Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule (30 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 2: Gender Studies (10 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zentraler sozialwissenschaftlicher Theoriestränge der Geschlechterforschung. Sie können zentrale Konzepte und Fragestellungen der theoretischen Geschlechterforschung u. a. zu Körper, Subjekt, Sexualität, Gewalt, Politik und Ökonomie differenzieren. Sie sind in der Lage, die Bedeutung von Geschlecht als grundlegende Strukturkategorie in gesellschaftlichen Kontexten einzuordnen und können dabei auch das Zusammenwirken von Geschlecht, Race, Klasse, Dis/Ability und Heteronormativität erkennen. Sie haben Kenntnisse über die Anschlussfähigkeit der Geschlechterforschung an geistes-, kultur-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fachdisziplinen.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 125 Stunden, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichts), absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Praxis kann auch im Ausland absolviert werden. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 3 zu absolvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen, der mit 5 Stunden berechnet wird.
Wahlmodul 3: Praxis I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistung im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes hoch spezialisiertes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden, Problemstellungen beruflicher Praxis verstehen und daraus gewonnene Erkenntnisse auf ähnliche Fragen transferieren. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen, kritisch reflektieren sowie neue Kenntnisse und/oder innovative Ansätze für ihr Fachwissen identifizieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP (bzw. 250 Stunden, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichts), absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Praxis kann auch im Ausland absolviert werden. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 3 zu absolvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen, der mit 5 Stunden berechnet wird.
Wahlmodul 4: Praxis II (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistung im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes hoch spezialisiertes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden, Problemstellungen beruflicher Praxis verstehen und daraus gewonnene Erkenntnisse auf ähnliche Fragen transferieren. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen, kritisch reflektieren sowie neue Kenntnisse und/oder innovative Ansätze für ihr Fachwissen identifizieren.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 5: Individuelle Schwerpunktsetzung I (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 5 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 6: Individuelle Schwerpunktsetzung II (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Anstelle der Wahlmodule gemäß § 7 Abs. 2 kann auch ein Wahlpaket für Masterstudien oder Teile davon nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlpaket (30 ECTS-AP)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.