Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (32 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 1: Theoretische Grundlagen systemischen Denkens und Arbeitens (1 SSt.; 1,5 ECTS-A) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ kennen den theoretischen Hintergrund sowie die Praxistheorie systemischen Intervenierens und Beratens und die grundlegenden / unterscheidenden Spezifika systemischer Ansätze.
­ kennen grundlegende systemische Modelle und Phänomene (Zirkularität, Rückkoppelungseffekte, selbstorganisierte Ordnung, qualitative Sprünge, Nichtvorhersagbarkeit von Dynamiken und neue Konzepte der Kausalität etc.) im Kontext sozialer Systeme.
­ haben einen Überblick über die daraus resultierenden Grundprinzipien und Haltungen des systemischen Ansatzes (Ressourcen- und Lösungsorientierung).
­ haben erste Praxisanwendungen kennengelernt (zirkuläre, hypothesengenerierende, lösungsorientierte Fragen) und wissen um die Bedeutung von Fragen als Intervention.
Pflichtmodul 2: Beratung als Prozess gestalten: Kontakt, Kontrakt, Problemanalyse (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ können einen Fall aus systemischer Sicht betrachten, sich dadurch einen Überblick über die individuelle Problemkonstellation (Persönlichkeitsanteile, Interaktions- und Beziehungsdynamiken, Organisationsstrukturen) verschaffen und mit der Auftragsklärung einen Einstieg in den Prozess der systemischen Intervention und Beratung herstellen.
­ können mit dem Klientensystem Veränderungsziele entwickeln und Indikation bzw. Kontraindikation beraterischer Maßnahmen abwägen.
­ verfügen über Grundlagen der systemischen Gesprächsführung und Wissen zum Einsatz von Sprache in der Beratung.
­ haben in praktischen Übungen Gesprächsstruktur und Prozessgestaltung (Erstkontakt, Auftragsklärung, Zielsetzung) erprobt.
Pflichtmodul 3: Systemisch intervenieren 1: Das Klientensystem und seine Dynamiken (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ beherrschen systemische Techniken zur Erkundung des Klientensystems, wie z. B. zirkuläre Fragen und Skalierungen, und können diese gezielt im Beratungsprozess einsetzen.
­ sind in der Lage, systemische Werkzeuge wie das Genogramm, die Hypothesenbildung, die bezogene Individuation und Mapping zu nutzen, um Beziehungen und Dynamiken innerhalb des Klientensystems zu visualisieren und verständlich zu machen.
­ können Feedbackprozesse konstruktiv gestalten, um die Wahrnehmung von individuellen Problemkonstellationen bei Klientinnen und Klienten zu erweitern und deren Ressourcen zu aktivieren.
­ beherrschen die Anwendung systemischer Interventionsformen in praxisnahen Fallbeispielen und können diese methodisch reflektieren und evaluieren.
­ verfügen über die Fähigkeit, systemische Dynamiken zu analysieren und Interventionen so zu gestalten, dass Veränderungsprozesse im Klientensystem angestoßen und begleitet werden.
Pflichtmodul 4: Systemisch intervenieren 2: Ressourcenarbeit und Lösungsfokussierung (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ haben prozessorientierte Handlungskompetenzen im Hinblick auf ressourcenorientierte Lösungsstrategien erworben.
­ haben Umgang mit Widerstand und ¿stuck states¿ reflektiert.
­ können lösungsorientierte systemische Interventionsformen, wie z.B. Aufstellungsarbeit, Skulpturenarbeit, Timeline, Systembrett usw. im Prozess der systemischen Beratung einsetzen.
­ können Übungen zur Förderung der Eigenverantwortung der Klienten anwenden.
­ sind in der Lage, systemische Interventionen in konkreten Praxisfällen gezielt auszuwählen, anzuwenden und zu reflektieren.
Pflichtmodul 5: Systemisch intervenieren und beraten: Selbstreflexion und Haltung (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ wissen um die Bedeutung der Beraterinnen- und Beraterpersönlichkeit und des beraterischen Selbstverständnisses.
­ Sie haben eine reflektierte Haltung zu ihrem eigenen Erleben, Handeln und den systemischen Kontexten entwickelt und können diese in ihrer Beratungspraxis bewusst einsetzen.
­ können professionelle Distanz und die erforderliche Nähe zu systemischen Kontexten der Klientinnen und Klienten im Mikro- und Makrobereich institutionellen Wirkens und Arbeitens halten und balancieren.
­ können systemisch-pädagogisches Handeln in Beratung und Intervention (Haltung, auswirkungsbezogenes Denken und Handeln, Wertschätzung, Allparteilichkeit, Menschenbilder) ethisch reflektieren.
­ üben Umgang mit eigenen Grenzen und Belastungen; Achtsamkeit und Selbstfürsorge.
­ wissen um die Bedeutsamkeit von praxisbegleitender Supervision und Intervision, kennen kollegiale Beratung.
Pflichtmodul 6: Veränderung, Krisen und Konflikte (1 SSt.: 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ kennen systemische Strategien zur Analyse und Bearbeitung von Konflikten und können diese in ihrer Beratungspraxis anwenden.
­ verstehen Widerstandsdynamiken in Veränderungsprozessen und verfügen über Techniken zur Deeskalation in veränderungsbedingten Krisen und zur Stabilisierung.
­ verfügen über die Fähigkeit, Veränderungsprozesse in Konflikt- und Krisensituationen systemisch zu begleiten und zu gestalten.
­ sind in der Lage, ethische Fragestellungen zu reflektieren und ihre eigene Rolle in schwierigen Beratungssituationen kritisch zu hinterfragen.
­ können systemische Ansätze und Methoden in praxisnahen Fallstudien anwenden und evaluieren.
Pflichtmodul 7: Familien als Handlungsfeld der systemischen Beratung (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ kennen systemische Werkzeuge wie die Familien-(Helfer)-Map, das Soziogramm und das Genogramm und können diese zur Analyse familiärer Strukturen und Kommunikationsmuster einsetzen.
­ sind in der Lage, typische familiäre Problematiken wie Beziehungsprobleme, Erziehungs- und Schulprobleme, Geschwisterkonflikte oder Trennung und Scheidung zu identifizieren und systemisch zu betrachten.
­ beherrschen Gesprächsführungstechniken wie aktives Zuhören und Paraphrasieren, um die Kommunikation innerhalb des Familiensystems zu fördern und Lösungsräume zu öffnen.
­ können mit gezielten systemischen Interventionen die grundlegende Struktur familiärer Dynamiken herausarbeiten und neue Lösungsansätze für festgefahrene Muster entwickeln.
­ reflektieren Symptome und Auffälligkeiten innerhalb von Familiensystemen als Ausdruck misslingender Kommunikation und können in ihrem Praxisfeld Familien ressourcenorientiert bei der Verbesserung ihrer Beziehungs- und Handlungsmuster begleiten.
Pflichtmodul 8: Systemische Perspektive auf soziale Organisationen (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ kennen systemische Konzepte zur Analyse von sozialen Systemen wie Organisationen, Institutionen und Teams und können diese zielgerichtet anwenden.
­ sind in der Lage, Rollen, Dynamiken und Wechselwirkungen innerhalb sozialer Systeme zu erkennen und zu reflektieren.
­ beherrschen die Anwendung systemischer Methoden zur Bearbeitung von Herausforderungen in typischen Beratungssettings des Sozialwesens.
­ können systemische Perspektiven nutzen, um Veränderungsprozesse in Organisationen und Teams zu initiieren und zu begleiten.
­ verfügen über die Fähigkeit, institutionelle und organisatorische Strukturen systemisch zu betrachten und deren Einfluss auf Beratungsprozesse zu berücksichtigen.
Pflichtmodul 9: Systemische Praxiswerkstatt und Abschluss: Persönliche Entwicklung und professionelle Kompetenz (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ können die Inhalte des Lehrgangs reflektieren, verknüpfen und auf ihre persönliche Entwicklung sowie professionelle Praxis anwenden.
­ sind in der Lage, Fallbeispiele aus ihrer eigenen Praxis systemisch zu analysieren und passende Interventionsstrategien zu entwickeln und zu begründen.
­ haben ihren individuellen Interventionsstil erkannt und weiterentwickelt und können diesen selbstbewusst und reflektiert in Beratungssettings einsetzen.
­ können ihre persönliche und professionelle Entwicklung kritisch reflektieren und ihre Lernfortschritte für zukünftige Beratungsprozesse nutzbar machen.
Begleitend zur Ausbildung bietet sich das eigene Berufsfeld als Erkundungsfeld für systemisch- pädagogisches Handeln an. Supervision kann helfen, eigene emotionale, biografische Muster zu erkennen, zu verändern und zu nutzen.
Pflichtmodul 10: Praxisreflexion und Supervision (1 SSt.; 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ haben ein eigenes Beratungsprojekt (mind. 3 - 6 Kontakte) dokumentiert und im Rahmen von 2 UE Supervision pro TN (vorzugsweise in der Kleingruppe, in der auch an den Fällen der Kolleginnen und Kollegen gelernt werden kann) reflektiert.
­ entwickeln ihren persönlichen Beratungs- und Interventionsstil.
­ erweitern ihre beraterische Handlungsfähigkeit durch die Erkenntnisse aus dem Supervisionsprozess zu eigenen und fremden Beratungsfällen.
­ gewinnen an professioneller Sicherheit in der Rolle der Beraterin/ des Beraters.
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Die Teilnehmenden wenden die im Studiengang gelernten Inhalte und Interventionsmodelle parallel zum Studiengang in ihrer beruflichen Praxis an. Sie reflektieren ab dem Modul 2 eigene Beratungsprozesse in ihrem Handlungsfeld und beginnen mit der Umsetzung des Gelernten in ihrer beraterischen Praxis. Diese Erfahrungen werden dokumentiert und in einer eigens gebildeten Peer-Group reflektiert. Die Peer-Groups werden im Modul 1 gebildet und hier wird auch die Arbeitsweise (kollegiale Beratung) vorgestellt und eingeübt. Die Teilnehmenden treffen sich selbstorganisiert mindestens viermal über die zwei Lehrgangssemester. Zur erfolgreichen Absolvierung des Studiengangs legen die Teilnehmenden zwei dokumentierte Beratungsprozesse in einem Ausmaß von mindestens 3-6 Kontakten (zuzüglich Auftragsklärung) vor. Die Lehrgangsleitung begutachtet diese. Die Projektdokumentationen dienen der strukturierten Selbstbeobachtung und -reflexion als Beraterin und Berater und sind die Grundlage für das Modul 10, das sich als Gruppensupervision in mehreren Terminen über das zweite Semester erstreckt.
Pflichtmodul 11: Berufsbegleitende Praxis (1 SSt.; 1 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lernergebnisse: Absolventinnen und Absolventen
­ kennen das Konzept der kollegialen Beratung.
­ kennen und nützen die fachliche Vernetzung von Beratungskolleginnen und -kollegen untereinander (Peer Group).
­ erweitern ihren persönlichen Beratungs- und Interventionsstil.
­ erhalten Feedback zu ihrer Beratungsdokumentation und können dieses für Verbesserungen der Beratungsdokumentation nutzen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.