Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Recht im Lebenszyklus von Unternehmen (14 ECTS-AP, 7 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der unternehmens- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -umgründung, der Unternehmensnachfolge - M&A und der Unternehmensbeendigung. Sie sind in der Lage, Fragestellungen im Lebenszyklus von Unternehmen rechtsübergreifend zu beurteilen und einer Lösung zuzuführen. Sie können komplexe Rechtsfragen im Zusammenhang mit Unternehmens(um)gründungen sowie M&A-Transaktionen lösen. Die Studierenden verfügen darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse des Insolvenzrechts und sind in der Lage, spezifische Probleme zu lösen, die sich in der Unternehmerinsolvenz sowie bei der Sanierung stellen.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und alternativen Streitbeilegung.
Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Gründung, Umgründung, Nachfolge und Beendigung von Unternehmen.
Pflichtmodul 2: Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Steuerlehre (10 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit, komplexe steuerliche Aufgabenstellungen steuerartenübergreifend zu lösen. Sie sind imstande, Fragestellungen der Unternehmensfinanzierung aus unternehmensrechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen und einer interdisziplinären Lösung zuzuführen. Die Studierenden sind mit Fragestellungen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre vertraut und aufgrund der Kenntnis von Steuerwirkungen auf Unternehmen in der Lage, Entscheidungsalternativen zu entwickeln. Die Studierenden verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der Bundesabgabenordnung, um mit Hilfe des Verfahrensrechts steuerlich optimierte Lösungen auf den Weg zu bringen.
Pflichtmodul 3: Finanzstrafrecht (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse des materiellen Finanzstrafrechts. Sie wissen um die Besonderheiten des Allgemeinen Teils des FinStrG und kennen die bedeutsamsten Finanzvergehen.
Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse des Finanzstrafverfahrensrechts. Sie kennen insbesondere die Abgrenzung zwischen dem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und dem gerichtlichen Finanzstrafverfahren, verfügen über Kenntnisse des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens und wissen, wodurch sich gerichtliche Finanzstrafverfahren von anderen Strafprozessen unterscheiden.
In allen Bereichen können die Studierenden komplexe Rechtsfragen erkennen und eigenständig lösen.
Pflichtmodul 4: Betriebswirtschaft (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Verständnis und Fähigkeiten zur Entwicklung eines unternehmerischen strategischen Handlungsspielraums, zur Durchführung von Unternehmens- und Umweltanalysen sowie Monitoring-Prozessen. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen der Jahresabschluss- und Kennzahlenanalyse und sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen und kritisch zu reflektieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.