Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Grundlagen von Recht und Nachhaltigkeit (11 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verstehen grundlegende Gesetzmäßigkeiten und Prozesse in natürlichen globalen Systemen der Erde (insbesondere Klimasystem und Ökosystem). Sie kennen das Konzept der planetaren Grenzen und können dieses innerhalb multidisziplinärer Kontexte einsetzen.
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse allgemeiner rechtswissenschaftlicher Inhalte und Methoden zum Thema Recht und Nachhaltigkeit. Sie sind mit Konzepten ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit vertraut.
Die Studierenden kennen die historische Genese ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit und verstehen deren Verschränkung mit dem (internationalen, unionalen und nationalen) Recht.
Pflichtmodul 2: Recht der ökologischen Nachhaltigkeit (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der Funktion und Bedeutung des Unionsrechts im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit, insbesondere betreffend Klimaschutz, Energie, Verkehr, Versorgung und Wohnen. Sie sind in der Lage, den Beitrag des Unionsrechts zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen mitsamt den entsprechenden Interessenkonflikten zu erkennen und kritisch zu reflektieren sowie einschlägige Fragestellungen zu lösen.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse im Energierecht. Sie sind in der Lage, energiespezifische Fragestellungen im Mehrebenensystem zu erkennen, zu analysieren und zu lösen.
Pflichtmodul 3: Recht der ökonomischen Nachhaltigkeit (9 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse, wie menschliches Verhalten zur Nachhaltigkeit beitragen kann und welche Rolle und Funktion dem Recht dabei zukommt. Sie sind damit vertraut, wie das wirtschaftliche Handeln von natürlichen und juristischen Personen (rechtlich) gerahmt bzw. beeinflusst werden kann, damit unter Berücksichtigung sozialer Aspekte die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
Die Studierenden verfügen über ein vertieftes Wissen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbestrebungen im Unternehmensrecht, insbesondere das Informations- und Vertragsmodell, aber auch andere Möglichkeiten der Verhaltenssteuerung sowie neue Sorgfaltspflichten, etwa entlang der Lieferkette. Sie können entsprechende Fragestellungen an der Schnittstelle von Recht und Ökonomie eigenständig bearbeiten.
Pflichtmodul 4: Recht der sozialen Nachhaltigkeit (10 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen des Rechts der sozialen Sicherheit, die besonders nachhaltigkeitsrelevante Themen (zB Bewältigung der Wechselfälle des Lebens wie Alter und Krankheit) betreffen. Sie haben vertiefte Kenntnisse über ausgewählte Instrumente, welche das Privatrecht zur Verfügung stellt, um mit besonders nachhaltigkeitsrelevanten Problemen umzugehen (zB Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Heimvertragsrecht).
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Strafvollzugs, insbesondere unter dem Aspekt der nachhaltigen (Re)Sozialisierung. In allen diesen Bereichen sind die Studierenden in der Lage, Erkenntnisse aus Lehre und Rechtsprechung kritisch zu reflektieren sowie komplexe Sachverhalte zu bearbeiten und zu lösen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.