Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (25 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1: Pädagogische Vertiefungen (10 ECTS-AP; 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen - haben Kenntnisse über forschungsbasierte Theorien und pädagogische Ansätze der Bildung, Erziehung und Förderung von Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und intellektueller Behinderung, und können diese in Bezug auf pädagogisches Handeln analysieren und bewerten; - kennen Erscheinungsformen, ursächliche Zusammenhänge, bildungsbiographische Verläufe und Entwicklungsbedingungen von Lernschwierigkeiten und intellektueller Behinderung; - wissen um spezifische Konzepte und Methoden der Pädagogik bei Mehrfachbehinderungen und können Möglichkeiten für ihre praktische Anwendung ableiten; - kennen professionsspezifische und berufsethische Anforderungen im Förderbereich kognitive Entwicklung und Lernen und können daraus Handlungsmöglichkeiten für den Einsatz im inklusiven Unterricht ableiten; - haben Kenntnisse gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse von Menschen mit Lernschwierigkeiten und intellektueller Behinderung sowie der Geschichte und Strukturen spezifischer Institutionen und Organisationen und sind in der Lage, diese kritisch in Bezug auf aktuelle Entwicklungen inklusiver Bildung zu diskutieren, zu vergleichen und zu reflektieren.
Pflichtmodul 3: Unterstützte Kommunikation (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen - setzen sich kritisch mit den Anwendungsmöglichkeiten zur Förderung der Kommunikation im Hinblick auf kognitive und motorische Beeinträchtigungen auseinander und entwickeln adäquate Lösungsstrategien zum Abbau sozialer Barrieren; - kennen die Prinzipien der Basalen Kommunikation und wenden diese an; - beraten beteiligte Personen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Kolleg*innen, Mitschüler*innen) in Bezug auf kommunikationsfördernde und -unterstützende Maßnahmen professionell und mit dem Ziel einer gelingenden Partizipation; - kennen Konzepte der Unterstützten Kommunikation einschließlich kompensatorischer Hilfsmittel und spezieller Hard- und Software und können diese im inklusiven Unterricht umsetzen; - verfügen über vertiefte Kenntnisse von assistierenden Technologien, grundlegende Kompetenzen ihrer Anwendung und sind in der Lage, ausgewählte assistierende Technologien zu nutzen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.