Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 1: Positionen der Literaturwissenschaft (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können wichtige theoretische Positionen und methodologische Ansätze der Literaturwissenschaft anhand exemplarischer Einblicke formulieren und erklären. Sie sind in der Lage, theoretisch fundiert zu argumentieren und sich konstruktiv-kritisch mit unterschiedlichen Forschungsansätzen, Schwerpunktsetzungen und Forschungsstrategien der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft auseinanderzusetzen.
Wahlmodul 2: Literaturvermittlung und Digital Humanities (10 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über ein anwendungsbezogenes Verständnis des Literaturbetriebs und seiner Institutionen (z. B. Literaturkritik und Literaturjournalismus, Buchhandel und Verlagswesen, Literaturhäuser und Literaturveranstaltungen, Literaturarchive und Editionsprojekte, Bibliotheken und Dokumentationsstellen, Bühnen und Theater). Sie können die Funktionslogiken exemplarischer Spezialgebiete der Literaturvermittlung kritisch reflektieren und sind in der Lage, theoretische Konzepte der Literaturbetriebsforschung mit der Praxis des jeweiligen Gegenstandsbereichs in Beziehung zu setzen.
ad b.: Die Studierenden können die Geschichte der Digital Humanities und deren Einsatzgebiete im geistes- und kulturwissenschaftlichen Bereich (z. B. Digitalisierungsstrategien, digitale Editionswissenschaft, Datenmodellierung) darstellen. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis grundlegender Theorien der Digital Humanities. Sie sind in der Lage, Methoden und Werkzeuge der Digital Humanities anzuwenden. Die Studierenden sind in der Lage, den Gegenstandsbereich der Digital Humanities kritisch zu reflektieren und die Potenziale wie die Risiken digitaler Anwendungen zu beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können die Geschichte der Digital Humanities und deren Einsatzgebiete im geistes- und kulturwissenschaftlichen Bereich (z. B. Digitalisierungsstrategien, digitale Editionswissenschaft, Datenmodellierung) darstellen. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis grundlegender Theorien der Digital Humanities. Sie sind in der Lage, Methoden und Werkzeuge der Digital Humanities anzuwenden. Die Studierenden sind in der Lage, den Gegenstandsbereich der Digital Humanities kritisch zu reflektieren und die Potenziale wie die Risiken digitaler Anwendungen zu beurteilen.
Wahlmodul 3: Schreib- und Kommunikationskompetenz (Spezialisierung) (10 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, Fragen der germanistischen Praxis im Bereich der schriftlichen Kommunikation hinsichtlich eines Schwerpunktbereichs (z. B. Wissenschaft, Journalismus, Kreativität, Schreib- und Kommunikationsberatung, Theater und Museen) zu erkennen und zu interpretieren. Sie können Lösungen für diese Fragen theoretisch fundiert planen, zielorientiert umsetzen und kritisch evaluieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Fragen der germanistischen Praxis im Bereich der mündlichen Kommunikation hinsichtlich eines Schwerpunktbereichs (z. B. Wissenschaft, Journalismus, Kreativität, Kommunikationsberatung, Theater und Museen) zu erkennen und zu interpretieren. Sie können Lösungen für diese Fragen theoretisch fundiert planen, zielorientiert umsetzen und kritisch evaluieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Fragen der germanistischen Praxis im Bereich der mündlichen Kommunikation hinsichtlich eines Schwerpunktbereichs (z. B. Wissenschaft, Journalismus, Kreativität, Kommunikationsberatung, Theater und Museen) zu erkennen und zu interpretieren. Sie können Lösungen für diese Fragen theoretisch fundiert planen, zielorientiert umsetzen und kritisch evaluieren.
Wahlmodul 4: Optimierung von Kommunikationsereignissen (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, schriftliche oder mündliche Kommunikationsprozesse sowie -produkte (z. B. Text, Rede, Gespräch) in Bezug auf unterschiedliche Professionsbereiche (z. B. Lektorat, Schreibberatung, Rhetoriktraining) zu beschreiben, zu analysieren und zu optimieren. Sie können geeignete Strategien zur Lösung kommunikativer Aufgaben entwickeln, begründen und deren Anwendung demonstrieren sowie das Ergebnis kritisch und theoriegeleitet beurteilen.
Wahlmodul 5: Spezialisierung Linguistik (10 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Themen und Methoden in einem Spezialgebiet (z. B. institutionelle Kommunikation, klinische Linguistik, angewandte Gesprächsforschung, Alphabetisierung, Wissenschaftskommunikation) der Angewandten germanistischen Linguistik darstellen. Sie können diese Kenntnisse als Vorbereitung auf sprachlich-kommunikativ orientierte berufliche Tätigkeiten anwenden.
ad b.: Die Studierenden können Themen und Ergebnisse der Forschung auf dem Gebiet der germanistischen Linguistik erklären und diskutieren sowie darauf abgestimmte wissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden.
ad b.: Die Studierenden können Themen und Ergebnisse der Forschung auf dem Gebiet der germanistischen Linguistik erklären und diskutieren sowie darauf abgestimmte wissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden.
Wahlmodul 6: Medienforschung und Medienpraxis (5 ECTS-AP; 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Grundbegriffe in einem ausgewählten Themengebiet der aktuellen medienwissenschaftlichen Diskussion beschreiben und diese vergleichen. Sie können zentrale Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse in entsprechenden Bereichen der Medienforschung identifizieren, selbst darstellen und miteinander vergleichen. Sie sind in der Lage, sich weitere Konzepte im Bereich der Medienwissenschaft selbständig zu erarbeiten.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Grundbegriffe und Methoden in einem ausgewählten Gebiet der Medienforschung eigenständig anzuwenden und ausgewählte Beispiele methodisch korrekt zu analysieren und zu bewerten. Sie erproben medienpraktische Kompetenzen und können dabei ausgewählte Medienkommunikate produzieren, z. B. im Rahmen eigener Projektarbeiten. Sie können ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren, diskutieren und kritisch beurteilen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Grundbegriffe und Methoden in einem ausgewählten Gebiet der Medienforschung eigenständig anzuwenden und ausgewählte Beispiele methodisch korrekt zu analysieren und zu bewerten. Sie erproben medienpraktische Kompetenzen und können dabei ausgewählte Medienkommunikate produzieren, z. B. im Rahmen eigener Projektarbeiten. Sie können ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren, diskutieren und kritisch beurteilen.
Wahlmodul 7: Intermedialität (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die spezifische Medialität von deutschsprachiger Literatur theoriegeleitet zu reflektieren und ihre Beziehungen zu anderen Medien, Feldern, Zeichen- und Diskurssystemen (wie z. B. Film, Fotografie, Rundfunk, Social Media, Theater, Tanz, Musik, Bildende Kunst, Journalismus) analytisch zu beschreiben.
Wahlmodul 8: Schauplätze der älteren deutschen Literatur (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Inhalte, Frage- und Problemstellungen der germanistischen Mediävistik außerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen wiederzuerkennen, zu ergänzen, kritisch einzuordnen und professionsorientiert zu perspektivieren.
Wahlmodul 9: Gender Studies (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können die Grundfragen der Geschlechtertheorie darlegen sowie den Zusammenhang von geschlechtlicher Identität und soziokulturellem Umfeld erläutern und beurteilen. Sie können ihre Kenntnisse dafür nutzen, Geschlechterkonstruktionen in ihrer medialen Gestaltung (wie in Sprache, Literatur, Film oder Musik) zu analysieren, zu kontextualisieren und unter Berücksichtigung relevanter sozialer, wissenschaftlicher und ethischer Belange kritisch zu reflektieren. Dabei können sie relevante soziale, wissenschaftliche und ethische Belange berücksichtigen.
Wahlmodul 10: Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache (10 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die bildungspolitischen und curricularen Grundlagen für den DaF-/DaZ-Unterricht benennen sowie die Prozesse und Besonderheiten des Fremd- und Zweitspracherwerbs beschreiben. Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und ein kritisches Verständnis von Ansätzen und Methoden zur Förderung von Kompetenzen in DaF/DaZ (Rezeption, Produktion, Interaktion, Mediation) und plurilingualer und plurikultureller Kompetenzen. Sie sind in der Lage, Lernendensprache, Lehr- und Lernmaterialien sowie den Unterricht aus einer DaF-/DaZ-didaktischen Perspektive zu analysieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten und Unterschiede im Grammatikerwerb und in der -vermittlung im Kontext von Deutsch als Erst-, Zweit- und Fremdsprache zu erkennen und zu analysieren. Sie sind mit Lernendenvarietäten und Erwerbsverläufen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache vertraut und können diese anhand von Beispielen (z. B. Syntaxerwerb, Genus-, Numerus- und Kasuserwerb) erläutern. Außerdem können sie zentrale Ansätze der Grammatikvermittlung und grammatische Progression erläutern und auf der Grundlage dieser Prinzipien den Sprachunterricht analysieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten und Unterschiede im Grammatikerwerb und in der -vermittlung im Kontext von Deutsch als Erst-, Zweit- und Fremdsprache zu erkennen und zu analysieren. Sie sind mit Lernendenvarietäten und Erwerbsverläufen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache vertraut und können diese anhand von Beispielen (z. B. Syntaxerwerb, Genus-, Numerus- und Kasuserwerb) erläutern. Außerdem können sie zentrale Ansätze der Grammatikvermittlung und grammatische Progression erläutern und auf der Grundlage dieser Prinzipien den Sprachunterricht analysieren.
Wahlmodul 11: Einführung Fachdidaktik Deutsch (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bezüglich relevanter Theorien und (Kompetenz-)Modelle der Lese- und Literaturdidaktik Deutsch. Sie können theorie- und forschungsgestützt zentrale Funktionen des Lesens benennen und reflektieren. Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bezüglich wissenschaftlich validierter Methoden der Diagnose und Förderung von Lesekompetenzen. Sie können kriterien- und normgestützt zentrale Ziele des Literaturunterrichts Deutsch (inkl. medial diversifizierter Zugänge) benennen und reflektieren. Sie sind in der Lage, maßgebliche, wissenschaftlich validierte Unterrichtszugänge und -methoden zum deutschen Literaturunterricht (inkl. medial diversifizierter Ausdrucksformen) in ihren unterschiedlichen Funktionen zu kennzeichnen und zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bezüglich relevanter Theorien und (Kompetenz-)Modelle der Schreib- und Sprachdidaktik Deutsch. Sie können theorie- und forschungsgestützt Schreibprozesse von Schülerinnen und Schülern beschreiben und in ihrer Entwicklung einordnen. Sie können Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI im Schreibunterricht beurteilen. Sie sind in der Lage, Aufgaben zur Förderung von Kompetenzen im Bereich schriftlicher bzw. mündlicher Kommunikation zu klassifizieren und kritisch zu beurteilen. Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bezüglich Konzepten des schulischen Sprachunterrichts und können diese kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bezüglich relevanter Theorien und (Kompetenz-)Modelle der Schreib- und Sprachdidaktik Deutsch. Sie können theorie- und forschungsgestützt Schreibprozesse von Schülerinnen und Schülern beschreiben und in ihrer Entwicklung einordnen. Sie können Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI im Schreibunterricht beurteilen. Sie sind in der Lage, Aufgaben zur Förderung von Kompetenzen im Bereich schriftlicher bzw. mündlicher Kommunikation zu klassifizieren und kritisch zu beurteilen. Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bezüglich Konzepten des schulischen Sprachunterrichts und können diese kritisch reflektieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichtes, absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 4 zu absolvieren.
Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Die Wahlmodule 12 und 13 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Praxisstunden und 10 Stunden für das Verfassen eines Berichtes) absolviert werden.
Wahlmodul 12: Praxis I (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichtes, absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 4 zu absolvieren.
Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Die Wahlmodule 12 und 13 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Praxis-stunden und 10 Stunden für das Verfassen eines Berichtes) absolviert werden.
Wahlmodul 13: Praxis II (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Es können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Bachelorstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 15 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 14: Individueller Wahlbereich I (15 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
Es können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Bachelorstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 15 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 15: Individueller Wahlbereich II (15 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Anstelle des individuellen Wahlbereichs gemäß § 8 Abs. 2 Z 14 und 15 kann ein Wahlpaket für Bachelorstudien nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlpaket (30 ECTS-AP)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.