Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (30 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Es können nach Maßgabe freier Plätze Module bzw. Lehrveranstaltungen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien bzw. aus dem letzten Abschnitt der Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP absolviert werden. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren. Die Semesterstunden können variieren.
Modul 1: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über weitere zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien bzw. aus dem letzten Abschnitt der Diplomstudien im Umfang von xx ECTS-AP frei ge-wählt werden. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Be-reich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren. Die Semesterstunden können variieren.
Modul 2: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über weitere zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikatio-nen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP, davon 200 Praxisstunden und 50 Stunden für das Verfassen eines Berichtes bei einschlägigen Einrichtun-gen gemäß § 3 Abs. 4 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheini-gung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Modul 3: Praxis (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.