Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in die Musikwissenschaft (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über die geschichtliche
Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der historischen
Musikforschung.
ad b.: Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über die geschichtliche
Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der ethnologischen
Musikforschung.
ad a. und b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den musikwissenschaftlichen
Grundbegriffen, Theorien und Arbeitsweisen und sind in der Lage, sich weitere Bereiche
selbstständig zu erschließen.
ad a. und b.: Die Studierenden sind in der Lage verschiedene Rechercheprozesse in
unterschiedlichen Medien durchzuführen; und die Ergebnisse nach den allgemeinen Regeln
der wissenschaftlichen Praxis darzustellen.
Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der historischen
Musikforschung.
ad b.: Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über die geschichtliche
Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der ethnologischen
Musikforschung.
ad a. und b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den musikwissenschaftlichen
Grundbegriffen, Theorien und Arbeitsweisen und sind in der Lage, sich weitere Bereiche
selbstständig zu erschließen.
ad a. und b.: Die Studierenden sind in der Lage verschiedene Rechercheprozesse in
unterschiedlichen Medien durchzuführen; und die Ergebnisse nach den allgemeinen Regeln
der wissenschaftlichen Praxis darzustellen.
Pflichtmodul 2: Tonsatz und Musikanalyse (15 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die wesentlichen Gesetzmäßigkeiten musikalischer Strukturen
erkennen und benennen.
ad b.: Die Studierenden können die Grundlagen der Satz- und Formlehre erläutern und
historisch einordnen.
ad c.: Die Studierenden können melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv
erfassen, nachvollziehen und reproduzieren.
erkennen und benennen.
ad b.: Die Studierenden können die Grundlagen der Satz- und Formlehre erläutern und
historisch einordnen.
ad c.: Die Studierenden können melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv
erfassen, nachvollziehen und reproduzieren.
Pflichtmodul 3: Musikgeschichte: Antike und Mittelalter (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse der Antike und
des Mittelalters zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen,
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten
Epochen zu beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen in der Antike
und im Mittelalter zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; die Entwicklung von
musikalischen Notationen in der Antike und im Mittelalter zu beschreiben;
Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der Antike und des
Mittelalters zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf die Antike oder das Mittelalter einarbeiten; eine
wissenschaftliche Arbeit zur Musik der Antike oder des Mittelalters konzeptualisieren,
mündlich diskutieren und verschriftlichen.
des Mittelalters zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen,
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten
Epochen zu beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen in der Antike
und im Mittelalter zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; die Entwicklung von
musikalischen Notationen in der Antike und im Mittelalter zu beschreiben;
Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der Antike und des
Mittelalters zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf die Antike oder das Mittelalter einarbeiten; eine
wissenschaftliche Arbeit zur Musik der Antike oder des Mittelalters konzeptualisieren,
mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 4: Musikgeschichte: 15., 16. und 17. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse im 15.,16. und 17.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und
gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannte Epoche zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im 15.,16. und 17.
Jahrhundert (Renaissance und Barock) zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem
Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; die
Entwicklung von musikalischen Notationen im genannten Zeitraum zu erläutern; die
Dynamiken des kulturellen Transfers (kolonial und sonst) zwischen unterschiedlichen
Musikkulturen der genannten Epoche zu identifizieren und zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 15., 16. oder 17. Jahrhundert einarbeiten; eine
wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 15., 16., 17. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich
diskutieren und verschriftlichen.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und
gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannte Epoche zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im 15.,16. und 17.
Jahrhundert (Renaissance und Barock) zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem
Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; die
Entwicklung von musikalischen Notationen im genannten Zeitraum zu erläutern; die
Dynamiken des kulturellen Transfers (kolonial und sonst) zwischen unterschiedlichen
Musikkulturen der genannten Epoche zu identifizieren und zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 15., 16. oder 17. Jahrhundert einarbeiten; eine
wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 15., 16., 17. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich
diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 5: Musikgeschichte: 18. und 19. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse des 18. und 19.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten Epochen zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im Spätbarock, in der
Klassik und Romantik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 18. und 19. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik zu
beschreiben und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der
Zeit zu reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Zusammenhänge und Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen im
Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten Epochen zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im Spätbarock, in der
Klassik und Romantik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 18. und 19. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik zu
beschreiben und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der
Zeit zu reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Zusammenhänge und Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen im
Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
Pflichtmodul 6: Musikgeschichte: 20. und 21. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse des 20. und 21.
Jahrhunderts zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise
und in der Auffassung von Musik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem
ästhetischen und musikkritischen Diskurs der Zeit zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 20. und 21. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Globalisierungstendenzen sowie Ausdifferenzierungsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert zu
beschreiben und in den jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu
reflektieren; Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen des 20. und 21.
Jahrhunderts zu beschreiben und zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 20. oder 21. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
Jahrhunderts zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise
und in der Auffassung von Musik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem
ästhetischen und musikkritischen Diskurs der Zeit zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 20. und 21. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Globalisierungstendenzen sowie Ausdifferenzierungsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert zu
beschreiben und in den jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu
reflektieren; Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen des 20. und 21.
Jahrhunderts zu beschreiben und zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 20. oder 21. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
Pflichtmodul 7: Musikethnologie (20 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können sich global orientieren und verschiedene Musikgenres
historisch und geographisch zuordnen; Herangehensweisen und Methoden der
Musikethnologie im Kontext von Postkolonialismus und globaler Machtverhältnisse
benennen und anwenden.
ad b.: Die Studierenden können Literatur finden und Methoden der Musikethnologie wie
Feldforschung, Auswertung und Analyse an einfachen Beispielen anwenden; kritische Fragen
stellen und musikethnologische Themen mithilfe erlernter Techniken mündlich und schriftlich
präsentieren.
ad c. und d.: Die Studierenden sind in der Lage unter Anleitung Fragen für eine Feldforschung
zu formulieren, Kontakte zu knüpfen, Interviews und AV-Aufnahmen zu erstellen, archivieren
und zu bearbeiten; erstellte Aufnahmen wissenschaftlich zu analysieren, vergleichen und zu
beschreiben; die Feldforschungsergebnisse im Sinne der Wissenschaftsvermittlung öffentlich
im Rahmen von Veranstaltungen wie Gesprächskonzerten, Ausstellungen oder Symposia zu
präsentieren.
historisch und geographisch zuordnen; Herangehensweisen und Methoden der
Musikethnologie im Kontext von Postkolonialismus und globaler Machtverhältnisse
benennen und anwenden.
ad b.: Die Studierenden können Literatur finden und Methoden der Musikethnologie wie
Feldforschung, Auswertung und Analyse an einfachen Beispielen anwenden; kritische Fragen
stellen und musikethnologische Themen mithilfe erlernter Techniken mündlich und schriftlich
präsentieren.
ad c. und d.: Die Studierenden sind in der Lage unter Anleitung Fragen für eine Feldforschung
zu formulieren, Kontakte zu knüpfen, Interviews und AV-Aufnahmen zu erstellen, archivieren
und zu bearbeiten; erstellte Aufnahmen wissenschaftlich zu analysieren, vergleichen und zu
beschreiben; die Feldforschungsergebnisse im Sinne der Wissenschaftsvermittlung öffentlich
im Rahmen von Veranstaltungen wie Gesprächskonzerten, Ausstellungen oder Symposia zu
präsentieren.
Pflichtmodul 8: Popularmusik und Jazz (15 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Theorien und Konzepte zur Einordnung und
Erforschung populärer Musik erläutern; unterschiedliche Perspektiven und Methoden zur
musikalischen Analyse und Interpretation populärer Musik erklären und auf einfache
Fragestellungen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können relevante Strömungen, Genres, Stilistiken und
Protagonist*innen der Popularmusik und des Jazz im 20. Jahrhundert benennen und
beschreiben; musikkulturelle Entwicklungen kontextualisieren und hinsichtlich ihrer
Schnittmengen verorten; etablierte Narrative kritisch hinterfragen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage sich unter Anleitung in ein klar umrissenes
Themengebiet der Popularmusikforschung einzuarbeiten; eine wissenschaftliche Arbeit im
Bereich der Popularmusikforschung zu konzeptualisieren, mündlich zu diskutieren und zu
verschriftlichen.
Erforschung populärer Musik erläutern; unterschiedliche Perspektiven und Methoden zur
musikalischen Analyse und Interpretation populärer Musik erklären und auf einfache
Fragestellungen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können relevante Strömungen, Genres, Stilistiken und
Protagonist*innen der Popularmusik und des Jazz im 20. Jahrhundert benennen und
beschreiben; musikkulturelle Entwicklungen kontextualisieren und hinsichtlich ihrer
Schnittmengen verorten; etablierte Narrative kritisch hinterfragen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage sich unter Anleitung in ein klar umrissenes
Themengebiet der Popularmusikforschung einzuarbeiten; eine wissenschaftliche Arbeit im
Bereich der Popularmusikforschung zu konzeptualisieren, mündlich zu diskutieren und zu
verschriftlichen.
Pflichtmodul 9: Musik und Medien (20 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage die verschiedenen Teilgebiete der systematischen
Musikwissenschaft zu erfassen; die Grundlagen empirischer und experimenteller Methoden in
der Musikpsychologie zu beschreiben; musikpsychologische Fragestellungen zu stellen und
Ergebnisse zu präsentieren.
ad b.: Die Studierenden können die physikalischen Grundlagen von Erzeugung, Ausbreitung
und Wahrnehmung von Schall verstehen; die Akustik von Musikinstrumenten und der
menschlichen Stimme beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage musikalische Handschriften und Notendrucke im
zeitgenössischen Kontext zu lesen; Techniken des Notensatzes und der Edition von Partituren
einzusetzen; einfache Beispiele im Sinne moderner Editionstechnik zu bearbeiten.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage die Auswahl und Funktionsweise von
Computerprogrammen zur Aufnahme, Bearbeitung und Analyse von Klang und Musik zu
verstehen; Fragestellungen zu entwickeln, die sich mithilfe der vorgestellten Programme
beantworten lassen; die entsprechende Hard- und Software anzuwenden
Musikwissenschaft zu erfassen; die Grundlagen empirischer und experimenteller Methoden in
der Musikpsychologie zu beschreiben; musikpsychologische Fragestellungen zu stellen und
Ergebnisse zu präsentieren.
ad b.: Die Studierenden können die physikalischen Grundlagen von Erzeugung, Ausbreitung
und Wahrnehmung von Schall verstehen; die Akustik von Musikinstrumenten und der
menschlichen Stimme beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage musikalische Handschriften und Notendrucke im
zeitgenössischen Kontext zu lesen; Techniken des Notensatzes und der Edition von Partituren
einzusetzen; einfache Beispiele im Sinne moderner Editionstechnik zu bearbeiten.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage die Auswahl und Funktionsweise von
Computerprogrammen zur Aufnahme, Bearbeitung und Analyse von Klang und Musik zu
verstehen; Fragestellungen zu entwickeln, die sich mithilfe der vorgestellten Programme
beantworten lassen; die entsprechende Hard- und Software anzuwenden
Pflichtmodul 10: Musikwissenschaftliche Seminare (15 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von mindestens sechs Pflichtmodulen
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können eine schriftliche Seminararbeit, die den Anforderungen guter
wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der
historischen Musikforschung selbstständig konzipieren; in einem begrenzten Zeitraum
verfassen; und vor Fachkolleginnen und -kollegen präsentieren und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit, die den Anforderungen guter
wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der
ethnologischen oder systematischen Musikforschung oder Popularmusikforschung
selbstständig konzipieren; in einem begrenzten Zeitraum verfassen; und vor Fachkolleginnen
und -kollegen präsentieren und diskutieren.
wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der
historischen Musikforschung selbstständig konzipieren; in einem begrenzten Zeitraum
verfassen; und vor Fachkolleginnen und -kollegen präsentieren und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit, die den Anforderungen guter
wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der
ethnologischen oder systematischen Musikforschung oder Popularmusikforschung
selbstständig konzipieren; in einem begrenzten Zeitraum verfassen; und vor Fachkolleginnen
und -kollegen präsentieren und diskutieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.