Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (135 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 4: Musikgeschichte: 15., 16. und 17. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse im 15.,16. und 17.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und
gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannte Epoche zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im 15.,16. und 17.
Jahrhundert (Renaissance und Barock) zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem
Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; die
Entwicklung von musikalischen Notationen im genannten Zeitraum zu erläutern; die
Dynamiken des kulturellen Transfers (kolonial und sonst) zwischen unterschiedlichen
Musikkulturen der genannten Epoche zu identifizieren und zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 15., 16. oder 17. Jahrhundert einarbeiten; eine
wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 15., 16., 17. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich
diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 5: Musikgeschichte: 18. und 19. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse des 18. und 19.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten Epochen zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im Spätbarock, in der
Klassik und Romantik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 18. und 19. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik zu
beschreiben und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der
Zeit zu reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Zusammenhänge und Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen im
Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
Pflichtmodul 10: Musikwissenschaftliche Seminare (15 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von mindestens sechs Pflichtmodulen
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können eine schriftliche Seminararbeit, die den Anforderungen guter
wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der
historischen Musikforschung selbstständig konzipieren; in einem begrenzten Zeitraum
verfassen; und vor Fachkolleginnen und -kollegen präsentieren und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit, die den Anforderungen guter
wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der
ethnologischen oder systematischen Musikforschung oder Popularmusikforschung
selbstständig konzipieren; in einem begrenzten Zeitraum verfassen; und vor Fachkolleginnen
und -kollegen präsentieren und diskutieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.