Lehrveranstaltungen
Pflichtmodul 2: Sprachbeherrschung (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die Hauptaussagen langer und komplexer
russischer Texte; sie können im Bereich der Textverarbeitung Texte zusammenfassen, kommentieren und diskutieren; sie setzen Argumentationsstrategien ein und demonstrieren Diskurskompetenz.
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