Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die Koranwissenschaften (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die für theologische und philosophische Arbeiten relevanten Quellenwerke und Hilfsmittel sachgemäß benutzen und die notwendigen Methoden, wissenschaftlichen Formalia sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auf ausgewählte Bereiche anwenden.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Haupt- und Gegenwartsfragen der Koranwissenschaften darzulegen und zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Haupt- und Gegenwartsfragen der Koranwissenschaften darzulegen und zu diskutieren.
Pflichtmodul 2: Grundkenntnisse der Arabischen Sprache und Koranrezitation (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, den erworbenen Basiswortschatz, insbesondere islambezogene Fachbegriffe, korrekt zu benutzen und zu transkribieren.
ad b.: Die Studierenden können den Koran in arabischer Sprache lesen und Schlüsselverse und kurze Suren auswendig rezitieren.
ad b.: Die Studierenden können den Koran in arabischer Sprache lesen und Schlüsselverse und kurze Suren auswendig rezitieren.
Pflichtmodul 3: Prophetenbiographie und die Entwicklung Islamischer Glaubensrichtungen (7 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, wichtige Ereignisse und Etappen im Leben des Gesandten Muhammad unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Quellen und Theorien darzustellen.
ad b.: Die Studierenden können die Entstehung und inhaltliche Entwicklung der verschiedenen Schulen und Strömungen im Islam erläutern und gegenwartsbezogen interpretieren.
ad b.: Die Studierenden können die Entstehung und inhaltliche Entwicklung der verschiedenen Schulen und Strömungen im Islam erläutern und gegenwartsbezogen interpretieren.
Pflichtmodul 4: Islamische Quellen: Koran und Hadith lesen und verstehen (9 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Grundbegriffe, Grundkonzepte und Hauptwerke der Hadithwissenschaften sowie deren Entstehungsgeschichte darlegen und kritisch diskutieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Offenbarungs- und Entstehungsgeschichte des Korans unter Einbeziehung verschiedener Quellen und Thesen darzulegen. Sie verfügen über spezifische Kenntnisse zur Unterscheidung der verschiedenen Interpretationsarten und -schulen.
ad c.: Die Studierenden können den Koran gemäß den Tagwid-Regeln lesen und wichtige Suren auswendig rezitieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Offenbarungs- und Entstehungsgeschichte des Korans unter Einbeziehung verschiedener Quellen und Thesen darzulegen. Sie verfügen über spezifische Kenntnisse zur Unterscheidung der verschiedenen Interpretationsarten und -schulen.
ad c.: Die Studierenden können den Koran gemäß den Tagwid-Regeln lesen und wichtige Suren auswendig rezitieren.
Pflichtmodul 5: Islamische Religionspädagogik und Philosophie (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die Geschichte, Konzeptionen und Ziele islamischer Erziehung und Bildung differenziert und gegenwartsbezogen mündlich wie auch schriftlich darzustellen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Entstehung, Entwicklung und Verbreitung der islamischen Philosophie sowie ihren Beitrag zur Geschichte der Philosophie und ihre Bedeutung für die Gegenwart reflektiert zu erläutern sowie zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Entstehung, Entwicklung und Verbreitung der islamischen Philosophie sowie ihren Beitrag zur Geschichte der Philosophie und ihre Bedeutung für die Gegenwart reflektiert zu erläutern sowie zu diskutieren.
Pflichtmodul 6: Glaubensgrundlagen und Glaubenspraxis im Islam (12 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die Glaubensgrundlagen und -lehren des Islams detailliert darzustellen und verschiedene historische wie auch gegenwärtige Gottes- und Glaubensvorstellungen zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können die Entwicklung und Aufgabenbereiche des Islamischen Rechts in Geschichte und Gegenwart gesellschaftsbezogen und lösungsorientiert kritisch reflektieren und diskutieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die ethische Verantwortung des Menschen aus islamischen Quellen auf einem fortgeschrittenen Niveau zu begründen und kontextbezogen zu übertragen.
ad b.: Die Studierenden können die Entwicklung und Aufgabenbereiche des Islamischen Rechts in Geschichte und Gegenwart gesellschaftsbezogen und lösungsorientiert kritisch reflektieren und diskutieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die ethische Verantwortung des Menschen aus islamischen Quellen auf einem fortgeschrittenen Niveau zu begründen und kontextbezogen zu übertragen.
Pflichtmodul 7: Religionsdidaktik und Fachdidaktik (10 ECTs-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Islamischen Religionsunterrichts in der Sekundarstufe II didaktische Unterrichtskonzepte, auch unter Berücksichtigung gegenwärtiger Entwicklungen der Digitalisierung und der KI, entwerfen.
ad b.: Die Studierenden können religionsdidaktische Planungsmodelle darlegen und diese für diverse Bildungskontexte im Sinne intersektionell verstandener Inklusion personen-, gender- und situationsgerecht unter Berücksichtigung adäquater ¿ auch digitaler ¿ Medien konkretisieren.
ad c.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den islamischen Religionsunterricht der Sekundarstufe I, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler differenziert zu begleiten.
ad b.: Die Studierenden können religionsdidaktische Planungsmodelle darlegen und diese für diverse Bildungskontexte im Sinne intersektionell verstandener Inklusion personen-, gender- und situationsgerecht unter Berücksichtigung adäquater ¿ auch digitaler ¿ Medien konkretisieren.
ad c.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den islamischen Religionsunterricht der Sekundarstufe I, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler differenziert zu begleiten.
Pflichtmodul 8: Aspekte Islamischer Kultur- und Geisteswelten (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden erwerben differenzierte Kenntnisse zur Entstehung und Entwicklung der islamischen Mystik und können deren Konzepte und Grundbegriffe erklären.
ad b.: Die Studierenden können wesentliche Phasen der islamischen Kunst- und Kulturgeschichte identifizieren, die entsprechenden islamischen Kunstformen beschreiben und für aktuelle Kontexte aufbereiten.
ad b.: Die Studierenden können wesentliche Phasen der islamischen Kunst- und Kulturgeschichte identifizieren, die entsprechenden islamischen Kunstformen beschreiben und für aktuelle Kontexte aufbereiten.
Pflichtmodul 9: Individuelle Schwerpunktsetzung (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene islamische Seelsorgekonzepte darzustellen und diese innovativ mit der Lebensrealität der Musliminnen und Muslime in Europa in Beziehung zu setzen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Epochen der islamischen Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart im Überblick zu erläutern und die sozioökonomischen sowie politischen Einflüsse auf die Entwicklung der islamischen Gemeinschaft nachvollziehbar zu analysieren und argumentativ zu begründen.
ad c.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Entwicklung und Bearbeitung von islamisch-theologischen Themen aus fachwissenschaftlicher und religionsdidaktischer Perspektive.
ad d.: Die Studierenden können die wesentlichen Grundzüge christlicher Lehre und Praxis erläutern und mit der eigenen Religion bzw. Weltanschauung vergleichen.
ad e.: Die Studierenden beherrschen grammatikalische Grundlagen und können einfache arabische Texte lesen und bearbeiten.
ad f.: Die Studierenden können den Menschen und seine Stellung in der Welt sowohl aus einem islamisch-theologischen Standpunkt als auch aus Sicht anderer Disziplinen kontextbezogen und gendersensibel begründen und diskutieren.
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP zu absolvieren:
a. VO Islamische Seelsorge (2 SSt., 3 ECTS-AP)
b. VO Geschichte des Islams (2 SSt., 3 ECTS-AP)
c. SE Kooperative Religionsdidaktik (2 SSt., 3 ECTS-AP)
d. VO Einführung in das Christentum (1 SSt., 2 ECTS-AP)
e. VU Arabisch 2 (2 SSt., 2 ECTS-AP)
f. SE Islamische Anthropologie gendersensibel (2 SSt., 3 ECTS-AP)ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Epochen der islamischen Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart im Überblick zu erläutern und die sozioökonomischen sowie politischen Einflüsse auf die Entwicklung der islamischen Gemeinschaft nachvollziehbar zu analysieren und argumentativ zu begründen.
ad c.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Entwicklung und Bearbeitung von islamisch-theologischen Themen aus fachwissenschaftlicher und religionsdidaktischer Perspektive.
ad d.: Die Studierenden können die wesentlichen Grundzüge christlicher Lehre und Praxis erläutern und mit der eigenen Religion bzw. Weltanschauung vergleichen.
ad e.: Die Studierenden beherrschen grammatikalische Grundlagen und können einfache arabische Texte lesen und bearbeiten.
ad f.: Die Studierenden können den Menschen und seine Stellung in der Welt sowohl aus einem islamisch-theologischen Standpunkt als auch aus Sicht anderer Disziplinen kontextbezogen und gendersensibel begründen und diskutieren.
Pflichtmodul 10: Praxissemester (6 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 7
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres fachdidaktischen Wissens fachlich fundierte Kompetenzen zu formulieren und situativ anzupassen. Die Studierenden können fachspezifische Unterrichtseinheiten mit Begleitung unter Anwendung fachdidaktischer Konzepte und schulcurricularer Vorgaben planen, durchführen und evaluieren. Sie können fachspezifische Unterrichtskonzepte und -ansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie mit Blick auf Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender anwenden. Sie können fachspezifische Maßnahmen für das formative und summative Assessment entwickeln und einsetzen, um den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren, sowie fachspezifisches lernförderliches Feedback geben. Sie sind in der Lage, ihren eigenen sowie beobachteten Unterricht aus einer fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Perspektive systematisch zu analysieren, um daraus fundierte Maßnahmen zur Verbesserung ihres Unterrichts abzuleiten. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule zu erläutern und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu unterstützen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 11: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 7 und 10
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, sich entsprechend den Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens methodisch-theoriegeleitet und inhaltlich mit dem Thema der Bachelorarbeit auseinanderzusetzen und das Ergebnis nachvollziehbar und auf argumentativer Basis schriftlich auszuarbeiten.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.