Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Vertiefung Bürgerliches Recht und besondere Außerstreitverfahren (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse im Familien- und Erbrecht samt grenzüberschreitenden Bezügen sowie in weiteren ausgewählten Bereichen des Bürgerlichen Rechts insbesondere des Schuldrechts. Sie können diese selbständig anwenden und kritisch reflektieren.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der besonderen Außerstreitverfahrenstypen und können damit verbundene Sachverhalte selbständig bearbeiten und lösen.
Pflichtmodul 2: Zivilgerichtliches Verfahrensrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse in zentralen Bereichen des Zivilverfahrensrechts, im Zivilprozessrecht, im Exekutionsrecht und im Insolvenzrecht. Sie können konkrete Sachverhalte kritisch reflektieren und komplexe Rechtsfragen selbständig bearbeiten und lösen.
Pflichtmodul 3: Internationales Recht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse der Grundlagen, der Rechtsquellen und der Rechtssubjekte des Völkerrechts sowie des Menschenrechtsschutzes. Sie können komplexe Sachverhalte analysieren und selbständig bearbeiten.
Die Studierenden kennen das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht der Staaten und können Rechtsfragen im Mehrebenensystem eigenständig beantworten.
Pflichtmodul 4: Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der bedeutsamsten Wirtschaftsdelikte und einiger praxisrelevanter Anwendungsfälle. Sie können derartige Delikte einordnen und dabei auch die über die kriminalstrafrechtlichen Zusammenhänge hinausgehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Problemstellungen erkennen.
Die Studierenden verfügen über qualifizierte Kenntnisse des Strafverfahrensrechts (Prozessgrundsätze, Ermittlungsverfahren, prozessuale Zwangsmittel, Hauptverfahren, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe) und können strafprozessuale Fälle selbständig lösen.
Pflichtmodul 5: Angewandtes Wirtschaftsverwaltungsrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (VwGH, VfGH, EuGH) im Öffentlichen Wirtschaftsrecht einschließlich deren unions- und verfassungsrechtlichen Bezüge, insbesondere in den Bereichen Vergabe-, Beihilfe-, Gewerbe- und Finanzmarktrecht. Sie sind in der Lage, die wichtigsten Judikaturentwicklungen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht nachzuzeichnen und auf dieser Grundlage komplexe Rechtsfragen selbständig zu analysieren und zu lösen.
Die Studierenden sind befähigt, konkrete wirtschaftsverwaltungsrechtliche Sachverhalte eigenständig rechtlich zu beurteilen und Handlungsvorschläge zu erstatten.
Pflichtmodul 6: Seminar Begleitung der Masterarbeit (2 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiver Abschluss jenes Pflichtmoduls, aus dessen Fachbereich das Thema der Masterarbeit entnommen ist.
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, theoretische und methodische Instrumente der Rechtswissenschaften auf eine wissenschaftliche Fragestellung eigenständig anzuwenden. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit nachvollziehbar begründen und verständlich erläutern. Sie beherrschen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und können diese anwenden.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.