Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 45 ECTS-AP zu absolvieren
Pflichtmodule (45 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1: Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können pädagogische Praxis anhand von pädagogischen Handlungstheorien wissenschaftlich analysieren. Darüber hinaus können sie verstehen, wie Praxis und Theorie sich aufeinander beziehen. Sie sind in der Lage, zentrale wissenschaftliche Deutungsmuster, Theorien, Positionen und Diskurse der Pädagogik/Erziehungswissenschaft zu verstehen und zu vergleichen sowie historisch, anthropologisch und systematisch einzuordnen.
ad b.: Die Studierenden können Perspektiven, Fragestellungen und Entwicklungen der Institutionalisierung der Erziehungswissenschaft historisch rekonstruieren. Sie sind in der Lage, pädagogisch-wissenschaftliche Fragestellungen zu formulieren und auf die Gegenwart zu beziehen.
Pflichtmodul 2: Subjekt und Gesellschaft unter der Perspektive sozialer Ungleichheit (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können ausgewählte Gesellschafts- und Subjekttheorien darlegen. Sie können soziales Handeln von Ungleichheit differenzieren. Sie sind im Stande das Stützungsverhältnis von Gesellschaft und Subjekt zu evaluieren und demokratische Prinzipien zu seiner pädagogischen Bestimmung anzuwenden. Sie sind aufgrund einer vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Subjektbildungsprozessen in der Lage, diese nachzuzeichnen.
ad b.: Die Studierenden können ausgewählte Theorien der Subjektivierung darlegen. Sie sind in der Lage die verschiedenen Forschungsprogramme der Subjektanalyse zu differenzieren. Sie sind aufgrund einer vertieften, wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Subjektbildungsprozessen in der Lage diese nachzuzeichnen, ihre Effekte reflexiv einzuordnen und auf diverse pädagogische Praxisverhältnisse anzuwenden.
Pflichtmodul 3: Professionalisierung und Handlungskompetenzen (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können wissenschaftliche Theorien der Professionalisierung
differenzieren und verstehen und können diese auf verschiedene pädagogische Praxisfelder
anwenden. Sie sind in der Lage, Konzepte der Professionalisierung auf verschiedene Prozesse
von Bildung, Lernen und Sozialisation übertragen. Sie sind in der Lage, pädagogische
Situationen anhand konkreter Beispiele zu evaluieren und können in der Folge professionalisierte
Interventionen planen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Konzepte der pädagogischen Praxis aus der Sicht der
Professionalisierungsforschung und -theorie kritisch zu analysieren. Sie können normative
Implikationen verschiedener Konzepte professionellen Handelns analysieren.ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Konzepte der pädagogischen Praxis aus der Sicht der Professionalisierungsforschung und -theorie kritisch zu analysieren. Sie können normative Implikationen verschiedener Konzepte professionellen Handelns analysieren.
Pflichtmodul 4: Methodologie & Forschungsmethoden der Erziehungs- und Bildungswissenschaft (7,5 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
ad a.: Die Studierenden können sprachliche und visuelle Symbolisierungsformen sowie deren Bedeutung in Erziehung und Bildung mithilfe sprachanalytischer, bildhermeneutischer und diskurstheoretischer Methoden analysieren. Sie sind in der Lage Methoden der Ideologiekritik, Sozial- und Kulturgeschichte sowie der Visual Cultural Studies anzuwenden, um theoretische Texte und visuelle Artefakte wissenschaftlich zu interpretieren und kritisch zu reflektieren. Die Studierenden können auf Basis ihres Fachwissens, praktische Kompetenzen entwickeln, indem sie ausgewählte Methoden im Übungsteil umsetzen, deren Anwendung reflektieren und die Ergebnisse im wissenschaftlichen Kontext bewerten.
ad b.: Die Studierenden können soziale Phänomene und Verständigungsprozesse zwischen sozialen Akteuren mithilfe qualitativer Methoden der verstehenden Sozialwissenschaften analysieren. Sie sind in der Lage Datenerhebungs- und Datenauswertungsmethoden wie qualitative Leitfadeninterviews, narrative Interviews, teilnehmende Beobachtungen, qualitative Inhaltsanalyse, Grounded Theory und Objektive Hermeneutik auf vorhandene oder selbst erhobene Daten anzuwenden. Die Studierenden sind in der Lage die angewandten Methoden wissenschaftskritisch zu reflektieren und können ihre Eignung zur authentischen Abbildung sozialer Phänomene sowohl theoretisch als auch praktisch im Rahmen von Übungen bewerten.
ad c.: Die Studierenden können das Paradigma der empirisch-analytischen, quantitativen Sozial- und Erziehungswissenschaften, einschließlich der zugrundeliegenden Zielsetzungen wie Beschreibung, Erklärung und Prognose sozialer Wirklichkeiten analysieren und bewerten. Sie können empirisch-quantitative Methoden zur Erforschung und intersubjektiven Überprüfung von Regelmäßigkeiten und Gesetzmäßigkeiten im Bereich von Erziehung und Bildung anwenden, indem sie Forschungsbeispiele analysieren und eigene Studien oder vorhandene Daten mit statistischen Verfahren auswerten. Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres Fachwissens, praktische Kompetenzen zu entwickeln, indem sie ausgewählte Methoden theoretisch reflektieren, in Übungen praktisch umsetzen und statistische Auswertungen am Rechner durchführen.
Die Vorbereitung dient der Vereinbarung des Themas und des Umfangs sowie der Form der Masterarbeit auf der Basis eines Forschungsdesigns. Es werden Arbeitsabläufe besprochen, der weitere Studienfortgang geplant und eine entsprechende Übereinkunft über den Zeitrahmen für die Durchführung der Masterarbeit getroffen.
Pflichtmodul 5: Vorbereitung Masterarbeit (7,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können eine inhaltliche Beschreibung (Exposé) der geplanten Masterarbeit verfassen, einen zeitlichen Ablauf skizzieren, ihr geplantes Forschungsvorhaben im Themenfeld von Erziehungs- und Bildungswissenschaft verorten. Sie sind in der Lage, den Forschungsstand und die Forschungsliteratur zu erheben, ein Forschungsdesign zu verfassen und können die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis anwenden. Sie sind in der Lage die für ihre Masterarbeit relevanten forschungsethischen Aspekte und Nachhaltigkeitsziele zu ermitteln, beschreiben und anzuwenden.
Pflichtmodul 7: Verteidigung der Masterarbeit (Defensio) (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule und der Masterarbeit
Lernergebnisse: Die Studierenden können die theoretischen und methodologischen Positionen sowie Ergebnisse
der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums Erziehungs- und
Bildungswissenschaft mündlich darstellen und reflektieren. Sie sind in der Lage, die
wesentlichen Ergebnisse ihrer Masterarbeit zu präsentieren und die Arbeit in einer
wissenschaftlichen Diskussion zu verteidigen

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.