Lehrveranstaltungen



1. Studienabschnitt gemäß § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 (120 ECTS-AP, 67 SSt.)
Zur übergeordneten Rubrik
Studieneingangs- und Orientierungsphase (relevante Prüfungen) gemäß § 4 Abs. 1 (1. Semester) (8 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.