Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (32 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 4: Masterpraktikum (2 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien und schulcurricularer Vorgaben sowie von Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender/Sprache selbstständig zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Sie können den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler diagnostizieren, diesen systematisch reflektieren und ihre Planung entsprechend anpassen, um den Lernprozess kontinuierlich zu verbessern. Die Studierenden sind in der Lage, Fachunterricht mit einem forschenden, fachdidaktischen und fachlichen Blick systematisch zu analysieren und Verbesserungen für die eigene Praxis abzuleiten. Sie können die Auswahl und den Einsatz geeigneter, speziell auch digitaler Medien fachlich und fachdidaktisch begründen und Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, den eigenen Umgang mit Medien kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vor dem Hintergrund des aktuellen fachdidaktischen Diskurses Konzepte für fachübergreifenden Unterricht sowie fachspezifische Schulentwicklungskonzepte zu entwerfen. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule kritisch zu diskutieren und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu befördern. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 5: Teilgebiete der griechischen Literatur (10 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können zentrale Textstellen eines Teilbereichs der antiken Literatur übersetzen und interpretieren. Sie können ihr exemplarisches Spezialwissen und den aktuellen Forschungsstand zu diesem Teilbereich für die Bearbeitung vertiefter Fragestellungen nutzen.

ad b.: Die Studierenden können zentrale Textstellen eines Teilbereichs der griechischen Literatur übersetzen und interpretieren. Sie können ihr exemplarisches Spezialwissen und den aktuellen Forschungsstand zu diesem Teilbereich für die Bearbeitung vertiefter Fragestellungen nutzen.

ad c.: Die Studierenden können ihr spezialisiertes Wissen über neue methodische Ansätze der Literatur- bzw. Kulturwissenschaft mit ihrem fortgeschrittenes Spezialwissen zu einzelnen Aspekten des griechischen Schrifttums in Verbindung setzen und für die Interpretation antiker griechischer Texte anwenden. Sie sind in der Lage, Forschungsliteratur zur Textinterpretation heranzuziehen und dabei verschiedene Positionen kritisch gegeneinander abzuwägen und methodisch zu reflektieren. Auf dieser Grundlage können sie zu einer selbstgewählten Forschungsfrage mündlich und schriftlich Stellung beziehen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.