Lehrveranstaltungen



Der dritte Studienabschnitt besteht aus 1. gebundenen Wahlfächern gemäß §§ 10 und 11 im Ausmaß von 30 ECTS-AP, 2. freien Wahlfächern im Ausmaß von 11,5 ECTS-AP und 3. der Diplomarbeit im Ausmaß von 21,5 ECTS-AP. Gebundene Wahlfächer sind im folgenden Ausmaß zu wählen: 1. 10 ECTS-AP aus ein und demselben Wahlfächerkorb gemäß § 10, 2. weitere 10 ECTS-AP aus den Wahlfächerkörben gemäß § 10 sowie 3. weitere 10 ECTS-AP aus den Wahlfächerkörben gemäß § 10 oder aus einzelnen Wahlfächern gemäß § 11.
Dritter Studienabschnitt (§ 9, 63 ECTS-AP, 2 Semester)
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Hinweis:
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