Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (100 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1: Psychologie und Ethik (10 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Expertise im Bereich der gegenwärtigen Psycho-logie; sie können ethische Argumentationsformen aus Vergangenheit und Gegenwart selbstständig und innovativ auf konkrete Handlungsfelder anwenden.
Pflichtmodul 4: Neutestamentliche Exegese (5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Expertise neutestamentlich-exegetischer Forschung und können neutestamentliche Texte selbstständig und innovativ wissenschaftlich bearbeiten.
Pflichtmodul 6: Theologische Anthropologie und Vollendungslehre (10 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen christliche Schöpfungslehre, Anthropologie und Vollendungslehre in ihren vielfältigen Bezügen zu anderen theologischen Themen und zu konkurrierenden Weltbildern; sie können ihre Erkenntnisse für den kritischen Umgang mit alternativen Entwürfen nutzen und können genderspezifische Aspekte in Philosophie und Theologie innovativ weiterentwickeln und auf konkrete Forschungsfelder anwenden.
Pflichtmodul 10: Kirchenrecht: Grundvollzüge kirchlichen Lebens (5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können grundlegende kirchenrechtliche Normen im Verkündigungs- und Heiligungsdienst sowie im kirchlichen Eherecht auf konkrete Forschungsfragen innovativ anwenden.
Pflichtmodul 14: Vorbereitung der Diplomarbeit (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind fähig zur Abfassung einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) der geplanten Diplomarbeit und zur Skizzierung des zeitlichen Ablaufs.
Pflichtmodul 15: Defensio der Diplomarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung der Pflichtmodule des 1. und 2. Studienabschnitts, der individuellen Schwerpunktsetzung gemäß § 6 Abs. 2 und der Diplomarbeit
Lernergebnis: Die Studierenden sind fähig, die Diplomarbeit im Gesamtzusammenhang von Philosophie und Theologie zu präsentieren und in einer Diskussion zu verteidigen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.