Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 60 ECTS-AP wie folgt zu absolvieren. 1. Es sind 10 ECTS-AP durch Absolvierung des Wahlmoduls 1 oder 2 (zweite slawische Sprache) und 20 ECTS-AP durch Absolvierung der Wahlmodule 3 und 5 (Literatur-/Kulturwissenschaft) oder durch Absolvierung der Wahlmodule 7 und 9 (Sprachwissenschaft) zu erwerben. 2. Weitere 30 ECTS-AP sind entweder a. in Form einer Ergänzung nach Maßgabe freier Plätze. Ergänzungen sind festgelegte Module aus anderen Curricula im Umfang von 30 ECTS-AP. Sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart. oder b. aus den Wahlmodulen 11 bis 16 oder c. in Form einer Vertiefung zu absolvieren. 3. Es stehen die Vertiefungen "Slawische Literatur- und Kulturwissenschaft" und "Slawische Sprachwissenschaft" zur Auswahl. Wenn eine Vertiefung gewählt wird, ist die Masterarbeit aus dem Themenbereich der gewählten Vertiefung zu schreiben. a. Durch Absolvierung der Wahlmodule 4, 6 und 11 kann die Vertiefung "Slawische Literatur- und Kulturwissenschaft" erworben werden. b. Durch Absolvierung der Wahlmodule 8, 10 und 11 kann die Vertiefung "Slawische Sprachwissenschaft" erworben werden.
Wahlmodule (60 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 1: Sprachbeherrschung Zweite slawische Sprache Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Vertiefung der sprachpraktischen Kompetenzen, die eine fundierte Textarbeit von der Analyse bis zur Produktion ermöglichen. Erwerb von Grundkenntnissen über regionale, soziale und situative Sprachvarianten sowie ihre Verwendung im konkreten Diskurs. Ausbau sprachreflexiver Kompetenzen zur Analyse der Verbindungen zwischen Sprache einerseits und Kultur, Gesellschaft und Geschichte andererseits. Zielniveau: B1 nach GERS
Wahlmodul 4: Russische/Slawische Literatur(en) 1 (10 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Kompetenz, komplexe und gegenstandsbezogene, methodische und theoretische Zusammenhänge und Fragestellungen selbständig zu erarbeiten, zu analysieren, zu präsentieren und weiterzuentwickeln. Es muss ein eindeutiger thematischer Unterschied zu Wahlmodul 3 gegeben sein.
Wahlmodul 5: Kultur und Medien (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben spezialisierte Kenntnisse in Kultur- und Medientheorien, Kulturphilosophie, Ästhetik, Theorie und Geschichte des Films sowie in der russischen bzw. osteuropäischen Kulturgeschichte; sie spezialisieren ihr Wissen über die Funktionsweisen verschiedener Bereiche des Kulturbetriebs (Literaturveranstaltungen, Verlags- und Ausstellungswesen, Theater, Oper, Ballett, Performance, Kino und Filmfestivals, Medien).
Wahlmodul 7: Slawische Sprachwissenschaft (10 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Spezialisierte Kenntnisse von Theorien und Methoden sowie ihrer selbständigen Anwendung auf slawisches Sprachmaterial; Kriterien für die Einordnung und kritische Beurteilung der Studien bzw. Theorien.
Wahlmodul 8: Slawische Sprachwissenschaft 1 (10 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Spezialisierte Kenntnisse von Theorien und Methoden sowie ihrer selbständigen Anwendung auf slawisches Sprachmaterial; Kriterien für die Einordnung und kritische Beurteilung der Studien bzw. Theorien. Es muss ein eindeutiger thematischer Unterschied zu Wahlmodul 7 gegeben sein.
Wahlmodul 9: Forschungsseminar Slawische Sprachwissenschaft (10 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Kompetenz, komplexe und gegenstandsbezogene, methodische und theoretische Zusammenhänge und Fragestellungen selbständig zu erarbeiten, zu analysieren, zu präsentieren und weiterzuentwickeln.
Wahlmodul 10: Forschungsseminar Slawische Sprachwissenschaft 1 (10 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Kompetenz, komplexe und gegenstandsbezogene, methodische und theoretische Zusammenhänge und Fragestellungen selbständig zu erarbeiten, zu analysieren, zu präsentieren und weiterzuentwickeln. Es muss ein eindeutiger thematischer Unterschied zu Wahlmodul 9 gegeben sein.
Wahlmodul 13: Praxis 1 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 3 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfrei-en Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt ist eine Bescheinigung der Einrichtung vor-zulegen, ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu absolvieren. Die Wahlmodule 13 (Praxis 1) und 14 (Praxis 2) können auch in der-selben Einrichtung absolviert werden. Dies entspricht einem Umfang von 15 ECTS-AP (bzw. 360 Stunden).
Wahlmodul 14: Praxis 2 (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 3 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP (bzw. 240 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfrei-en Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt ist eine Bescheinigung der Einrichtung vor-zulegen, ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu absolvieren. Die Wahlmodule 13 (Praxis 1) und 14 (Praxis 2) können auch in der-selben Einrichtung absolviert werden. Dies entspricht einem Umfang von 15 ECTS-AP (bzw. 360 Stunden).
Wahlmodul 15: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien im Umfang von höchstens 20 ECTS-AP frei gewählt werden.
Es können 30 ECTS-AP an der RGGU Moskau (Russische Staatliche Geisteswissenschaftliche Universität) im Rahmen des Kooperationsabkommens absolviert werden.
Wahlmodul 16: RGGU Moskau (30 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.