Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 10: Prinzipien der Fremdsprachendidaktik (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes PM 4 des Bachelorstudiums Slawistik oder Nachweis äquivalenter Sprachkompetenzen auf A2-Niveau nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden verfügen über ein fortgeschrittenes Verständnis der Grundlagen und Theorien des Fremdsprachenlernens und -lehrens im schulischen Kontext und können diese unter Berücksichtigung der schultypenspezifischen Lehrpläne und des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen reflektieren. Sie sind in der Lage, mehrsprachigkeits- und kultursensible Ansätze sowie lernrelevante Faktoren unter Berücksichtigung von Inklusion, Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalität zu analysieren.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, unter Berücksichtigung der von ihnen in der Einführung erworbenen Kompetenzen grundlegende Planungsvorgänge für den Russischunterricht zu erarbeiten. Sie verfügen über erste Handlungsroutinen, die sie bei der Gestaltung des Russischunterrichts unterstützen.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, durch ein fortgeschrittenes Verständnis der Grundlagen und Theorien des Fremdsprachenlehrens und -lernens ausgewählte Aspekte, wie z.B. Mehrsprachigkeit, Interkulturalität, Digitalität, Diversität etc. kritisch zu reflektieren und in ihren Unterricht zu integrieren.
Bei einer Kombination mit dem Unterrichtsfach einer weiteren lebenden Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch) ergibt sich eine gemeinsame Pflichtlehrveranstaltung (6.a). Diese ist durch die Lehrveranstaltung 6.c zu kompensieren. Studierende mit anderen Kombinationen absolvieren in Pflichtmodul 6 nur die Lehrveranstaltungen 6.a und 6.b.Die Studierenden verfügen über ein fortgeschrittenes Verständnis der Grundlagen und Theorien des Fremdsprachenlernens und -lehrens im schulischen Kontext und können diese unter Berücksichtigung der schultypenspezifischen Lehrpläne und des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen reflektieren. Sie sind in der Lage, mehrsprachigkeits- und kultursensible Ansätze sowie lernrelevante Faktoren unter Berücksichtigung von Inklusion, Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalität zu analysieren.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, unter Berücksichtigung der von ihnen in der Einführung erworbenen Kompetenzen grundlegende Planungsvorgänge für den Russischunterricht zu erarbeiten. Sie verfügen über erste Handlungsroutinen, die sie bei der Gestaltung des Russischunterrichts unterstützen.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, durch ein fortgeschrittenes Verständnis der Grundlagen und Theorien des Fremdsprachenlehrens und -lernens ausgewählte Aspekte, wie z.B. Mehrsprachigkeit, Interkulturalität, Digitalität, Diversität etc. kritisch zu reflektieren und in ihren Unterricht zu integrieren.
Pflichtmodul 11: Handlungsorientierung im Fremdsprachenunterricht und Assessment (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodule 4 und 10
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse in Theorien des Lehrens und Lernens sowie des Testens und Bewertens von Fremdsprachen. Sie verfügen über die Kompetenz zur Einbettung mehrsprachigkeitsdidaktischer, inklusiver und diversitätsspezifischer Aspekte in Fremdsprachenunterricht und -assessment unter kritischer Berücksichtigung zunehmend digitaler Kommunikation und Lernumgebungen sowie Aspekten der Nachhaltigkeit.
ad b.:
Die Studierenden können ihre erworbenen Kompetenzen für die Planung und Durchführung von Unterricht und Assessment nutzen, verschiedene Unterrichtstechniken für das Unterrichtsfach Russisch angemessen einsetzen und entwickeln erste Handlungsroutinen. Sie können Sprachtests für den Russischunterricht kritisch analysieren, eigenständig Testaufgaben entwickeln sowie Schülerinnen- und Schülerleistungen bewerten.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, ausgewählte Bereiche und Theorien des Fremdsprachenlehren, -lernens, und -bewertens, wie z.B. Mehrsprachigkeit, Interkulturalität, Digitalität, Diversität etc., kritisch zu reflektieren und in ihren Unterricht und ihre Bewertungspraktiken zu integrieren.
Bei einer Kombination mit dem Unterrichtsfach einer weiteren lebenden Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) ergibt sich eine gemeinsame Pflichtlehrveranstaltung (11.a.). Diese ist durch die Lehrveranstaltung 11.c zu kompensieren. Studierende mit anderen Kombinationen absolvieren in Pflichtmodul 11 nur die Lehrveranstaltungen 11.a und 11.b.Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse in Theorien des Lehrens und Lernens sowie des Testens und Bewertens von Fremdsprachen. Sie verfügen über die Kompetenz zur Einbettung mehrsprachigkeitsdidaktischer, inklusiver und diversitätsspezifischer Aspekte in Fremdsprachenunterricht und -assessment unter kritischer Berücksichtigung zunehmend digitaler Kommunikation und Lernumgebungen sowie Aspekten der Nachhaltigkeit.
ad b.:
Die Studierenden können ihre erworbenen Kompetenzen für die Planung und Durchführung von Unterricht und Assessment nutzen, verschiedene Unterrichtstechniken für das Unterrichtsfach Russisch angemessen einsetzen und entwickeln erste Handlungsroutinen. Sie können Sprachtests für den Russischunterricht kritisch analysieren, eigenständig Testaufgaben entwickeln sowie Schülerinnen- und Schülerleistungen bewerten.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, ausgewählte Bereiche und Theorien des Fremdsprachenlehren, -lernens, und -bewertens, wie z.B. Mehrsprachigkeit, Interkulturalität, Digitalität, Diversität etc., kritisch zu reflektieren und in ihren Unterricht und ihre Bewertungspraktiken zu integrieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.