Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (72,5 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 1: Reaktionstechnik I (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden erwerben fundierte theoretische Kenntnisse der Grundlagen (groß)chemischer Verfahrenstechnik, der mathematischen Berechnung und Behandlung von Vielstoffsystemen, der Apparaturen und Komponenten einer (groß)chemischen Anlage, der Verfahrensschritte katalysierter chemischer Reaktionen und der Förderung und Auftrennung von Produktströmen.
Pflichtmodul 2: Thermische Verfahrenstechnik I (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen relevante thermische Unit-Operations und können diese sowohl grafisch als auch numerisch auslegen unter Berücksichtigung der wesentlichen Betriebsparameter.
Pflichtmodul 3: Wärme- und Stofftransport (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden erwerben Kenntnisse zur grundsätzlichen Behandlung stoff-umwandelnder Prozesse und zur Berechnung der stofflichen und energetischen Bilanz. Studierende kennen komplexe (ein- und mehrdimensionale) Prozesse von Stoff- und Wärmetransportvorgängen und können diese mittels numerischer Methoden in verfahrenstechnische Prozesse skalieren.
Pflichtmodul 4: Feststoffverfahrenstechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden erlernen die wichtigsten Verfahren zur Charakterisierung von Partikeln sowie die wesentlichen Trennverfahren inkl. der dazugehörigen Apparate und Anlagen aus dem Bereich der mechanischen Verfahrenstechnik.
Pflichtmodul 6: Reaktordesign (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Studierende erwerben fundiertes theoretisches Wissen zur Berechnung chemischer Reaktoren und Kolonnen unter Berücksichtigung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen. Studierende kennen technische Anforderungen der Komponenten einer Anlage und können diese berechnen.
Pflichtmodul 7: Thermische Verfahrenstechnik II (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden erwerben vertiefende Expertise in Grundoperationen der thermischen Verfahrenstechnik und sind in der Lage, komplexe Trennaufgaben zu berechnen, verfahrenstechnisch auszulegen und die Wirtschaftlichkeit bezüglich Material- und Energieströme abzuschätzen.
Pflichtmodul 10: Konzeptuelles Prozess-Design (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden erlernen die verschiedenen Phasen der verfahrenstechnischen Prozessentwicklung: Grundfließbild (Festlegung der Funktion), Verfahrensfließbild (Festlegung der Physik und Chemie) und R&I-Fließbild (Festlegung der Bauart). Sie sind in der Lage, die Auslegung von Gesamtanlagen im Rahmen eines Conceptual Designs mittels computergestützten Prozesssimulationen und Prozessoptimierungen durchzuführen.
Pflichtmodul 12: Angewandte Strömungsmechanik (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Erlernen der Grundlagen der Strömungsmechanik und Viskosität im Hinblick auf CFD-Modellierung sowie deren Verknüpfung mit anderen Transportphänomenen.
Pflichtmodul 13: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Studierende erwerben Kenntnisse moderner und kontinuierlicher Messmethoden in technischen Anlagen, sie können Verfahrensschaubilder lesen und die Relevanz von Regelmethoden evaluieren.
Pflichtmodul 15: Computerunterstütze Verfahrenstechnik (5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Studierende vertiefen ihr theoretisches und praktisches Wissen über verfahrenstechnische Prozesse unter Verwendung computerbasierter Methoden.
Pflichtmodul 16: Vorbereitung Masterarbeit (7,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen, einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren und eine schriftliche Masterarbeitsvereinbarung abzuschließen.
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Pflichtmodul 17: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit
Lernergebnisse: Die oder der Studierende kann die Ergebnisse ihrer/seiner Masterarbeit in Form eines wissenschaftlichen Vortrags vorstellen und verteidigen.
Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) im Rahmen eines 20-minütigen wissenschaftlichen Vortrags mit anschließender wissenschaftlicher Diskussion und Befragung durch eine Prüfungskommission

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.