Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (70 ECTS-AP)
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Wahlmodul 3: Zeitgenössische soziologische Theorie (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, die postklassische Theorielandschaft in ihrer Entwicklung, ihren Strategien und Differenzen zu charakterisieren und kritisch zu beurteilen.
Wahlmodul 4: Systemische Sozialtheorien (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können systemische Ansätze beschreiben und deren wissenschaftliches und praktisches Potenzial beurteilen. Sie vermögen systemische Sozialtheorien kritisch zu reflektieren und anzuwenden.
Wahlmodul 6: Handlungstheorien (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse verstehensorientierter (interpretativer) und erklärungsorientierter (nomologischer) soziologischer Handlungstheorien. Sie sind in der Lage, das Verhältnis von Handlung und Struktur, von individueller Handlungskreativität und Handlungskontexten zu beschreiben und zu analysieren.
Wahlmodul 7: Kultur und Gesellschaft (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse unterschiedlicher kultursoziologischer Konzepte zur Modellierung des Zusammenhangs von Kultur und Gesellschaft. Sie sind in der Lage, die Erklärungskraft entsprechender Konzepte für die Analyse kultureller und gesellschaftlicher Prozesse zu erkennen und zu beschreiben.
  LEHRVERANSTALTUNGEN Wahlmodul 9: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Das Modul Interdisziplinäre Kompetenzen dient zum Erwerb von interdisziplinärem/generischem Wissen und zum Aufbau sozial- und gesellschaftspolitisch relevanter Kompetenzen.
Es können Lehrveranstaltungen aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien im Ausmaß von 10 ECTS-AP frei gewählt werden. Für weitere Informationen klicken Sie LEHRVERANSTALTUNGEN.
  LEHRVERANSTALTUNGEN Wahlmodul 10: Modul zur individuellen Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien im Ausmaß von höchstens 10 ECTS-Anrechnungspunkten frei gewählt werden. Für weitere Informationen klicken Sie LEHRVERANSTALTUNGEN.
Wahlmodul 11: Berufspraxis 1 (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und der Erprobung und praxisorientierten Anwendung der im Studium erworbenen Qualifikationen.
Anstelle eines Teiles im Umfang von 10 ECTS-AP der Wahlmodule gemäß Z 10 kann zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine Praxis in in- oder ausländischen Organisationen mit soziologisch relevanten Tätigkeitsfeldern bzw. Forschungsprojekten absolviert werden. Darüber ist eine Arbeitsleistung von mindestens 250 Stunden nachzuweisen sowie ein Praxisbericht abzugeben; dies entspricht 10 ECTS-AP.
Wahlmodul 12: Berufspraxis 2 (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und der Erprobung und praxisorientierten Anwendung der im Studium erworbenen Qualifikationen.
Anstelle eines Teiles im Umfang von 10 ECTS-AP der Wahlmodule gemäß Z 10 kann zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine Praxis in in- oder ausländischen Organisationen mit soziologisch relevanten Tätigkeitsfeldern bzw. Forschungsprojekten absolviert werden. Darüber ist eine Arbeitsleistung von mindestens 250 Stunden nachzuweisen sowie ein Praxisbericht abzugeben; dies entspricht 10 ECTS-AP.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.