Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 6: Entwicklung Kunstpraxis (10 ECTS-AP; 16 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 3
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen - kennen bildnerisches Denken als Basis künstlerischer Prozesse; - kennen ihre bevorzugten Techniken, Möglichkeiten und Materialien; kennen Methoden fortgeschrittener bildnerischer Arbeit; - können künstlerische Verfahrensweisen reflektieren, anwenden und diskutieren; - entwickeln und realisieren künstlerische Ideen und Projekte; - können bildnerisch weitgehend eigenständig bezogen auf unterschiedliche Bereiche der Kunst denken und handeln; - erforschen interessensbezogen künstlerische Medien; - entwickeln unterschiedliche praktische und theoretische Fähigkeiten; - kreieren, konzipieren und realisieren eigene künstlerische Ideen und Projekte; - können die eigene Arbeit in Beziehung und im Kontext anderer Kunstäußerungen betrachten.
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KE Entwicklung Kunstpraxis II (KE / 8h / 5 ECTS-AP) E
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