Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Musikwissenschaft I (4 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf ein Verständnis ausgewählter musikalischer Epochen, Stile und Genres zurückgreifen. Sie verfügen über Einsichten in Entwicklungen und Zusammenhänge von bestimmten Abschnitten der Musikgeschichte und sind in der Lage, Musik in ihren Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu reflektieren.
ad b.:
Die Studierenden können auf ein fortgeschrittenes Verständnis musikalischer Epochen, Stile und Genres zurückgreifen. Sie verfügen über breitere Einsichten in musikhistorische Entwicklungen und Zusammenhänge und sind in der Lage Musik in ihren Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu reflektieren.
Die Studierenden können auf ein Verständnis ausgewählter musikalischer Epochen, Stile und Genres zurückgreifen. Sie verfügen über Einsichten in Entwicklungen und Zusammenhänge von bestimmten Abschnitten der Musikgeschichte und sind in der Lage, Musik in ihren Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu reflektieren.
ad b.:
Die Studierenden können auf ein fortgeschrittenes Verständnis musikalischer Epochen, Stile und Genres zurückgreifen. Sie verfügen über breitere Einsichten in musikhistorische Entwicklungen und Zusammenhänge und sind in der Lage Musik in ihren Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu reflektieren.
Pflichtmodul 2: Musiktheorie I (3 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv zu erfassen, nachzuvollziehen und zu reproduzieren.
ad b.:
Die Studierenden können weiterführende melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv erfassen, nachvollziehen und reproduzieren sowie die wesentlichen Gesetzmäßigkeiten musikalischer Strukturen erkennen und benennen.
Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv zu erfassen, nachzuvollziehen und zu reproduzieren.
ad b.:
Die Studierenden können weiterführende melodische, harmonische und rhythmische Strukturen auditiv erfassen, nachvollziehen und reproduzieren sowie die wesentlichen Gesetzmäßigkeiten musikalischer Strukturen erkennen und benennen.
Aus den Pflichtmodulen 3.1 und 3.2 ist je nach gewähltem Künstlerischen Profilfach (KPF jeweiliges Instrument/Gesang) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodul 3.1: Künstlerisches Profilfach (8 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf differenzierte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und Repertoirekenntnisse zurückgreifen und sich künstlerisch ausdrücken.
ad b.:
Die Studierenden können sich, basierend auf vertieften instrumental- bzw. gesangstechnischen Kompetenzen und Repertoirekenntnisse, solistisch überzeugend ausdrücken.
ad c.:
Die Studierenden verfügen über vertiefte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und ein stilistisch erweitertes Repertoire. Sie können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen überzeugend ausdrücken.
ad d.: Die Studierenden können auf eine fundierte Instrumental- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire zurückgreifen und sind in der Lage sich überzeugend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen zu präsentieren und ihr Instrument/ihre Stimme/ihren Körper im schulischen Kontext künstlerisch einzusetzen.
Die Studierenden können auf differenzierte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und Repertoirekenntnisse zurückgreifen und sich künstlerisch ausdrücken.
ad b.:
Die Studierenden können sich, basierend auf vertieften instrumental- bzw. gesangstechnischen Kompetenzen und Repertoirekenntnisse, solistisch überzeugend ausdrücken.
ad c.:
Die Studierenden verfügen über vertiefte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und ein stilistisch erweitertes Repertoire. Sie können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen überzeugend ausdrücken.
ad d.: Die Studierenden können auf eine fundierte Instrumental- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire zurückgreifen und sind in der Lage sich überzeugend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen zu präsentieren und ihr Instrument/ihre Stimme/ihren Körper im schulischen Kontext künstlerisch einzusetzen.
Aus den Pflichtmodulen 3.1 und 3.2 ist je nach gewähltem Künstlerischen Profilfach (KPF jeweiliges Instrument/Gesang) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodul 3.2: Künstlerisches Profilfach Chor-/Ensembleleitung (8 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich auszudrücken.
ad b.:
Die Studierenden können ihre musikalischen Vorstellungen basierend auf differenzierten dirigier- bzw. gesangstechnischen und mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar vermitteln.
ad c.:
Die Studierenden verfügen über eine fundierte Dirigier- bzw. Gesangstechnik. Sie sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen anzuleiten und können ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar vermitteln.
ad d.:
Die Studierenden können vielfältige schulische Ensembles in der Probenarbeit sprachlich sensibel anleiten und verfügen über Erfahrungen in der Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen.
Die Studierenden sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich auszudrücken.
ad b.:
Die Studierenden können ihre musikalischen Vorstellungen basierend auf differenzierten dirigier- bzw. gesangstechnischen und mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar vermitteln.
ad c.:
Die Studierenden verfügen über eine fundierte Dirigier- bzw. Gesangstechnik. Sie sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen anzuleiten und können ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar vermitteln.
ad d.:
Die Studierenden können vielfältige schulische Ensembles in der Probenarbeit sprachlich sensibel anleiten und verfügen über Erfahrungen in der Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen.
Pflichtmodul 4: Künstlerische Praxis I (6 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können die für die Schulpraxis relevanten Stilen und Gattungen, basierend auf einer physiologisch und technisch geübten sowie intonationssicheren Singstimme musikalisch glaubhaft vertreten.
ad b.:
Die Studierenden verfügen über eine physiologisch und technisch geschulte sowie intonationssichere Singstimme und können die für die Schulpraxis relevanten Stile und Gattungen musikalisch authentisch vertreten.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, die Gitarre spieltechnisch als Begleitinstrument bzw. beim selbstbegleiteten Singen einzusetzen.
ad d.:
Die Studierenden sind in der Lage, die Gitarre spieltechnisch und stilistisch überzeugend im Unterricht als Begleitinstrument bzw. beim selbstbegleiteten Singen einzusetzen. Dies beinhaltet den auditiv fundierten, freien und sicheren Umgang mit harmonischen und rhythmischen Strukturen.
ad e.:
Die Studierenden können das Klavier spieltechnisch als Begleitinstrument, insbesondere beim selbstbegleiteten Singen einsetzen.
ad f.:
Die Studierenden können das Klavier spieltechnisch angemessen und im Verständnis um die schulrelevanten stilistischen Felder im Unterricht als Begleitinstrument, insbesondere beim selbstbegleiteten Singen einsetzen. Sie verfügen über einen auditiv fundierten, freien und sicheren Umgang mit harmonischen und rhythmischen Strukturen.
Die Studierenden können die für die Schulpraxis relevanten Stilen und Gattungen, basierend auf einer physiologisch und technisch geübten sowie intonationssicheren Singstimme musikalisch glaubhaft vertreten.
ad b.:
Die Studierenden verfügen über eine physiologisch und technisch geschulte sowie intonationssichere Singstimme und können die für die Schulpraxis relevanten Stile und Gattungen musikalisch authentisch vertreten.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, die Gitarre spieltechnisch als Begleitinstrument bzw. beim selbstbegleiteten Singen einzusetzen.
ad d.:
Die Studierenden sind in der Lage, die Gitarre spieltechnisch und stilistisch überzeugend im Unterricht als Begleitinstrument bzw. beim selbstbegleiteten Singen einzusetzen. Dies beinhaltet den auditiv fundierten, freien und sicheren Umgang mit harmonischen und rhythmischen Strukturen.
ad e.:
Die Studierenden können das Klavier spieltechnisch als Begleitinstrument, insbesondere beim selbstbegleiteten Singen einsetzen.
ad f.:
Die Studierenden können das Klavier spieltechnisch angemessen und im Verständnis um die schulrelevanten stilistischen Felder im Unterricht als Begleitinstrument, insbesondere beim selbstbegleiteten Singen einsetzen. Sie verfügen über einen auditiv fundierten, freien und sicheren Umgang mit harmonischen und rhythmischen Strukturen.
Pflichtmodul 5: Schulpraktische Fertigkeiten I (7,5 ECTS-AP; 10 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, sich und andere differenziert körperlich wahrzunehmen sowie Raum-Zeit und Formverbindungen als Grundlage gebundener und freier Tanzformen zu erkennen.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage verschiedene Schlagtechniken mit Händen und Schlägeln sowie wesentliche Rhythmen der schulrelevanten Musikstile im Musikunterricht einzusetzen.
ad c.:
Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in der (spiel)technischen und stilistisch adäquaten Handhabung der zentralen Bandinstrumente sowie im Umgang mit Notationsprogrammen, Tontechnik & Recording.
ad d.:
Die Studierenden können auf künstlerische Erfahrungen im Bereich der Chorarbeit und des gemeinsamen vokalen und instrumentalen Musizierens zurückgreifen.
ad e.:
Die Studierenden können auf umfangreiche künstlerische Erfahrungen im Bereich der Chorarbeit und des gemeinsamen vokalen und instrumentalen Musizierens zurückgreifen.
ad f.:
Die Studierenden können ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Arrangement, Einstudierung und Schlagtechnik in schul- und klassenrelevanter Ensembleleitung von diversen und heterogenen Gruppierungen anwenden.
ad g.:
Die Studierenden können in Kenntnis der physiologischen Grundlagen der Kinderstimme auf vielfältige methodisch-didaktische Ansätze beim vokalen Klassenmusizieren bzw. den damit einhergehenden Problemstellungen zurückgreifen.
Die Studierenden sind in der Lage, sich und andere differenziert körperlich wahrzunehmen sowie Raum-Zeit und Formverbindungen als Grundlage gebundener und freier Tanzformen zu erkennen.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage verschiedene Schlagtechniken mit Händen und Schlägeln sowie wesentliche Rhythmen der schulrelevanten Musikstile im Musikunterricht einzusetzen.
ad c.:
Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in der (spiel)technischen und stilistisch adäquaten Handhabung der zentralen Bandinstrumente sowie im Umgang mit Notationsprogrammen, Tontechnik & Recording.
ad d.:
Die Studierenden können auf künstlerische Erfahrungen im Bereich der Chorarbeit und des gemeinsamen vokalen und instrumentalen Musizierens zurückgreifen.
ad e.:
Die Studierenden können auf umfangreiche künstlerische Erfahrungen im Bereich der Chorarbeit und des gemeinsamen vokalen und instrumentalen Musizierens zurückgreifen.
ad f.:
Die Studierenden können ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Arrangement, Einstudierung und Schlagtechnik in schul- und klassenrelevanter Ensembleleitung von diversen und heterogenen Gruppierungen anwenden.
ad g.:
Die Studierenden können in Kenntnis der physiologischen Grundlagen der Kinderstimme auf vielfältige methodisch-didaktische Ansätze beim vokalen Klassenmusizieren bzw. den damit einhergehenden Problemstellungen zurückgreifen.
Pflichtmodul 6: Musikpädagogik und Fachdidaktik I (6 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können Grundbegriffe der Musikpädagogik beschreiben und einordnen und sind in der Lage, Ziele des Musikunterrichts sowie Kompetenzen von Musiklehrpersonen kritisch zu reflektieren.
ad b.:
Die Studierenden können erste Planungen und Begründungen musikdidaktischen Handelns im diversitätssensiblen Musikunterricht entwerfen und nehmen zu aktuellen gesellschaftlich relevanten Handlungsfeldern im Musikunterricht Stellung.
ad c.:
Die Studierenden können fortgeschrittene, methodisch vielfältige und sprachlich sensible Unterrichtsprozesse für heterogene und inklusive Lerngruppen planen und gestalten und reflektieren diese vor dem Hintergrund diversitätssensibler Pädagogik.
Die Studierenden können Grundbegriffe der Musikpädagogik beschreiben und einordnen und sind in der Lage, Ziele des Musikunterrichts sowie Kompetenzen von Musiklehrpersonen kritisch zu reflektieren.
ad b.:
Die Studierenden können erste Planungen und Begründungen musikdidaktischen Handelns im diversitätssensiblen Musikunterricht entwerfen und nehmen zu aktuellen gesellschaftlich relevanten Handlungsfeldern im Musikunterricht Stellung.
ad c.:
Die Studierenden können fortgeschrittene, methodisch vielfältige und sprachlich sensible Unterrichtsprozesse für heterogene und inklusive Lerngruppen planen und gestalten und reflektieren diese vor dem Hintergrund diversitätssensibler Pädagogik.
Pflichtmodul 7: Musikwissenschaft II (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad. a.:
Die Studierenden können Prinzipien des (musik)wissenschaftlichen Arbeitens und Strukturierens erkennen und anwenden und sind in der Lage, Forschungsvorhaben kritisch einzuordnen.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, musikwissenschaftliche Äußerungen in Geschichte und Gegenwart vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Ansprüche darzustellen und können Implikationen und Paradigmenwechsel des technischen und kulturellen Fortschritts erörtern.
Die Studierenden können Prinzipien des (musik)wissenschaftlichen Arbeitens und Strukturierens erkennen und anwenden und sind in der Lage, Forschungsvorhaben kritisch einzuordnen.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, musikwissenschaftliche Äußerungen in Geschichte und Gegenwart vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Ansprüche darzustellen und können Implikationen und Paradigmenwechsel des technischen und kulturellen Fortschritts erörtern.
Pflichtmodul 8: Musiktheorie II (5 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können stiltypische musiktheoretische Prinzipien im Ensemblespiel anwenden sowie in ihrer inneren Klangvorstellung nachvollziehen.
ad b.:
Die Studierenden in der Lage, zentrale stiltypische musiktheoretische Prinzipien auditiv zu identifizieren bzw. einzuordnen sowie entsprechend in Ensemblesettings umzusetzen.
ad c.:
Die Studierenden können die Grundprinzipien musikalischer Formbildung benennen und die wichtigsten Gattungen und Formen im historischen und musiktheoretischen Kontext einordnen.
Die Studierenden können stiltypische musiktheoretische Prinzipien im Ensemblespiel anwenden sowie in ihrer inneren Klangvorstellung nachvollziehen.
ad b.:
Die Studierenden in der Lage, zentrale stiltypische musiktheoretische Prinzipien auditiv zu identifizieren bzw. einzuordnen sowie entsprechend in Ensemblesettings umzusetzen.
ad c.:
Die Studierenden können die Grundprinzipien musikalischer Formbildung benennen und die wichtigsten Gattungen und Formen im historischen und musiktheoretischen Kontext einordnen.
Pflichtmodul 9: Künstlerische Praxis II (6 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Pflichtmodul 10: Schulpraktische Fertigkeiten II (5,5 ECTS-AP; 7 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf fortgeschrittene künstlerische Erfahrungen im Bereich der Chorarbeit und des gemeinsamen vokalen und instrumentalen Musizierens zurückgreifen.
ad. b.:
Die Studierenden sind in der Lage, mithilfe ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten in Schlagtechnik und Probenmethodik Vokal-Ensembles musikalisch anzuleiten.
ad. c.:
Die Studierenden können Unterrichtsmaterialien für das Musizieren in heterogenen Gruppen erstellen bzw. adaptieren und verfügen über vielfältige digitale und schülerzentrierte Methoden des Anleitens.
ad. d.:
Die Studierenden können Unterrichtsmaterialien für das Musizieren in heterogenen Gruppen erstellen bzw. adaptieren und verfügen über vielfältige digitale und schülerzentrierte Methoden des gender- und diversitätssensiblen Anleitens im schulischen Kontext.
ad. e.:
Die Studierenden verfügen über ein fortgeschrittenes Portfolio kreativer Vermittlungsformen für historische, geographisch verankerte und moderne Tanzformen und können diese situationsadäquat im Musikunterricht einsetzen.
Die Studierenden können auf fortgeschrittene künstlerische Erfahrungen im Bereich der Chorarbeit und des gemeinsamen vokalen und instrumentalen Musizierens zurückgreifen.
ad. b.:
Die Studierenden sind in der Lage, mithilfe ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten in Schlagtechnik und Probenmethodik Vokal-Ensembles musikalisch anzuleiten.
ad. c.:
Die Studierenden können Unterrichtsmaterialien für das Musizieren in heterogenen Gruppen erstellen bzw. adaptieren und verfügen über vielfältige digitale und schülerzentrierte Methoden des Anleitens.
ad. d.:
Die Studierenden können Unterrichtsmaterialien für das Musizieren in heterogenen Gruppen erstellen bzw. adaptieren und verfügen über vielfältige digitale und schülerzentrierte Methoden des gender- und diversitätssensiblen Anleitens im schulischen Kontext.
ad. e.:
Die Studierenden verfügen über ein fortgeschrittenes Portfolio kreativer Vermittlungsformen für historische, geographisch verankerte und moderne Tanzformen und können diese situationsadäquat im Musikunterricht einsetzen.
Pflichtmodul 11: Musikpädagogik und Fachdidaktik II (4 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage (digitale) Medien und künstliche Intelligenz bei der Gestaltung von Lernprozessen im Unterricht unterstützend einzusetzen sowie deren Anwendungspotenziale kritisch einzuordnen.
ad b.:
Die Studierenden können musikpädagogische und fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien theoriegeleitet untersuchen und entwickeln ein kritisches Bewusstsein für aktuelle musikpädagogische und gesellschaftsrelevante Herausforderungen.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, ihre Kompetenzentwicklung im Studienverlauf zu reflektieren und daraus abgeleitet ein differenziertes (Rollen-)Verständnis für die Anforderungen im Berufsfeld zu entwerfen.
Die Studierenden sind in der Lage (digitale) Medien und künstliche Intelligenz bei der Gestaltung von Lernprozessen im Unterricht unterstützend einzusetzen sowie deren Anwendungspotenziale kritisch einzuordnen.
ad b.:
Die Studierenden können musikpädagogische und fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien theoriegeleitet untersuchen und entwickeln ein kritisches Bewusstsein für aktuelle musikpädagogische und gesellschaftsrelevante Herausforderungen.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, ihre Kompetenzentwicklung im Studienverlauf zu reflektieren und daraus abgeleitet ein differenziertes (Rollen-)Verständnis für die Anforderungen im Berufsfeld zu entwerfen.
Pflichtmodul 12: Individuelle Spezialisierung (5 ECTS-AP; 5-8 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 ECTS-AP zu absolvieren:
a. UE Grundlagen Rhythmusinstrumente 2 (1 SSt, 1 ECTS-AP)
b. KG Jazz/Pop Werkstatt 1 (2 SSt, 2 ECTS-AP)
c. EN Chor Jazz/Pop 1 (2 SSt, 1 ECTS-AP)
d. EN Chor Jazz/Pop 2 (2 SSt, 1 ECTS-AP)
e. EN Chor 4 (2 SSt, 1 ECTS-AP)
f. EN Band 1 (1 SSt, 1 ECTS-AP)
g. KG Praxis Volksmusik (1 SSt, 1 ECTS-AP)
h. UE Kinder- und Jugendstimmbildung 2 (1 SSt, 1 ECTS-AP)
i. UE Musik und Bewegung 3 (1 SSt, 1 ECTS-AP)
j. VU Sprechtechnik und Rhetorik 1 (1 SSt, 1 ECTS-AP)
k. VU Sprechtechnik und Rhetorik 2 (1 SSt, 1 ECTS-AP)
l. UE Schauspiel-Performance (1 SSt, 1 ECTS-AP)
m. VU Grundlagen Neue Medien (2 SSt, 2 ECTS-AP)
n. PS Einführung Gender Studies (2 SSt, 2 ECTS-AP)
Pflichtmodul 13: Praxissemester (6 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres fachdidaktischen Wissens fachlich fundierte Kompetenzen zu formulieren und situativ anzupassen. Die Studierenden können fachspezifische Unterrichtseinheiten mit Begleitung unter Anwendung fachdidaktischer Konzepte und schulcurricularer Vorgaben planen, durchführen und evaluieren. Sie können fachspezifische Unterrichtskonzepte und -ansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schüler*innen sowie mit Blick auf Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender anwenden. Sie können fachspezifische Maßnahmen für das formative und summative Assessment entwickeln und einsetzen, um den Lernfortschritt der Schüler*innen zu diagnostizieren, sowie fachspezifisches lernförderliches Feedback geben. Sie sind in der Lage, ihren eigenen sowie beobachteten Unterricht aus einer fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Perspektive systematisch zu analysieren, um daraus fundierte Maßnahmen zur Verbesserung ihres Unterrichts abzuleiten. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule zu erläutern und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Schule zu unterstützen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 14: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 6, 7 und 8
Lernergebnisse: Die Studierenden können die Standards guter wissenschaftlicher Praxis anwenden und verstehen den Aufbau und den Erstellungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können ihre fortgeschrittenen Kenntnisse guter wissenschaftlicher Praxis dazu nutzen, um im Themenbereich des schulischen Musikunterrichts eine fachbezogene oder fachdidaktische Arbeit selbstständig zu verfassen. Sie sind in der Lage, ihre Fragestellung mit Hilfe eines nachvollziehbaren Aufbaus und klarer wissenschaftlicher Sprache verständlich zu machen, das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln zu untersuchen und dazu begründet Stellung zu beziehen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.