Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (167 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 5: Mathematik 2 (7,5 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Ad a und b: keine; ad c: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, weitere fundamentale Themen der Mathematik für ein ingenieurwissenschaftliches Studium zu erklären und anzuwenden (Kurven und Flächen, Integralsätze, Differentialgleichungen). Sie verfügen über die Qualifikation, diese Kenntnisse für praktische Problemstellungen zu verwenden und diese damit zu lösen.

Ad c: Die Studierenden sind in der Lage, beschreibende und schließende Statistik zu erklären und für praktische Problemstellungen zu verwenden.
Pflichtmodul 6: Mechanik 2 (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Ad a: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase; ad b: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die Statik des idealen Seiles erklären und elementare Seilbeispiele lösen. Sie können die Durchbiegung und die Ersatzfedersteifigkeit von statisch bestimmten Stabtragwerken nach dem Mohrschen Verfahren bzw. dem Satz von Castigliano ermitteln. Sie können die Stabkräfte von ebenen und räumlichen Fachwerken berechnen. Sie können das Druckfeld von ruhenden homogenen und geschichteten Flüssigkeiten an beliebigen Behälterwänden reduzieren und den hydrostatischen Auftrieb ermitteln. Sie können Geschwindigkeit und Beschleunigung von Punktmassen und starren Körpern ermitteln. Sie sind in der Lage, die Kinematik strömender Flüssigkeiten in Lagrangescher und Eulerscher Form zu beschreiben sowie den Satz von der Erhaltung der Masse auf durchströmte Kontrollvolumina anzuwenden. Sie können das Coulombsche Reibungsgesetz anwenden sowie die Seilreibung beschreiben. Sie können den Schwerpunkt-, Impuls- und Drallsatz auf materielle Volumina und durchströmte Kontrollvolumina anwenden. Sie sind in der Lage, geeignete schwingungsfähige Systeme in das Modell des Einmasseschwingers zu überführen und dessen dynamisches Antwortverhalten zu analysieren. Sie können die mechanische Arbeit, die Leistung, die potentielle und die komplementäre Energie von inneren und äußeren Kräften berechnen. Auf Grundlage der Theorie der ebenen Biegung können die Studierenden die Verzerrungsenergie des schlanken Stabes unter Biegung und Normalkraft ermitteln. Mit Hilfe des Prinzips der virtuellen Arbeit können sie Auflagerreaktionen und Schnittkräfte statisch bestimmter Systeme berechnen. Sie können die behandelten Aufgabenstellungen der Mechanik fester und flüssiger Körper in einer einheitlichen Darstellung beschreiben, auf geeignete Modellprobleme anwenden sowie die zugrundeliegenden Theorien und Gleichungen herleiten.
Pflichtmodul 7: Festigkeitslehre 1 (7 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Ad a: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase; ad b: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können das linear-elastische Verhalten von festen, deformierbaren Körpern unter ein- und mehraxialen Spannungs- und Verformungszuständen mathematisch beschreiben und somit ein für die jeweilige Aufgabenstellung zutreffendes ein-, zwei- oder dreidimensionales mathematisches Modell wählen. Sie können weiters für statisch bestimmte Stabtragwerke mit linear-elastischem Materialverhalten mathematische Modelle zur Bestimmung der Normal- und Schubspannungen zufolge von Normal- und Querkräften sowie Biege- und Torsionsmomenten wählen. Die Studierenden können für konkrete Aufgabenstellungen den Spannungs- und Verformungszustand fester, deformierbarer Körper mit linear-elastischem Materialverhalten bestimmen. Sie können weiters für konkrete Aufgabenstellungen die Normal- und Schubspannungen von statisch bestimmten Stabtragwerken mit linear-elastischem Materialverhalten zufolge äußerer Einwirkung berechnen.
Pflichtmodul 8: Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, technisch-geometrische Zusammenhänge unter Verwendung von angemessenen Projektionen und geometrischen Begriffen zu beschreiben und zu analysieren. Sie verfügen über ein breites Repertoire computerunterstützter Methoden zur Darstellung und Modellierung geometrischer Objekte und können dieses in Anwendungszusammenhängen fachgerecht einsetzen.
Pflichtmodul 13: Baustatik (11 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die kinematische Verschieblichkeit, statische Bestimmtheit oder Unbestimmtheit von Stabtragwerken beurteilen und diese für konkrete Aufgabenstellungen identifizieren. Sie können geeignete Berechnungsverfahren zur Berechnung der Schnittgrößen und Verformungen statisch bestimmter und unbestimmter Stabtragwerke wählen und die Schnittgrößen und Verformungen für konkrete Aufgabenstellungen nach Theorie I. oder II. Ordnung sowohl ohne als auch mit Unterstützung durch ein Stabwerkprogramm berechnen. Die Studierenden können qualitativ und quantitativ Einflusslinien ermitteln, um günstige und ungünstige Laststellungen zu er-kennen. Weiters können die Studierenden das Tragverhalten ebener Flächentragwerke analysieren und deren Schnittgrößen, Spannungen und Verformungen bestimmen. Sowohl für Stab- als auch Flächentragwerke können die Studierenden Stabilitätsprobleme erkennen und bewerten.
Pflichtmodul 14: Baubetrieb und Bauwirtschaft 2, Siedlungswasserbau (5,5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Konzepte der Wasserressourcen, Wassergewinnung, Wasseraufbereitung sowie des Abwasser- und Regenwasseranfalls zu beschreiben und für verschiedene Rahmenbedingungen zu bewerten. Sie können Basisinformationen ermitteln und Bemessungen durchführen. Sie können die Prinzipien der Niederschlag-Abfluss-Berechnung und Regenwasserbehandlung erklären und für verschiedene Rahmenbedingungen anwenden. Darüber hinaus sind sie fähig, Versorgungs- und Entsorgungsnetze sowie Regenwasserbehandlungsanlagen basierend auf statischen Bemessungsansätzen zu berechnen und zu planen und geeignete Behandlungsverfahren zu wählen. Sie können grundlegende Schadensprozesse in urbanen Wassernetzwerken analysieren und geeignete Sanierungskonzepte entwickeln, um auf veränderte klimatische Bedingungen und spezifische Ver- und Entsorgungslagen angemessen zu reagieren.

Ad c: Die Studierenden können komplexe Bauverfahren und Bauprozesse erklären so-wie den effizienten Einsatz von Baugeräten in unterschiedlichen Szenarien planen. Sie könne die dynamischen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie deren Einfluss auf Projektentscheidungen tiefgehend deuten. Sie können fortgeschrittene bauwirtschaftliche Prinzipien der Ausschreibung und Vergabe, der Kostenkalkulation und Preisbildung sowie des Bauvertragswesens erläutern sowie komplexe baubetriebliche und bauwirtschaftliche Fragestellungen kritisch diskutieren und innovative Lösungsansätze für anspruchsvolle Problemstellungen im Baukontext entwickeln.
Pflichtmodul 15: Hochbau und Werkstoffe 2 (9,5 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können hochbaubautechnische Verfahren, Aufbauten und Konstruktionen des Hochbaus sowie verschiedene Bauweisen und Baustoffe hin-sichtlich Funktion, Beanspruchung und Wirtschaftlichkeit beurteilen. Sie sind in der Lage, Genehmigungs-, Ausführungs- und Detailplanungen nach geltendem Baurecht auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu analysieren, fehlende Informationen zu erfassen und zu bewerten. Die Studierenden können hochbautechnische Aufbauten und Konstruktionen nach geltenden Standards konzipieren und mit BIM modellieren sowie verordnungs- und normengerechte Planunterlagen für die Genehmigungs- und Ausführungs-phase eines Bauprojekts aus den digitalen Gebäudemodellen ableiten. Die Studierenden sind in der Lage, eine BIM-fähige CAD Software richtig anzuwenden. Sie können not-wendige Detaillösungen und haustechnische Ausstattungen von Gebäuden beschreiben und digital umsetzen.

Ad c und d: Die Studierenden können die Bestandteile, Zusammensetzung und Herstellungsverfahren von Baustoffen beschreiben und das daraus resultierende Baustoffverhalten erklären. Sie können baustoffspezifische chemische Prozesse im Zuge der Herstellung und/oder Verwendung erklären, sowie deren Auswirkung auf die erzielbaren Eigenschaften bzw. die Dauerhaftigkeit darlegen. Sie können baustoffkundliche Kennwerte interpretieren und (genormte) Methoden zur Bestimmung dieser Kennwerte beschreiben. Sie sind in der Lage, aus den experimentellen Daten diese Kennwerte zu ermitteln und die Ergebnisse hinsichtlich ihrer Plausibilität und Validität zu bewerten. Sie sind fähig, ausgewählte Analysen (Messung und Datenauswertung) selbstständig durchzuführen und die Ergebnisse für Außenstehende aufzubereiten und zu interpretieren.
Pflichtmodul 20: Grundbau und Projektmanagement (9,5 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
+ Lernergebnisse
Ad a und b: Die Studierenden können typische Methoden des Grundbaus (Flachgründungen, Tiefgründungen, Bodenverbesserung, Grundwasserhaltung, Geländesprünge und deren Sicherung, Verankerungen) beschreiben und die geotechnischen Modelle zur Bemessung, wie zum Beispiel Grundbruch und Böschungsbruch, erläutern und anwenden. Sie können die für eine Berechnung notwendigen Parameter und Kennwerte wählen und damit die Einwirkungen und Widerstände für verschiedene geotechnische Nachweise ermitteln und die Tragfähigkeit bzw. die Gebrauchstauglichkeit für geotechnischen Konstruktionen berechnen. Sie sind in der Lage, für den jeweiligen Baugrund die notwendigen Spezialtiefbaumaßnahmen aus geotechnischer Sicht zu bewerten.

Ad c und d: Die Studierenden können die grundlegenden Prinzipien des Projektmanagements und der Projektsteuerung benennen und auf die Planung, Überwachung und Steuerung von Bauprojekten anwenden. Sie können die fünf Phasen eines Bauprojekts (Entwicklung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Abschluss) anhand von Leistungs- und Vergütungsmodellen erläutern und die Aufgaben einer Generalplanerin oder eines Generalplaners für Hoch- und Tiefbau beschreiben. Sie sind in der Lage, Methoden zur Optimierung von Bauabläufen sowie zur Prüfung von Leistungsverzeichnissen und Planunterlagen zu beurteilen und anzuwenden. Sie können die baubezogenen Rollen und Aufgaben der Projektsteuerung, des Projektmanagements und der örtlichen Bauaufsicht nach geltendem Recht beschreiben und diese in der Kosten-, Termin- und Qualitätsverfolgung sowie der Qualitätssicherung unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Methoden des Claim- und Anticlaim-Managements beurteilen. Sie können die Zusammenhänge der integralen Planungsprozesse beschreiben und effektive und effiziente Kosten- und Terminplanungen für Bauprojekte entlang der Projektphasen nach aktuellem Recht bzw. nach Leistungs- und Vergütungsmodellen umsetzen. Sie können die Herausforderungen des interdisziplinären Arbeitens analysieren und effektive Kommunikations- und Zusammenarbeitsmethoden entwickeln und umsetzen, um erfolgreich und interdisziplinär unter Einbeziehung digitaler Methoden und Projektplattformen in situ in Teams zu arbeiten und eine ortsunabhängige, schnitt-stellenreduzierte Kommunikation und Kollaboration zwischen allen Projektbeteiligten zu organisieren.
Pflichtmodul 21: Massivbau (10,5 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, tragfähige, gebrauchstaugliche und dauerhafte Stahlbetonkonstruktionen zu konstruieren und zu bemessen. Sie können die grundlegenden Bemessungsgleichungen herleiten und anwenden. Sie sind in der Lage, für die Haupteinwirkungsarten (Normalkraft, Biegung, Querkraft, Torsion und Durchstanzbeanspruchung) die entsprechenden Nachweise zu führen das zugehörige Rissbild und die Versagensform zuzuordnen. Sie können die unter Gebrauchslast auftretenden Spannungen, Rissbreiten und Verformungen prognostizieren.

Ad c: Die Studierenden sind in der Lage, die wichtigsten Mauerwerksarten zu unterscheiden und können die maßgebenden physikalischen und mechanischen Eigenschaften verschiedener Stein-Mörtelkonfigurationen benennen und in einer Bemessung an-wenden. Sie können wesentliche Mauerwerksstrukturen wie z.B. mehrseitig gelagerte Wände, Pfeiler, Bögen etc. modellieren und berechnen. Sie können die wesentlichen Mauerwerksschäden und deren Ursachen erläutern und geeignete Instandsetzungsmethoden konzipieren.
Pflichtmodul 22: Seminar mit Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Positive Absolvierung der Module Mathematik 1; Mathematik 2; Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD; Mechanik 1 und Programmieren; Festigkeitslehre 1; Mechanik 2.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine selbstständige schriftliche Arbeit zu einer eingegrenzten Fragestellung aus dem Bereich der Bauingenieurwissenschaften fertigzustellen, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Sie können relevante Literatur recherchieren und auf dieser Basis diskutieren und analysieren. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.