Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (85 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 5: Pharmazeutische Technologie (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden besitzen pharmazeutisch-technologische Grundkenntnisse zur Herstellung, Charakterisierung und Prüfung von magistralen Arzneiformen sowie zur Bewertung von Instabilitäten und Inkompatibilitäten. Die Herstellung von homöopathischen Zubereitungen ist vertraut.
Pflichtmodul 6: Magistrale Arzneimittelherstellung (10 ECTS-AP; 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben theoretische Kenntnisse von der Herstellung magistraler Rezepturen und die Fertigkeit diese praktisch anwenden. Das beinhaltet die vom Arzneibuch vorgesehenen Prüfungen der Arzneiformen, der zur Herstellung notwendigen Grund- und Hilfsstoffe sowie gebräuchlicher Wirkstoffe und Packmittel.
Pflichtmodul 8: Chemische Diagnostik I (5 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden haben Kenntnisse über unterschiedliche Methoden (nasschemische Nachweise, Schnelltests) der qualitativen bzw. quantitativen Analytik sowie labordiagnostische Parameter und können die Anwendung dieser Verfahren beschreiben. Sie haben die Fertigkeit, Methoden, Analysenergebnisse sowie diagnostische Interpretationen kritisch zu beurteilen und mögliche Fehler/Probleme zu erkennen.
Pflichtmodul 13: Vorbereitung Masterarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen, einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren und eine schriftliche Masterarbeitsvereinbarung abzuschließen.
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Pflichtmodul 14: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit.
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, den Gesamtzusammenhang der Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiums zu reflektieren. Dabei demonstrieren sie theoretisches Verständnis, methodische Grundlagen sowie die Fähigkeit die Ergebnisse der Masterarbeit zu vermitteln und entsprechend zu präsentieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.