Lehrveranstaltungen
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 5: Sprachbeherrschung Russisch II (7,5 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind zu einfachem Erfahrungs- und Informationsaustausch fähig und verstehen einfache schriftliche und mündliche Alltagstexte.
ad b.:
Die Studierenden können Russisch auf Niveau A2+ nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen verwenden.
Die Studierenden sind zu einfachem Erfahrungs- und Informationsaustausch fähig und verstehen einfache schriftliche und mündliche Alltagstexte.
ad b.:
Die Studierenden können Russisch auf Niveau A2+ nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen verwenden.
Pflichtmodul 6: Sprachbeherrschung Russisch III (7,5 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Sprache in Wort und Schrift weitgehend selbständig anwenden und verstehen die Hauptaussagen längerer schriftlicher und mündlicher Texte (Niveau A2/B1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen).
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene theoretische Kenntnisse sowohl zu Strukturen als auch zu einzelnen Fakten in zentralen Bereichen des Russischen und sind in der Lage, einzelne Elemente in diesen Bereichen zu analysieren. Sie können ihr Wissen zielgruppenorientiert weitergeben.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene theoretische Kenntnisse sowohl zu Strukturen als auch zu einzelnen Fakten in zentralen Bereichen des Russischen und sind in der Lage, einzelne Elemente in diesen Bereichen zu analysieren. Sie können ihr Wissen zielgruppenorientiert weitergeben.
Pflichtmodul 7: Sprachbeherrschung Russisch IV (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 5 und 6
Lernergebnisse: Die Studierenden sind zu selbständiger Sprachverwendung in Wort und Schrift fähig und verstehen längere, mittelschwere mündliche und schriftliche Texte. Sie verfügen über ein gefestigtes Sprachbewusstsein in den Bereichen der Grammatik, Stilistik und Pragmatik (Niveau B1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen).
Pflichtmodul 8: Sprachbeherrschung Russisch V (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 5, 6, und 7
Lernergebnisse: Die Studierenden können die Sprache selbständig verwenden und verstehen lange, komplexe mündliche und schriftliche Texte. Sie verfügen über ein gefestigtes Sprachbewusstsein in den Bereichen der Stilistik, Grammatik und Pragmatik sowie über kommunikative Kompetenzen auf dem Niveau B1/B2 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen.
Pflichtmodul 9: Sprachbeherrschung Russisch VI (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 5, 6, 7 und 8
Lernergebnisse: Die Studierenden können lange und komplexe schriftliche und mündliche Texte verstehen und produzieren. Sie sind in der Lage, die Sprache auf B2-Niveau nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen zu verwenden.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.