Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 3: Finanzstrafrecht (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse des materiellen Finanzstrafrechts. Sie wissen um die Besonderheiten des Allgemeinen Teils des FinStrG und kennen die bedeutsamsten Finanzvergehen. Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse des Finanzstrafverfahrensrechts. Sie kennen insbesondere die Abgrenzung zwischen dem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und dem gerichtlichen Finanzstrafverfahren, verfügen über Kenntnisse des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens und wissen, wodurch sich gerichtliche Finanzstrafverfahren von anderen Strafprozessen unterscheiden. In allen Bereichen können die Studierenden komplexe Rechtsfragen erkennen und eigenständig lösen.
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308301
VO Materielles Finanzstrafrecht: Allgemeiner und Besonderer Teil (VO / 2h / 4 ECTS-AP)
Severin Glaser
Details zu dieser Lehrveranstaltung
308302
VO Finanzstrafverfahrensrecht (VO / 1h / 2 ECTS-AP)
Severin Glaser
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Hinweis:
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