Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (180 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 8: Fundamentalexegese Neues Testament (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können den Inhalt der genannten Schriftengruppe des Neuen Testaments darstellen und biblische Texte unter Anwendung bibelwissenschaftlicher Methoden selbstständig auslegen sowie sozial und kulturell kontextualisieren.

ad b.: Die Studierenden können den Inhalt der genannten Schriftengruppe des Neuen Testaments darstellen und biblische Texte unter Anwendung bibelwissenschaftlicher Methoden selbstständig auslegen sowie sozial und kulturell kontextualisieren.
Pflichtmodul 9: Bibeltheologie (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können theologische Fragestellungen im Blick auf den Zusammenhang des gesamten Alten Testaments erläutern sowie unter Anwendung kritischer fachwissenschaftlicher Methoden selbstständig bearbeiten.

ad b.: Die Studierenden können theologische Fragestellungen im Blick auf den Zusammenhang des gesamten Neuen Testaments erläutern sowie unter Anwendung kritischer fachwissenschaftlicher Methoden selbstständig bearbeiten.
Pflichtmodul 10: Dogmatik: Zentrale Glaubensgeheimnisse (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die historische Entwicklung, wichtige Konzepte und die systematische Bedeutung von Christologie und Erlösungslehre für die christliche Theologie auf fortgeschrittenem theoretischem Niveau erläutern.

ad b.: Die Studierenden können die historische Entwicklung, wichtige Konzepte und die systematische Bedeutung von Gottes- und Trinitätslehre für die christliche Theologie auf fortgeschrittenem theoretischem Niveau erläutern.
Pflichtmodul 16: Kirchenrecht: Recht und Struktur der Kirche (5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die theologische Begründung, die Methodik und grundlegende Normen des kanonischen Rechts der lateinischen Kirche und der katholischen Ostkirchen selbstständig auf fortgeschrittenem theoretischem Niveau darstellen.

ad b.: Die Studierenden können die Rechtsstellung und Verantwortung aller Christgläubigen sowie der unterschiedlichen Ämter, Gremien und Strukturen auf den verschiedenen Ebenen der katholischen Kirche selbstständig und kontextadäquat darstellen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.