Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von 80 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule (80 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichtes bei Einrichtungen im Sinne von § 3, Absatz 5 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 8 und 9 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 8: Praxis I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistung im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes hoch spezialisiertes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden, Problemstellungen beruflicher Praxis verstehen und draus gewonnene Erkenntnisse auf ähnliche Fragen transferieren. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen, kritisch reflektieren sowie neue Kenntnisse und/oder innovative Ansätze für ihr Fachwissen identifizieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichtes bei Einrichtungen im Sinne von § 3, Absatz 5 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 8 und 9 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 9: Praxis II (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistung im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes hoch spezialisiertes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden, Problemstellungen beruflicher Praxis verstehen und draus gewonnene Erkenntnisse auf ähnliche Fragen transferieren. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen, kritisch reflektieren sowie neue Kenntnisse und/oder innovative Ansätze für ihr Fachwissen identifizieren.
Wahlmodul 10: Exkursion (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können fachspezifisches Wissen durch ortsgebundene Lehrveranstaltungen mit bestehenden Kenntnissen vernetzen. Sie sind in der Lage, Erfahrenes kritisch zu reflektieren und mit theoretischem Wissen Zusammenhänge herzustellen. Sie können konkrete Fragestellungen des Faches außerhalb der Universität und ihrer Institutionen praktisch bearbeiten.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Im Sinne einer individuellen Wahlmöglichkeit können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 30 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 11: Individueller Wahlbereich (30 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind zudem in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und ein kritisches Bewusstsein für Fachthemen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen demonstrieren. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Anstelle des Wahlmoduls gemäß § 9 Abs. 2 Z 11 (Individueller Wahlbereich) kann ein Wahlpaket für Masterstudien nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlpaket (30 ECTS-AP)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.