Lehrveranstaltungen
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Die Studierenden des Masterstudiums Medienkultur, Medienkommunikation, Medienpraxis können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 15 ECTS-AP absolvieren, davon 360 Praxisstunden und 15 Stunden für das Verfassen eines Berichts. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs 4 zu absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Wahlmodul 1: Praxis (15 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes hoch spezialisiertes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden, Problemstellungen beruflicher Praxis verstehen und daraus gewonnene Erkenntnisse auf ähnliche Fragen transferieren. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen, kritisch reflektieren sowie neue Kenntnisse und/oder innovative Ansätze für ihr Fachwissen identifizieren.
Wahlmodul 2: Medienforschung und -praxis (15 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können zu einem ausgewählten Thema im Bereich der Medienforschung komplexe gegenstandsbezogene, methodische und theoretische Zusammenhänge und Fragestellungen selbstständig erarbeiten, analysieren und präsentieren. Sie sind in der Lage, relevante medienwissenschaftliche Theorien und Forschungsdiskurse systematisch und selbständig zu erschließen, empirisches Material theoriegeleitet zu interpretieren und zentrale Konzepte in interdisziplinäre Zusammenhänge einzuordnen. Sie können geeignete Methoden der Medienforschung reflektiert auswählen, anwenden und im Hinblick auf ihre Aussagekraft kritisch bewerten. Die Studierenden sind befähigt, eigene Forschungsprojekte unter Anleitung zu planen und umzusetzen sowie deren Ergebnisse in unterschiedlichen kommunikativen Formaten - schriftlich, mündlich und multimodal - klar, strukturiert und adressatengerecht zu präsentieren. Dabei erkennen sie ethische, soziale, kulturelle und genderbezogene Implikationen medienbezogener Forschung, reflektieren diese kritisch und können sie fundiert in den wissenschaftlichen Diskurs einordnen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, medienpraktische Projekte in einem ausgewählten thematischen Schwerpunkt in unterschiedlichen Rollen - wie Konzeption, Redaktion, Gestaltung und technische Umsetzung - umzusetzen und deren Wirkung kritisch zu evaluieren. Sie können eigene Medienprodukte theoriegeleitet mit gezieltem Einsatz aktueller Medientechnologien multimodal und adressatengerecht entwerfen und aus einer medienpraktischen Perspektive bewerten.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, medienpraktische Projekte in einem ausgewählten thematischen Schwerpunkt in unterschiedlichen Rollen - wie Konzeption, Redaktion, Gestaltung und technische Umsetzung - umzusetzen und deren Wirkung kritisch zu evaluieren. Sie können eigene Medienprodukte theoriegeleitet mit gezieltem Einsatz aktueller Medientechnologien multimodal und adressatengerecht entwerfen und aus einer medienpraktischen Perspektive bewerten.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Im Sinne einer individuellen Wahlmöglichkeit können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 15 ECTS-AP frei gewählt werden. Empfohlen wird die Wahl mindestens einer Lehrveranstaltung aus den Bereichen Gender Studies bzw. Frauen- und Geschlechterforschung.
Wahlmodul 3: Individueller Wahlbereich I (15 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind zudem in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und ein kritisches Bewusstsein für Fachthemen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen demonstrieren. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Im Sinne einer individuellen Wahlmöglichkeit können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 15 ECTS-AP frei gewählt werden. Empfohlen wird die Wahl mindestens einer Lehrveranstaltung aus den Bereichen Gender Studies bzw. Frauen- und Geschlechterforschung.
Wahlmodul 4: Individueller Wahlbereich II (15 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind zudem in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und ein kritisches Bewusstsein für Fachthemen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen demonstrieren. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Anstelle der Wahlmodule kann ein Wahlpaket auf Masterebene nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlpaket (30 ECTS-AP)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.