Lehrveranstaltungen



INFO außerordentliches Masterstudium Medizinrecht gemäß Curriculum 2024 (4 Semester, 90 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 1a: Einführung in das Recht (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können ihre erworbenen Kenntnisse über die Kernbereiche des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie über Rechtsschutzmöglichkeiten in diesen Rechtsgebieten anwenden. Sie haben weiters Einblicke in die juristische Arbeitsweise gewonnen und können auch diese anwenden
Pflichtmodul 1b: Einführung in die Medizin und das Gesundheitswesen (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können die konkreten Abläufe im Lichte medizinrechtlicher Fragestellungen im Gesundheitswesen einschätzen und haben Grundkenntnisse über die Medizin und den Alltag im Gesundheitswesen. Sie sind in der Lage, Grundlagen der medizinischen Fachsprache anzuwenden.
Pflichtmodul 2: Völker-, europa- und öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens (7,5ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der völker-, europa- und öffentlich -rechtlichen Vorgaben für medizinrechtliche Regelungen. Sie können diese Kenntnisse kritisch reflektieren und auf Rechtsfragen im medizinrechtlichen Kontext anwenden
Pflichtmodul 3: Recht der Gesundheitsberufe (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können ihre erworbenen Erkenntnisse betreffend die Voraussetzungen für die verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen, die Rechte und Pflichten der Berufsausübenden sowie das diese betreffende Disziplinarrecht anwenden und kritisch reflektieren sowie berufsrechtliche Rechtsprobleme im Gesundheitswesen einer Lösung zuführen
Pflichtmodul 4: Arbeitsrecht für Gesundheitsberufe (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, arbeitsrechtliche Konflikte durch Kenntnisse der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Gesundheitswesen einer Lösung zuzuführen. Sie sind mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Problemlagen unter Thematisieren von Geschlechteraspekten in Krankenanstalten einerseits sowie in Ordinationen, Sanatorien etc. andererseits vertraut
Pflichtmodul 5: Organisationsrecht im Gesundheitswesen (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können qualifizierte Kenntnisse der öffentlich- und privatrechtlichen Rahmenbedingungen für das Anbieten von Dienstleistungen im Gesundheitswesen auf medizinrechtliche Sachverhalte anwenden sowie kritisch beleuchten und haben die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen verstanden, in denen medizinische Dienstleistungen erbracht werden können.
Pflichtmodul 6: Recht der sozialen und privaten Kranken- und Unfallversicherung (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können qualifizierte Kenntnisse des Systems der sozialen Kranken- und Unfallversicherung in Österreich und des Verhältnisses zwischen Sozialversicherungsträgern und deren Vertragspartnern anwenden. Sie sind in der Lage, auf Basis des Rechtsrahmens der privaten Krankenversicherung und des dafür relevanten Versicherungsvertragsrechtes damit zusammenhängende Rechtsfragen zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, das Verhältnis von Sozial- und Privatversicherungsrecht sowie die Funktionen der beiden Versicherungsarten in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 7: Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können vertiefte Kenntnisse über das Verhältnis von Patientinnen und Patienten zu Anbieterinnen und Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen und daraus entspringende Rechte und Pflichten anwenden. Sie sind in der Lage, Kenntnisse darüber, wie und inwieweit das Zivilrecht und das öffentliche Recht die Interessen der Patientinnen und Patienten wahrt, vor allem wenn diese besonders schutzwürdig sind, auf komplexe Sachverhalte anzuwenden und kritisch zu beleuchten.
Pflichtmodul 8: Haftungsrisiken im Gesundheitswesen (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage Haftungsrisiken im Zivil- und Strafrecht zu beurteilen, insbesondere unter welchen Voraussetzungen Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen, Arzneimitteln und Medizinprodukten vertraglich oder deliktisch zu Schadenersatz verpflichtet und inwieweit sie auch strafrechtlich belangt werden können.
Pflichtmodul 9: Streitbeilegung im Gesundheitswesen (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse darüber, wie ein Rechtsstreit im Gesundheitswesen verfahrensrechtlich abläuft und welche Rolle den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren dabei zukommt, auf medizinrechtliche Fälle anzuwenden. Sie verstehen die besonderen Formen einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Gesundheitswesen und deren Rolle im Kontext des Rechtsschutzsystems insgesamt. Sie sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen zu den verschiedenen Arten der Streitbeilegung kritisch zu reflektieren und selbständig auf medizinrechtliche Fälle anzuwenden
Pflichtmodul 10: Recht und Ethik in der medizinischen Forschung (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, die Grundsätze des Immaterialgüterrechts, soweit es für medizinische Forschung oder die Entwicklung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten relevant ist, kritisch zu reflektieren und anzuwenden. Sie können anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Entwickeln von Arzneimitteln damit zusammenhängende Rechtsfragen analysieren und lösen. Die Studierenden sind weiters in der Lage, ethische Grenzen medizinischen Handelns und Forschens zu erkennen und deren Auswirkungen auf Rechtsfragen kritisch zu reflektieren
Pflichtmodul 11: Vorbereitung der Masterarbeit (3 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, theoretische und methodische Instrumente der Rechtswissenschaften auf eine wissenschaftliche Fragestellung des Medizinrechts eigenständig anzuwenden. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit nachvollziehbar begründen und verständlich erläutern. Sie beherrschen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und können diese anwenden

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.