht; Krankenanstaltswesen, Kooperationen im Gesundheitswesen, Patientenrechte, Unterbringung psychisch Kranker, Jugendwohlfahrt.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.