Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (36 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1: Grundlagen von Recht und Nachhaltigkeit (11 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden verstehen grundlegende Gesetzmäßigkeiten und Prozesse in natürlichen globalen Systemen der Erde (insbesondere Klimasystem und Ökosystem). Sie kennen das Konzept der planetaren Grenzen und können dieses innerhalb multidisziplinärer Kontexte einsetzen.
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse allgemeiner rechtswissenschaftlicher Inhalte und Methoden zum Thema Recht und Nachhaltigkeit. Sie sind mit Konzepten ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit vertraut.
Die Studierenden kennen die historische Genese ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit und verstehen deren Verschränkung mit dem (internationalen, unionalen und nationalen) Recht.
Pflichtmodul 2: Recht der ökologischen Nachhaltigkeit (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der Funktion und Bedeutung des Unionsrechts im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit, insbesondere betreffend Klimaschutz, Energie, Verkehr, Versorgung und Wohnen. Sie sind in der Lage, den Beitrag des Unionsrechts zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen mitsamt den entsprechenden Interessenkonflikten zu erkennen und kritisch zu reflektieren sowie einschlägige Fragestellungen zu lösen.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse im Energierecht. Sie sind in der Lage, energiespezifische Fragestellungen im Mehrebenensystem zu erkennen, zu analysieren und zu lösen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.