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Wahlmodule (45 ECTS-AP)
45 ECTS-AP sind aus folgenden Wahlmodulen zu absolvieren. Mindestens 20 ECTS-AP müssen aus den Wahlmodulen 1-14 - also aus einer Fremdsprache - gewählt werden, und zwar so, dass sie dem Erwerb oder der Vertiefung ein- und derselben Sprache (Russisch, Englisch, Italienische, Französisch oder Spanisch) dienen.
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Modul 15: Sprachkurs I (ISI) (5 ECTS-AP) (no courses)
Es können zwei Sprachkurse im Ausmaß von jeweils 2,5 ECTS-AP oder ein Sprachkurs im Ausmaß von 5 ECTS-AP absolviert werden.
Modul 16: Sprachkurs 2 (ISI) (5 ECTS-AP) (no courses)
Es können zwei Sprachkurse im Ausmaß von jeweils 2,5 ECTS-AP oder ein Sprachkurs im Ausmaß von 5 ECTS-AP absolviert werden.
Modul 20: Praxis 1 (5 ECTS-AP) (no courses)
Die Studierenden des Bachelorstudiums Vergleichende Literaturwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 20 und 21 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden. (Für den Abschluss der beiden Wahlmodule ist in dem Falle eine Bescheinigung der Einrichtung und ein Bericht ausreichend.)
Modul 21: Praxis 2 (5 ECTS-AP) (no courses)
Die Studierenden des Bachelorstudiums Vergleichende Literaturwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 20 und 21 können auch in ein- und der selben Einrichtung (im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden. (Für den Abschluss der beiden Wahlmodule ist in dem Falle eine Bescheinigung der Einrichtung und ein Bericht ausreichend.)
Modul 22: Interdisziplinäre bzw. Außerfachliche Kompetenzen (10 ECTS-AP) (no courses)
Es können im Ausmaß von 10 ECTS-AP Lehrveranstaltungen aus dem Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorstudien frei gewählt werden.

Notes:
  • There may still be changes in the courses offered as well as room allocation and course dates.
  • The course descriptions found in the English version of the course catalogue are for informational purposes only. Authoritative information can be found in the "Vorlesungsverzeichnis" (German version of the course catalogue).