Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (32 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 1: Musikwissenschaft und Musiktheorie I (7 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können ihre vertieften Kenntnisse in der Entwicklung der Jazz- und Popularmusik zur Reflexion soziologischer Entwicklungen, Brüche und Wendepunkte der Fachgeschichte einsetzen und vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen (Gender, Diversität, Digitalität, künstliche Intelligenz) einordnen.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, ihr spezialisiertes Wissen über Theorien, Arbeitsmethoden und Themen der Ethnomusikologie und Musikanthropologie zur Reflexion und Erörterung der vielfältigen Rolle der Musik im menschlichen Leben und in den Kulturen dieser Welt anzuwenden.

ad c.: Die Studierenden können komplexe musikbezogene Schallphänomene und ihre kognitive Verarbeitung anhand von Hörbeispielen und Wahrnehmungsexperimenten erörtern. Dabei können sie auf spezifisches Wissen zu akustischer und musikpsychologischer Forschung, insbesondere auch im Bereich Gehörschutz/-gesundheit zurückgreifen.
Pflichtmodul 2: Künstlerisch-praktische Erweiterung (7 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, künstlerisch pädagogische Prozesse im Musikunterricht mittels In Beziehung Setzen von Klang, Sprache, Medien, Bild und Bewegung gender- und diversitätssensibel anzuleiten.

ad b.: Die Studierenden können auf spezialisierte Medienkompetenzen für die schulische Praxis zurückgreifen. Sie sind in der Lage, medienpädagogische Fragestellungen anhand aktueller Theorien zu reflektieren und insbesondere Verwendung und Einsatz digitaler Medien bei der Unterrichtsplanung kritisch zu betrachten.

ad. c.: Die Studierenden können ihre umfassenden künstlerischen Kompetenzen zur differenzierten Anleitung und Förderung kreativer Prozesse in schulischen Projekten oder im Musikunterricht einsetzen.

ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, musikalische Projekte stimmig zu planen und künstlerisch überzeugend mit Gruppen anzuleiten und umzusetzen.
Pflichtmodul 3: Musikpädagogik (5 ECTS-AP; 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, sich mit komplexen wissenschaftlichen Theorien und Methoden der Musikpädagogik auseinanderzusetzen sowie insbesondere spezialisierte Themen der Gender- und Diversitätsforschung und der digitalen Bildung systematisch und innovativ einzuordnen und zu beurteilen. Sie können eigene Forschungsprojekte interdisziplinär entwickeln, planen und gestalten.

ad b.: Die Studierenden können auf profilbezogene, individuelle Kompetenzen in Bereichen der Gestaltung der Handlungsfelder im Musikunterricht zurückgreifen.

ad c.: Die Studierenden können ihre spezialisierten Kompetenzen einsetzen, um die Verwendung digitaler Medien in ihrer Schulpraxis zu reflektieren und zu verbessern. Sie sind in der Lage Schüler*innen anzuleiten ihre Mediennutzung kritisch zu hinterfragen.
Pflichtmodul 4: Fachdidaktik (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, spezialisierte musikpädagogische Theorien und Forschungsarbeiten auf ihre Relevanz für die schulische Praxis hin zu erörtern und daraus innovative Forschungsansätze für eigene musikpädagogische Fragestellungen zu entwickeln. Sie können Potenziale von Lernenden diagnostizieren und geeignete Lernangebote unter Einbeziehung sprachlicher Bildung für Lernende mit Deutsch als Zweitsprache ableiten, entwickeln und einsetzen.

ad b.: Die Studierenden können ihre schulischen Erfahrungen im Musikunterricht diskutieren und hinterfragen und kontextualisieren ihre unterrichtlichen Entscheidungen.
Pflichtmodul 5: Musikwissenschaft und Musiktheorie II (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ihr vertieftes Wissen und ihre spezialisierten Kenntnisse des aktuellen Forschungsstandes in einem musikwissenschaftlichen Teilbereich dazu einzusetzen, um musikwissenschaftliche Phänomene und Fragestellungen einzuordnen.

ad b.: Die Studierenden können den aktuellen Forschungsstand in unterschiedlichen musikwissenschaftlichen Forschungsbereichen reflektieren und analysieren. Sie sind befähigt wissenschaftliche Fragestellungen eigenständig zu behandeln und entwickeln selbständig Lösungen zu komplexen Problemstellungen.

ad c.: Die Studierenden können zentrale Ansätze der Kompositionspädagogik benennen. Sie sind in der Lage, Musikstücke für heterogene Gruppen angemessen zu arrangieren und können Lerngruppen sprachsensibel dazu anleiten (mediengestützt) Musik zu komponieren.

ad d.: Die Studierenden können ihr spezialisiertes musiktheoretisches Wissen zur Entwicklung eigener Werke einsetzen und sind in der Lage, diese musikalisch und organisatorisch mit einem Ensemble erfolgreich zur Aufführung zu bringen.
Pflichtmodul 6: Masterpraktikum (2 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien und schulcurricularer Vorgaben sowie von Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender/Sprache selbstständig zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Sie können den Lernfortschritt der Schüler*innen diagnostizieren, diesen systematisch reflektieren und ihre Planung entsprechend anpassen, um den Lernprozess kontinuierlich zu verbessern. Die Studierenden sind in der Lage, Fachunterricht mit einem forschenden, fachdidaktischen und fachlichen Blick systematisch zu analysieren und Verbesserungen für die eigene Praxis abzuleiten. Sie können die Auswahl und den Einsatz geeigneter, speziell auch digitaler Medien fachlich und fachdidaktisch begründen und Schüler*innen dabei unterstützen, den eigenen Umgang mit Medien kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vor dem Hintergrund des aktuellen fachdidaktischen Diskurses Konzepte für fachübergreifenden Unterricht sowie fachspezifische Schulentwicklungskonzepte zu entwerfen. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule kritisch zu diskutieren und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Schule zu befördern. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.