Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Ethnographisches Arbeiten (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über Expertinnen- bzw. Expertenwissen zu Konzepten und Herausforderungen der Anwendung von Methoden der ethnographischen Kulturanalyse. Sie besitzen spezialisierte Problemlösefertigkeiten im Umgang mit empirischen Daten und sind befähigt zur eigenständigen ethnographischen Erschließung neuer, komplexer kulturanthropologischer Fragestellungen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über Expertinnen- bzw. Expertenwissen zu Konzepten und Herausforderungen der Anwendung von Methoden der historischen Ethnographie. Sie besitzen spezialisierte Problemlösefertigkeiten im Umgang mit historischen Quellengattungen und sind befähigt zu einer kritisch-reflektierten historisch vergleichenden Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen und Entwicklungen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über Expertinnen- bzw. Expertenwissen zu Konzepten und Herausforderungen der Anwendung von Methoden der historischen Ethnographie. Sie besitzen spezialisierte Problemlösefertigkeiten im Umgang mit historischen Quellengattungen und sind befähigt zu einer kritisch-reflektierten historisch vergleichenden Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen und Entwicklungen.
Pflichtmodul 2: Kulturelle Transformation und Pluralisierung (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden haben hoch spezialisiertes Wissen über kulturwissenschaftliche Theorieperspektiven auf gesellschaftliche Dynamiken im Kontext von Phänomenen kultureller Transformationen und von Pluralisierung erworben. Sie sind in der Lage, den Zusammenhang von Zugängen und Methoden ethnographischen Arbeitens und dem jeweiligen Erkenntnisinteresse kritisch zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können ihr erworbenes Expertinnen- und Expertenwissen und ihre diesbezüglichen spezialisierten Problemlösefertigkeiten auf Prozesse der kulturellen Transformationen und Pluralisierung, z.B. Globalisierung, Tourismus, Migration, Integration, Multikulturalität, Kulturkontakt, Kulturkonflikt und Kulturtransfer übertragen und daraus neue Erkenntnisse ableiten sowie adäquate Handlungsstrategien entwickeln, überprüfen und bewerten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, wissenschaftliche Beiträge zu ethnographischen Perspektiven auf Kultur und Gesellschaft kritisch zu analysieren und zu bewerten.
ad b.: Die Studierenden können ihr erworbenes Expertinnen- und Expertenwissen und ihre diesbezüglichen spezialisierten Problemlösefertigkeiten auf Prozesse der kulturellen Transformationen und Pluralisierung, z.B. Globalisierung, Tourismus, Migration, Integration, Multikulturalität, Kulturkontakt, Kulturkonflikt und Kulturtransfer übertragen und daraus neue Erkenntnisse ableiten sowie adäquate Handlungsstrategien entwickeln, überprüfen und bewerten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, wissenschaftliche Beiträge zu ethnographischen Perspektiven auf Kultur und Gesellschaft kritisch zu analysieren und zu bewerten.
Pflichtmodul 3: Forschen in sensiblen Feldern (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über Expertinnen- bzw. Expertenwissen zu historischen und aktuellen Diskussionen innerhalb der Kulturanthropologie in Bezug auf methodologische und forschungsethische Aspekte des Forschens in sensiblen Feldern, also Forschungen zu tabuisierten oder stark emotionalisierenden Themen, schwer zugänglichen Feldern, marginalisierten oder stigmatisierten Gruppen, konflikthaften Konstellationen oder gewaltförmigen Umgebungen.
ad b.: Die Studierenden können ihre Feldforschungserfahrungen in transdisziplinären Kooperationen mit Expertinnen und Experten der Krisen- und Katastrophenforschung kritisch reflektieren, aus ihnen neue Erkenntnisse ableiten und ihr empirisches Material in der Gruppe analysieren. Sie beherrschen spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich des Einfühlens in die entsprechenden Kontexte und können Resilienzstrategien im Umgang mit sensiblen Feldern entwickeln, überprüfen und adaptieren.
ad b.: Die Studierenden können ihre Feldforschungserfahrungen in transdisziplinären Kooperationen mit Expertinnen und Experten der Krisen- und Katastrophenforschung kritisch reflektieren, aus ihnen neue Erkenntnisse ableiten und ihr empirisches Material in der Gruppe analysieren. Sie beherrschen spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich des Einfühlens in die entsprechenden Kontexte und können Resilienzstrategien im Umgang mit sensiblen Feldern entwickeln, überprüfen und adaptieren.
Pflichtmodul 4: Aktuelle Debatten der Kulturanthropologie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über hoch spezialisiertes Wissen zu Theorien und empirischen Befunden in Bezug auf die Themenfelder Gender, Macht und Differenz, das an neueste Erkenntnisse anknüpft. Sie sind in der Lage, eigenständig und kritisch diesbezügliche Texte der Kulturanthropologie sowie angrenzender Fachdisziplinen zu rezipieren, daraus neue Erkenntnisse abzuleiten sowie ihre Reflexionsergebnisse zu kommunizieren und in ihre Tätigkeiten einzubringen.
ad b.: Die Studierenden besitzen Expertinnen- bzw. Expertenwissen im Hinblick auf aktuelle kulturanthropologische Forschungsperspektiven und Debatten. Sie kennen den fachhistorischen Hintergrund sowie Brüche und Konjunkturen kulturanthropologischer Forschungsperspektiven. Sie können die Charakteristika der jeweiligen Positionen, Theorien und Methoden kommunizieren, evaluieren, daraus eigene Schlussfolgerungen ableiten und diesbezügliche eigene Entscheidungen argumentieren.
ad b.: Die Studierenden besitzen Expertinnen- bzw. Expertenwissen im Hinblick auf aktuelle kulturanthropologische Forschungsperspektiven und Debatten. Sie kennen den fachhistorischen Hintergrund sowie Brüche und Konjunkturen kulturanthropologischer Forschungsperspektiven. Sie können die Charakteristika der jeweiligen Positionen, Theorien und Methoden kommunizieren, evaluieren, daraus eigene Schlussfolgerungen ableiten und diesbezügliche eigene Entscheidungen argumentieren.
Pflichtmodul 5: Studienprojekt Angewandte Kulturanthropologie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden besitzen hoch spezialisiertes Wissen in Bezug auf Forschungsfelder, Fragestellungen, Methoden und theoretische Konzepte der angewandten Kulturanalyse. Sie können dieses Wissen verknüpfen und bei der verantwortlichen Gestaltung und Leitung komplexer empirischer Projekte zu Themen der angewandten Kulturanthropologie einsetzen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten, die sie dazu befähigen, alleine oder in Teams sowie in inter- und transdisziplinären Kooperationen ein eigenes empirisches (Teil-)Projekt selbständig zu entwickeln, durchzuführen und in der Zusammenarbeit moderierend tätig zu sein. Sie sind in der Lage, die Ergebnisse in ein auf das Forschungsfeld abgestimmtes Vermittlungsformat zu übersetzen, adäquat zu kommunizieren sowie ihre diesbezüglichen Entscheidungen zu argumentieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten, die sie dazu befähigen, alleine oder in Teams sowie in inter- und transdisziplinären Kooperationen ein eigenes empirisches (Teil-)Projekt selbständig zu entwickeln, durchzuführen und in der Zusammenarbeit moderierend tätig zu sein. Sie sind in der Lage, die Ergebnisse in ein auf das Forschungsfeld abgestimmtes Vermittlungsformat zu übersetzen, adäquat zu kommunizieren sowie ihre diesbezüglichen Entscheidungen zu argumentieren.
Pflichtmodul 6: Exkursion (10 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden haben hoch spezialisiertes Wissen in ausgewählten Praxis- und
Forschungsfeldern des Fachs erworben. Sie verfügen über in der Felderfahrung gewonnene spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten zur differenzierten Wahrnehmung und selbstreflexiven Betrachtung in der Kulturanalyse.
Forschungsfeldern des Fachs erworben. Sie verfügen über in der Felderfahrung gewonnene spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten zur differenzierten Wahrnehmung und selbstreflexiven Betrachtung in der Kulturanalyse.
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis eines ausführlichen Forschungsdesigns sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs; Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Pflichtmodul 7: Vorbereitung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können eine inhaltliche Beschreibung (Exposé) einer eigenen Arbeit verfassen, einen zeitlichen Ablauf skizzieren und ihr geplantes Forschungsvorhaben im Themenfeld der Empirischen Kulturwissenschaft verorten. Sie sind in der Lage, ein Forschungsdesign zu verfassen und können die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis anwenden.
Studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat
Pflichtmodul 8: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit
Lernergebnisse: Die Studierenden können die theoretischen und methodologischen Positionen sowie Ergebnisse einer eigenen Arbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums mündlich darstellen und reflektieren. Sie sind fähig, die wesentlichen Ergebnisse einer eigenen wissenschaftlichen Arbeit zu präsentieren und diese in einer wissenschaftlichen Diskussion zu verteidigen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.