Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Musikwissenschaft und Musiktheorie I (7 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die komplexen Zusammenhänge von Funktionsweise und akustischen Eigenschaften von Musikinstrumenten bzw. der Stimme, einschließlich der ihnen innewohnenden klangfarblichen Gegebenheiten verstehen. Sie können auf spezialisiertes Wissen zu Stimmverfahren und Stimmungssystemen sowie zur Entwicklung von Instrumenten und ihrer Notation zurückgreifen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Sprach-, Lern- und Leistungsstände in heterogenen Lerngruppen zu diagnostizieren und darauf aufbauend Musikstücke hinsichtlich des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades und der Stilistik für diverse Zielgruppen gender- und diversitätssensibel einzurichten.
ad c.: Die Studierenden können wissenschaftsgeleitete Werkanalysen unter der differenzierten Berücksichtigung hochspezialisierter stilistischer, formaler, historischer sowie ästhetischer Kriterien verfassen.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, im Bereich Jazz stilistische Analysen durchzuführen sowie Eigenkompositionen zu erstellen und künstlerisch überzeugend zu präsentieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Sprach-, Lern- und Leistungsstände in heterogenen Lerngruppen zu diagnostizieren und darauf aufbauend Musikstücke hinsichtlich des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades und der Stilistik für diverse Zielgruppen gender- und diversitätssensibel einzurichten.
ad c.: Die Studierenden können wissenschaftsgeleitete Werkanalysen unter der differenzierten Berücksichtigung hochspezialisierter stilistischer, formaler, historischer sowie ästhetischer Kriterien verfassen.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, im Bereich Jazz stilistische Analysen durchzuführen sowie Eigenkompositionen zu erstellen und künstlerisch überzeugend zu präsentieren.
Pflichtmodul 2: Künstlerisch-praktische Erweiterung (7 ECTS-AP, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können weiterführende künstlerisch-pädagogische Prozesse im Musikunterricht mittels In-Beziehung-Setzen von Klang, Sprache, Medien, Bild und Bewegung gender- und diversitätssensibel und im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen anleiten.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, spezialisierte Kenntnisse und Kompetenzen in aktuellen Theorien und Methoden an der Schnittstelle zwischen Musikpädagogik und verschiedenen Diversitätsdimensionen reflektiert zur Gestaltung diskriminierungsfreier Bildung einsetzen.
ad c.: Die Studierenden können ihre umfassenden künstlerischen Kompetenzen zur differenzierten Anleitung und Förderung kreativer Prozesse in schulischen Projekten oder im Musikunterricht einsetzen.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, musikalische Projekte stimmig zu planen und künstlerisch überzeugend mit Gruppen anzuleiten und umzusetzen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, spezialisierte Kenntnisse und Kompetenzen in aktuellen Theorien und Methoden an der Schnittstelle zwischen Musikpädagogik und verschiedenen Diversitätsdimensionen reflektiert zur Gestaltung diskriminierungsfreier Bildung einsetzen.
ad c.: Die Studierenden können ihre umfassenden künstlerischen Kompetenzen zur differenzierten Anleitung und Förderung kreativer Prozesse in schulischen Projekten oder im Musikunterricht einsetzen.
ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, musikalische Projekte stimmig zu planen und künstlerisch überzeugend mit Gruppen anzuleiten und umzusetzen.
Pflichtmodul 3: Instrumental-/Gesangspädagogik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre hochspezialisierten Kenntnisse zu Theorien der Instrumentalpädagogik einzusetzen, um sich selbst und ihr Handeln als Lehrperson umfassend und mediengestützt zu reflektieren und Handlungsalternativen für den Unterricht in heterogenen Lerngruppen zu entwerfen und einzuordnen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre spezialisierten Kenntnisse zur Planung und Entwicklung interdisziplinärer und medienpädagogischer Projekte für diverse Zielgruppen einzusetzen. Sie können auf Vermittlungskonzepte zurückgreifen und diese in der künstlerisch-pädagogischen Arbeit mit schulischen und außerschulischen Zielgruppen anwenden.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre spezialisierten Kenntnisse zur Planung, Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer und medienpädagogischer Projekte für diverse Zielgruppen einzusetzen. Sie können auf Vermittlungskonzepte zurückzugreifen und diese für die partizipative künstlerisch-pädagogische Arbeit mit schulischen und außerschulischen Zielgruppen transformieren und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre spezialisierten Kenntnisse zur Planung und Entwicklung interdisziplinärer und medienpädagogischer Projekte für diverse Zielgruppen einzusetzen. Sie können auf Vermittlungskonzepte zurückgreifen und diese in der künstlerisch-pädagogischen Arbeit mit schulischen und außerschulischen Zielgruppen anwenden.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre spezialisierten Kenntnisse zur Planung, Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer und medienpädagogischer Projekte für diverse Zielgruppen einzusetzen. Sie können auf Vermittlungskonzepte zurückzugreifen und diese für die partizipative künstlerisch-pädagogische Arbeit mit schulischen und außerschulischen Zielgruppen transformieren und kritisch reflektieren.
Pflichtmodul 4: Fachdidaktik (5 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ihr spezialisiertes theoretisches Wissen im Bereich der Instrumental- und Gesangspädagogik zur (videografischen) Reflexion und Weiterentwicklung ihrer eigenen Unterrichtstätigkeit einzusetzen. Sie können dabei insbesondere Herausforderungen im Umgang mit sprachlich diversen Lerngruppen gestalten und Unterrichtsangebote unter Einbeziehung sprachlicher Bildung für inklusive Lernumgebungen erörtern.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre spezialisierten instrumental-/gesangsdidaktischen und theoretisch kontextualisierten Kenntnisse zur Einordnung ihrer Berufspraxis und Erfahrungen zu nutzen und diese im gemeinsamen Austausch zukunftsorientiert zu reflektieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre hochspezialisierten instrumental-/gesangsdidaktischen und theoretisch kontextualisierten Kenntnisse zur Einordnung ihrer Berufspraxis und Erfahrungen zu nutzen und diese im gemeinsamen Austausch zukunftsorientiert zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre spezialisierten instrumental-/gesangsdidaktischen und theoretisch kontextualisierten Kenntnisse zur Einordnung ihrer Berufspraxis und Erfahrungen zu nutzen und diese im gemeinsamen Austausch zukunftsorientiert zu reflektieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, ihre hochspezialisierten instrumental-/gesangsdidaktischen und theoretisch kontextualisierten Kenntnisse zur Einordnung ihrer Berufspraxis und Erfahrungen zu nutzen und diese im gemeinsamen Austausch zukunftsorientiert zu reflektieren.
Pflichtmodul 6: Masterpraktikum (2 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien und schulcurricularer Vorgaben sowie von Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender/Sprache selbstständig zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Sie können den Lernfortschritt der Schüler*innen diagnostizieren, diesen systematisch reflektieren und ihre Planung entsprechend anpassen, um den Lernprozess kontinuierlich zu verbessern. Die Studierenden sind in der Lage, Fachunterricht mit einem forschenden, fachdidaktischen und fachlichen Blick systematisch zu analysieren und Verbesserungen für die eigene Praxis abzuleiten. Sie können die Auswahl und den Einsatz geeigneter, speziell auch digitaler Medien fachlich und fachdidaktisch begründen und Schüler*innen dabei unterstützen, den eigenen Umgang mit Medien kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vor dem Hintergrund des aktuellen fachdidaktischen Diskurses Konzepte für fachübergreifenden Unterricht sowie fachspezifische Schulentwicklungskonzepte zu entwerfen. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule kritisch zu diskutieren und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Schule zu befördern. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.