Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 135 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (135 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 3: Musikgeschichte der Antike und des Mittelalters (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse der Antike und des Mittelalters zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren. Sie können das Repertoire der genannten Epochen überblicken und analysieren, musiktheoretische Entwicklungen in der Antike und im Mittelalter beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, die Entwicklung von musikalischen Notationen in der Antike und im Mittelalter sowie Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der Antike und des Mittelalters zu beschreiben.

ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf die Antike oder das Mittelalter einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik der Antike oder des Mittelalters konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 4: Musikgeschichte des 15., 16. und 17. Jahrhunderts (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse im 15.,16. und 17. Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren Sie können das Repertoire der genannten Epoche überblicken und analysieren, musiktheoretische Entwicklungen im 15.,16. und 17.
Jahrhundert (Renaissance und Barock) beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, die Entwicklung von musikalischen Notationen im genannten Zeitraum zu erläutern sowie die Dynamiken des kulturellen Transfers (kolonial und sonst) zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der genannten Epoche zu identifizieren und zu beschreiben.

ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 15., 16. oder 17. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 15., 16., 17. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 5: Musikgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse des 18. und 19. Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren. Sie können das Repertoire der genannten Epochen überblicken und analysieren, musiktheoretische Entwicklungen im Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, Veränderungen in der gesellschaftlichen Funktion von Musik im 18. und 19. Jahrhundert sowie Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der Zeit zu reflektieren. Sie können Zusammenhänge zwischen Musik und Politik reflektieren und Zusammenhänge und Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen im Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben.

ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 7: Musikethnologie (20 ECTS-AP, 8 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können sich global orientieren und verschiedene Musikgenres historisch und geographisch zuordnen sowie Herangehensweisen und Methoden der Musikethnologie im Kontext von Postkolonialismus und globaler Machtverhältnisse benennen und anwenden.

ad b.: Die Studierenden können fachspezifische Recherche betreiben und Methoden der Musikethnologie wie Feldforschung, Auswertung und Analyse an einfachen Beispielen anwenden. Sie sind in der Lage, kritische Fragen zu stellen und musikethnologische Themen mithilfe erlernter Techniken mündlich und schriftlich zu präsentieren.

ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, unter Anleitung Fragen für eine Feldforschung zu formulieren, Kontakte zu knüpfen, Interviews und AV-Aufnahmen zu erstellen, archivieren und zu bearbeiten sowie erstellte Aufnahmen wissenschaftlich zu analysieren, vergleichen und beschreiben.

ad d.: Die Studierenden können Feldforschungsergebnisse und wissenschaftliche Analysen im Sinne der angewandten Musikwissenschaft und Wissenschaftsvermittlung öffentlich präsentieren, etwa im Rahmen von Veranstaltungen wie Gesprächskonzerten, Ausstellungen oder Symposia. Sie können derartige Veranstaltungen organisieren und durchführen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.