Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 1: Versicherungsrecht und Bankwesen (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Rechts der Privatversicherung, insbesondere vertragsrechtliche Aspekte, Haftungsfragen und regulatorische Anforderungen an Versicherungsunternehmen betreffend.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bankaufsichts- und Bankvertragsrechts, insbesondere betreffend die Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und ihren Kunden, die rechtlichen Grundlagen von Bankgeschäften sowie die Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden.
In allen Bereichen können die Studierenden komplexe Rechtsfragen erkennen und eigenständig lösen.
Wahlmodul 2: Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des internationalen Wirtschaftsrechts und können dessen rechtliche Grundlagen und wesentlichen Regelungen darstellen.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des unionalen Wettbewerbsrechts. Sie sind in der Lage, das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot, die Fusionskontrolle und das Beihilfenregime sowie die Sonderregelungen für öffentliche Unternehmen und Unternehmen der Daseinsvorsorge darzustellen und anzuwenden.
Sie können wirtschaftsrechtliche Problemstellungen, die über die Grenzen eines Staates hinausgehen, erkennen, analysieren und im Mehrebenensystem selbständig lösen.
Wahlmodul 3: Personalmanagement (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse der Grundstrukturen, Voraussetzungen und Konsequenzen von HR-Management-Konzepten. Sie sind in der Lage, personalwirtschaftliche Instrumente (zB Job-Interviews, Mitarbeitergespräche) in ihren funktionalen und sozialen Einsatzmöglichkeiten und -grenzen zu beurteilen.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der für die Tätigkeit in Personalabteilungen besonders praxisrelevanten Bereiche des Arbeitsrechts.
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse des für Lohn- und Gehaltsabrechnungen relevanten Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts.
Die Studierenden sind in allen Bereichen in der Lage, komplexe personalwirtschaftliche Sachverhalte rechtlich einzuordnen und darauf beruhende Rechtsprobleme selbständig zu lösen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.