Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von 70 ECTS-AP zu absolvieren. Von den Wahlmodulen 1 und 2 ist zumindest eines zu wählen.
Wahlmodule (70 ECTS-AP)
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Wahlmodul 1: Sprachbeherrschung Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch (B2/C1) (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden beherrschen das Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbische produktiv auf B2-Niveau und rezeptiv auf C1-Niveau nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen und verfügen über vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbischen.

ad b.: Die Studierenden können das Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbische produktiv auf B2-Niveau und rezeptiv auf C1-Niveau nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen verwenden. Sie verfügen über fachsprachliche Kenntnisse im Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbischen.
Wahlmodul 3: Sprachbeherrschung Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch (C1) (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über berufsbezogene Sprach- und Kulturkompetenz mit besonderer Berücksichtigung metasprachlicher Fähigkeiten. (Niveau C1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen)

ad b.: Die Studierenden besitzen profunde Kenntnisse in der Zielsprache in den Bereichen der Kulturgeschichte, Literatur und Landeskunde, die sie sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Kommunikation adäquat anwenden können. (Niveau C1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen)
Wahlmodul 4: Sprachbeherrschung Russisch (C1) (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über berufsbezogene Sprach- und Kulturkompetenz mit besonderer Berücksichtigung metasprachlicher Fähigkeiten. (Niveau C1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen)

ad b.: Die Studierenden besitzen profunde Kenntnisse in der Zielsprache in den Bereichen der Kulturgeschichte, Literatur und Landeskunde, die sie sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Kommunikation adäquat anwenden können. (Niveau C1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen)
Wahlmodul 6: Slawische Sprachwissenschaft B (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, sich mit ausgewählten Themenbereichen der slawischen, insbesondere der russischen, Sprachwissenschaft zu beschäftigen und spezifische linguistische Aspekte kritisch zu reflektieren und zu analysieren.

ad b.: Die Studierenden können eine spezifische Fragestellung im Bereich der slawischen, insbesondere der russischen Sprachwissenschaft, auswählen, und sich forschungsbasiert und methodisch reflektiert mit dieser kritisch auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, die Ergebnisse mündlich und schriftlich zielgruppenorientiert zu präsentieren.
Wahlmodul 7: Forschungsseminar Slawische Linguistik (10 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, komplexe und gegenstandsbezogene, methodische und theoretische Zusammenhänge und Fragestellungen im Bereich der synchronen oder diachronen slawischen Sprachwissenschaft selbstständig zu erarbeiten, zu analysieren, zu präsentieren und weiterzuentwickeln.
Wahlmodul 9: Digital Humanities (10 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, sich mit komplexen methodischen und theoretischen Fragestellungen aus dem Bereich der Digital Humanities in der Slawistik kritisch auseinanderzusetzen.

ad b.: Die Studierenden können ein Forschungsprojekt im Bereich der Digital Humanities in der Slawistik selbstständig konzipieren, methodisch korrekt durchführen und die Ergebnisse adäquat präsentieren und bewerten.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP (bzw. 250 Stunden, davon 240 Stunden Praxisstunden und 10 Stunden für das Verfassen eines Berichts) bei Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 3 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung der Universitätsstudienleiterin bzw. des Universitätsstudienleiters einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Wahlmodul 10: Praxis (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können ihr erworbenes hoch spezialisiertes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden, Problemstellungen beruflicher Praxis verstehen und daraus gewonnene Erkenntnisse auf ähnliche Fragen transferieren. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen, kritisch reflektieren sowie neue Kenntnisse und/oder innovative Ansätze für ihr Fachwissen identifizieren.
Wahlmodul 11: Vermittlung von Kultur, Kunst und Literatur (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können spezialisierte Kenntnisse in einem oder mehreren Handlungsfeldern der Kultur auf konkrete Fallstudien anwenden, insbesondere um die Beziehungen zwischen Literatur, Kunst und anderen Formen der kulturellen Artikulation (z. B. Philosophie, Politik oder Religion) zu untersuchen. Sie sind in der Lage, Themen und methodische Konzepte der Kulturwissenschaft differenziert und vertieft zu analysieren und literatur-, kunst- und kulturtheoretische Debatten kritisch zu reflektieren. Sie können Phänomene und Probleme von Grenzziehungen (wie z. B. High/Low Culture, Mehrheitskulturen/Minderheitenkulturen, Transkulturalität) charakterisieren und beurteilen sowie das dadurch erworbene Wissen darstellen und vermitteln. Sie können Strategien entwickeln und anwenden, die konkrete Fragen und Herausforderungen (inter)kultureller Kontakte und Konflikte adressieren.

ad b.: Die Studierenden haben praktische Kompetenzen in einem oder mehreren Handlungsfeldern des Literatur-, Kunst- und Kulturbetriebs, beispielsweise in den Feldern von Literaturkritik, Literaturvermittlung in Printmedien, Rundfunk oder neuen Medien, Buchedition und Buchhandel, Filmfestivals, Literatur- und Kulturveranstaltungen oder Kulturjournalismus. Sie können Abläufe und Zusammenhänge zwischen der Produktion, der Rezeption, der Vermittlung und der Verarbeitung von kulturellen Leistungen oder Artefakten beschreiben und kritisch reflektieren. Sie verfügen über ein Problembewusstsein hinsichtlich der Funktionsweisen von Social Media und KI sowie hinsichtlich sozialer, (kultur)politischer, (kultur)rechtlicher, administrativer und ökonomischer Fragen und Herausforderungen im Bereich des Literatur-, Kunst- und Kulturbetriebs und können die erworbenen Kenntnisse anwenden und weitervermitteln.
Wahlmodul 12: Slawistische kulturwissenschaftliche Exkursion (10 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über theoretisches und praktisches Wissen in einem oder mehreren Bereichen des slawischen Kulturbetriebs.

ad b.: Die Studierenden haben vor Ort spezialisierte Kenntnisse in einem oder mehreren Bereichen des slawischen Kulturbetriebs erworben.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Im Sinne einer individuellen Wahlmöglichkeit können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 30 ECTS-AP frei gewählt werden. Es wird empfohlen, eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.
Wahlmodul 13: Individueller Wahlbereich (30 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind zudem in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und ein kritisches Bewusstsein für Fachthemen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen demonstrieren. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Anstelle des Wahlmoduls gemäß § 8 Abs. 2 Z 13 (Individueller Wahlbereich) kann ein Wahlpaket für Masterstudien nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlpaket (30 ECTS-AP)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.