Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 1: Sprachkurse II (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können sich mit grundlegenden Mitteln in der Zielsprache ausdrücken und Sprachstrukturen verstehen und beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich mit grundlegenden Mitteln in der Zielsprache ausdrücken und Sprachstrukturen verstehen und beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich mit grundlegenden Mitteln in der Zielsprache ausdrücken und Sprachstrukturen verstehen und beschreiben.
Es sind ein oder mehrere Sprachkurse einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung zu einer oder mehreren Sprachen der Welt zu absolvieren.
Wahlmodul 2: Sprachkurse III (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können sich mit grundlegenden Mitteln in der/den Zielsprache/n ausdrücken und Sprachstrukturen verstehen und beschreiben.
Wahlmodul 3: Themen der Allgemeinen und Angewandten Linguistik (10 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Wissen in einem oder mehreren Teilbereichen der Allgemeinen und/oder Angewandten Linguistik wiedergeben und interdisziplinäre Anknüpfungspunkte skizzieren.
ad b.: Die Studierenden können abhängig vom gewählten Schwerpunkt einen Teilbereich der Allgemeinen oder Angewandten Linguistik vertieft beschreiben und eigene Analysen durchführen.
ad b.: Die Studierenden können abhängig vom gewählten Schwerpunkt einen Teilbereich der Allgemeinen oder Angewandten Linguistik vertieft beschreiben und eigene Analysen durchführen.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Sprachwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 125 Stunden, davon 120 Stunden Praxis und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichts), absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit bzw. auch im Ausland absolviert werden.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 5 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Die Wahlmodule 4 und 5 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 4: Praxis 1 (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden; sie wissen um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Sprachwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 125 Stunden, davon 120 Stunden Praxis und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichts), absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit bzw. auch im Ausland absolviert werden.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 5 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Die Wahlmodule 4 und 5 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 5: Praxis 2 (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden; sie wissen um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Es können nach Maßgabe freier Plätze noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Wahlmodule dieses Bachelorstudiums oder Module bzw. Lehrveranstaltungen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Ausmaß von 10 ECTS-AP absolviert werden.
Wahlmodul 6: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind dadurch in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 7: Individuelle Schwerpunktsetzung I (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie sind vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin in der Lage, Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen zu identifizieren und interdisziplinäre Fragen zu formulieren.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 8: Individuelle Schwerpunktsetzung II (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie sind vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin in der Lage, Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen zu identifizieren und interdisziplinäre Fragen zu formulieren.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Anstelle der Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2 Z 6 bis 8 (Interdisziplinäre Kompetenzen sowie Individuelle Schwerpunktsetzung I und II) kann ein Wahlpaket für Bachelorstudien oder Teile davon nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlpaket (30 ECTS-AP)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.