Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (17,5 ECTS-AP)
Aus den Wahlmodulen sind 17,5 ECTS-AP zu absolvieren: Das Wahlmodul 1 kann (je nach Belegung der Wahlmodule 2 und/oder 3) einen Umfang von 10, 12,5, 15 oder 17,5 ECTS-AP aufweisen: * Studierende des Bachelorstudiums Architektur können die Lehrveranstaltungen SL Cultural Studies und VO Architektur und künstlerische Praxis nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Translationswissenschaft können die Lehrveranstaltung UE Sprachen und Kulturen im Vergleich nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie können die Lehrveranstaltungen VO Kulturtheorien und UE Lektüre kulturtheoretischer Texte nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Philosophie können die Lehrveranstaltungen VO Ästhetik und Kunstphilosophie und SE Ästhetik und Kunstphilosophie nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Kunstgeschichte können die Lehrveranstaltungen EU Praktische Anwendung I und EU Praktische Anwendung II nicht wählen. * Studierende der Bachelorstudien Vergleichende Literaturwissenschaft, Französisch, Italienisch und Spanisch können die Lehrveranstaltungen VO Kulturgeschichte I und VO Kulturgeschichte II nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Vergleichende Literaturwissenschaft können die Lehrveranstaltungen UE Literaturwissenschaft in der Praxis I und UE/EX Literaturwissenschaft in der Praxis II nicht wählen. * Studierende der Bachelorstudien Anglistik und Amerikanistik, Französisch, Italienisch sowie Spanisch können die Lehrveranstaltungen VU Gender Studies und VU Einführung in die Medienanalyse nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Slawistik können die Lehrveranstaltung VU Medienanalyse nicht wählen. * Studierende des Bachelorstudiums Germanistik können die Lehrveranstaltungen VU Schreibkompetenz und VU Mündliche Interaktionskompetenznicht wählen.
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 2: Praxis 1 (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 2,5 ECTS-AP (bzw. 60 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in einschlägigen Einrichtungen zu absolvieren. Beispiele können den Bachelor-Curricula der am Wahlpaket beteiligten Studienrichtungen (Anglistik und Amerikanistik, Architektur, Europäische Ethnologie, Französisch, Germanistik, Italienisch, Kunstgeschichte, Slawistik, Spanisch, Translationswissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften) entnommen werden. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 2 und 3 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 7,5 ECTS-AP bzw. 180 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 3: Praxis 2 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden des Wahlpakets "Kulturmanagement" können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in einschlägigen Einrichtungen zu absolvieren. Beispiele können den Bachelor-Curricula der am Wahlpaket beteiligten Studienrichtungen (Anglistik und Amerikanistik, Architektur, Europäische Ethnologie, Französisch, Germanistik, Italienisch, Kunstgeschichte, Slawistik, Spanisch, Translationswissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften) entnommen werden. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 2 und 3 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 7,5 ECTS-AP bzw. 180 Stunden) absolviert werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.