Lehrveranstaltungen



Pflichtfächer (§ 6 Abs. 1)
Zur übergeordneten Rubrik
1. Arbeitsrecht 1 (10,5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
8. Sozialrecht 1 (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
12. Juristische Informations- und Arbeitstechnik (3 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.