Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in die Musikwissenschaft (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über die geschichtliche Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der historischen Musikforschung. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den musikwissenschaftlichen Grundbegriffen, Theorien und Arbeitsweisen und sind in der Lage, sich weitere Bereiche selbstständig zu erschließen. Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene Rechercheprozesse in unterschiedlichen Medien durchzuführen und die Ergebnisse nach den allgemeinen Regeln der wissenschaftlichen Praxis darzustellen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über die geschichtliche Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der ethnologischen Musikforschung. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den musikwissenschaftlichen Grundbegriffen, Theorien und Arbeitsweisen und sind in der Lage, sich weitere Bereiche selbstständig zu erschließen. Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene Rechercheprozesse in unterschiedlichen Medien durchzuführen und die Ergebnisse nach den allgemeinen Regeln der wissenschaftlichen Praxis darzustellen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über die geschichtliche Entwicklung und die wesentlichen Arbeitstechniken und Methoden der ethnologischen Musikforschung. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den musikwissenschaftlichen Grundbegriffen, Theorien und Arbeitsweisen und sind in der Lage, sich weitere Bereiche selbstständig zu erschließen. Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene Rechercheprozesse in unterschiedlichen Medien durchzuführen und die Ergebnisse nach den allgemeinen Regeln der wissenschaftlichen Praxis darzustellen.
Pflichtmodul 2: Tonsatz und Musikanalyse (15 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die wesentlichen Gesetzmäßigkeiten musikalischer Strukturen erkennen und benennen.
ad b.: Die Studierenden können die Grundlagen der Satz- und Formlehre erläutern und historisch einordnen.
ad c.: Die Studierenden können melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv erfassen, nachvollziehen und reproduzieren.
ad b.: Die Studierenden können die Grundlagen der Satz- und Formlehre erläutern und historisch einordnen.
ad c.: Die Studierenden können melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv erfassen, nachvollziehen und reproduzieren.
Pflichtmodul 3: Musikgeschichte der Antike und des Mittelalters (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse der Antike und des Mittelalters zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren. Sie können das Repertoire der genannten Epochen überblicken und analysieren, musiktheoretische Entwicklungen in der Antike und im Mittelalter beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, die Entwicklung von musikalischen Notationen in der Antike und im Mittelalter sowie Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der Antike und des Mittelalters zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf die Antike oder das Mittelalter einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik der Antike oder des Mittelalters konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf die Antike oder das Mittelalter einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik der Antike oder des Mittelalters konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 4: Musikgeschichte des 15., 16. und 17. Jahrhunderts (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse im 15.,16. und 17. Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren Sie können das Repertoire der genannten Epoche überblicken und analysieren, musiktheoretische Entwicklungen im 15.,16. und 17.
Jahrhundert (Renaissance und Barock) beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, die Entwicklung von musikalischen Notationen im genannten Zeitraum zu erläutern sowie die Dynamiken des kulturellen Transfers (kolonial und sonst) zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der genannten Epoche zu identifizieren und zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 15., 16. oder 17. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 15., 16., 17. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Jahrhundert (Renaissance und Barock) beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, die Entwicklung von musikalischen Notationen im genannten Zeitraum zu erläutern sowie die Dynamiken des kulturellen Transfers (kolonial und sonst) zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der genannten Epoche zu identifizieren und zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 15., 16. oder 17. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 15., 16., 17. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 5: Musikgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse des 18. und 19. Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren. Sie können das Repertoire der genannten Epochen überblicken und analysieren, musiktheoretische Entwicklungen im Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, Veränderungen in der gesellschaftlichen Funktion von Musik im 18. und 19. Jahrhundert sowie Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der Zeit zu reflektieren. Sie können Zusammenhänge zwischen Musik und Politik reflektieren und Zusammenhänge und Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen im Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 6: Musikgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, musikhistorisch relevante Prozesse des 20. und 21. Jahrhunderts zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren. Sie können Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik erfassen und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der Zeit reflektieren. Sie sind in der Lage, Veränderungen in der gesellschaftlichen Funktion von Musik im 20. und 21. Jahrhundert sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren. Die Studierenden können Globalisierungstendenzen und Ausdifferenzierungsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert beschreiben und mit Bezug auf die jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Kontexte interpretieren sowie Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen des 20. und 21. Jahrhunderts analysieren.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 20. oder 21. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches Themengebiet mit Bezug auf das 20. oder 21. Jahrhundert einarbeiten und eine wissenschaftliche Arbeit zur Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 7: Musikethnologie (20 ECTS-AP, 8 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können sich global orientieren und verschiedene Musikgenres historisch und geographisch zuordnen sowie Herangehensweisen und Methoden der Musikethnologie im Kontext von Postkolonialismus und globaler Machtverhältnisse benennen und anwenden.
ad b.: Die Studierenden können fachspezifische Recherche betreiben und Methoden der Musikethnologie wie Feldforschung, Auswertung und Analyse an einfachen Beispielen anwenden. Sie sind in der Lage, kritische Fragen zu stellen und musikethnologische Themen mithilfe erlernter Techniken mündlich und schriftlich zu präsentieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, unter Anleitung Fragen für eine Feldforschung zu formulieren, Kontakte zu knüpfen, Interviews und AV-Aufnahmen zu erstellen, archivieren und zu bearbeiten sowie erstellte Aufnahmen wissenschaftlich zu analysieren, vergleichen und beschreiben.
ad d.: Die Studierenden können Feldforschungsergebnisse und wissenschaftliche Analysen im Sinne der angewandten Musikwissenschaft und Wissenschaftsvermittlung öffentlich präsentieren, etwa im Rahmen von Veranstaltungen wie Gesprächskonzerten, Ausstellungen oder Symposia. Sie können derartige Veranstaltungen organisieren und durchführen.
ad b.: Die Studierenden können fachspezifische Recherche betreiben und Methoden der Musikethnologie wie Feldforschung, Auswertung und Analyse an einfachen Beispielen anwenden. Sie sind in der Lage, kritische Fragen zu stellen und musikethnologische Themen mithilfe erlernter Techniken mündlich und schriftlich zu präsentieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, unter Anleitung Fragen für eine Feldforschung zu formulieren, Kontakte zu knüpfen, Interviews und AV-Aufnahmen zu erstellen, archivieren und zu bearbeiten sowie erstellte Aufnahmen wissenschaftlich zu analysieren, vergleichen und beschreiben.
ad d.: Die Studierenden können Feldforschungsergebnisse und wissenschaftliche Analysen im Sinne der angewandten Musikwissenschaft und Wissenschaftsvermittlung öffentlich präsentieren, etwa im Rahmen von Veranstaltungen wie Gesprächskonzerten, Ausstellungen oder Symposia. Sie können derartige Veranstaltungen organisieren und durchführen.
Pflichtmodul 8: Popularmusik und Jazz (15 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Theorien und Konzepte zur Einordnung und Erforschung populärer Musik erläutern sowie unterschiedliche Perspektiven und Methoden zur musikalischen Analyse und Interpretation populärer Musik erklären und auf einfache Fragestellungen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können relevante Strömungen, Genres, Stilistiken und Protagonistinnen und Protagonisten der Popularmusik und des Jazz im 20. Jahrhundert benennen und beschreiben. Sie sind in der Lage, musikkulturelle Entwicklungen zu kontextualisieren und hinsichtlich ihrer Schnittmengen zu verorten sowie etablierte Narrative kritisch hinterfragen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Anleitung in ein klar umrissenes Themengebiet der Popularmusikforschung einzuarbeiten sowie eine wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Popularmusikforschung zu konzeptualisieren, mündlich zu diskutieren und zu verschriftlichen.
ad b.: Die Studierenden können relevante Strömungen, Genres, Stilistiken und Protagonistinnen und Protagonisten der Popularmusik und des Jazz im 20. Jahrhundert benennen und beschreiben. Sie sind in der Lage, musikkulturelle Entwicklungen zu kontextualisieren und hinsichtlich ihrer Schnittmengen zu verorten sowie etablierte Narrative kritisch hinterfragen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Anleitung in ein klar umrissenes Themengebiet der Popularmusikforschung einzuarbeiten sowie eine wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Popularmusikforschung zu konzeptualisieren, mündlich zu diskutieren und zu verschriftlichen.
Pflichtmodul 9: Musik und Medien (20 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Teilgebiete der systematischen Musikwissenschaft zu erfassen sowie die Grundlagen empirischer und experimenteller Methoden in der Musikpsychologie zu beschreiben, musikpsychologische Fragestellungen zu stellen und Ergebnisse zu präsentieren.
ad b.: Die Studierenden können die physikalischen Grundlagen von Erzeugung, Ausbreitung und Wahrnehmung von Schall verstehen sowie die Akustik von Musikinstrumenten und der menschlichen Stimme beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, musikalische Handschriften und Notendrucke im zeitgenössischen Kontext zu lesen sowie Techniken des Notensatzes und der Edition von Partituren einzusetzen und einfache Beispiele im Sinne moderner Editionstechnik zu bearbeiten.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, die Auswahl und Funktionsweise von Computerprogrammen zur Aufnahme, Bearbeitung und Analyse von Klang und Musik zu verstehen sowie Fragestellungen zu entwickeln, die sich mithilfe der vorgestellten Programme beantworten lassen und die entsprechende Hard- und Software anzuwenden.
ad b.: Die Studierenden können die physikalischen Grundlagen von Erzeugung, Ausbreitung und Wahrnehmung von Schall verstehen sowie die Akustik von Musikinstrumenten und der menschlichen Stimme beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, musikalische Handschriften und Notendrucke im zeitgenössischen Kontext zu lesen sowie Techniken des Notensatzes und der Edition von Partituren einzusetzen und einfache Beispiele im Sinne moderner Editionstechnik zu bearbeiten.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, die Auswahl und Funktionsweise von Computerprogrammen zur Aufnahme, Bearbeitung und Analyse von Klang und Musik zu verstehen sowie Fragestellungen zu entwickeln, die sich mithilfe der vorgestellten Programme beantworten lassen und die entsprechende Hard- und Software anzuwenden.
Pflichtmodul 10: Musikwissenschaftliche Seminare (15 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: sechs positiv absolvierte Pflichtmodule
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können eine schriftliche Seminararbeit, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der historischen Musikforschung selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der ethnologischen oder systematischen Musikforschung oder Popularmusikforschung selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, zu einem Thema aus einem speziellen Teilgebiet der ethnologischen oder systematischen Musikforschung oder Popularmusikforschung selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren und diskutieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.