Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule (30 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
  LEHRVERANSTALTUNGEN Wahlmodul 1: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie sind vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin in der Lage, Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen zu identifizieren und interdisziplinäre Fragen zu formulieren.
Es können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien frei gewählt werden. Verpflichtend ist eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren. Für weitere Informationen klicken Sie LEHRVERANSTALTUNGEN.
Wahlmodul 2: Individuelle Schwerpunktsetzung I (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung sind Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei zu wählen. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren. Für weitere Informationen klicken Sie LEHRVERANSTALTUNGEN.
Wahlmodul 3: Individuelle Schwerpunktsetzung II (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung sind Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei zu wählen. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren. Für weitere Informationen klicken Sie LEHRVERANSTALTUNGEN.
Wahlmodul 4: Praxis I (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Frühestens nach Absolvierung von mindestens 30 ECTS-AP zulässig.
Lernergebnis: Die Studierenden sind über mögliche Berufsfelder informiert und haben ihr erworbenes Wissen und ihre erworbenen Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld angewandt. Sie verfügen über berufsfeldbezogene Erfahrungen und sind mit Bedingungen der beruflichen Praxis in einem spezifischen Bereich vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 225 Stunden absolvieren. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit sowie zum Engagement der bzw. des Studierenden ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen, ferner ist ein Bericht in schriftlicher Form oder in Form eines Video-Clips zu verfassen, der neben Zielen und Aktivitäten auch die Dokumentation von Lernerfahrungen beinhaltet. (Für den Bericht werden 25 Arbeitsstunden berechnet).
Wahlmodul 5: Praxis II (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Frühestens nach Absolvierung von mindestens 30 ECTS-AP zulässig.
Lernergebnis: Die Studierenden sind über mögliche Berufsfelder informiert und haben ihr erworbenes Wissen und ihre erworbenen Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld angewandt. Sie verfügen über berufsfeldbezogene Erfahrungen und sind mit Bedingungen der beruflichen Praxis in einem spezifischen Bereich vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 225 Stunden absolvieren. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit sowie zum Engagement des/der Studierenden ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen, ferner ist ein Bericht in schriftlicher Form oder in Form eines Video-Clips zu verfassen, der neben Zielen und Aktivitäten auch die Dokumentation von Lernerfahrungen beinhaltet. (Für den Bericht werden 25 Arbeitsstunden berechnet).

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.