Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (76 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 2: Orientierung in Kunstdidaktik (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können die Aufgaben und Funktionen der Fachdidaktik von Kunst und Gestaltung benennen. Sie sind in der Lage, Kunst und Gestaltung vor dem Hintergrund ihrer Geschichte zu verstehen und kennen die Bedeutung der ästhetischen Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Die Studierenden sind sensibilisiert für historische und kulturelle Kontexte, kennen kunstpädagogische Konzepte und können diese analysieren und reflektieren.

ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, Verständnis und Respekt gegenüber den Bedürfnissen der Lernenden zu praktizieren, sind sensibel für Diversität (soziale, kulturelle, ethnische und religiöse Hintergründe, Alter und Entwicklungsstand, Lernende mit besonderen Bedürfnissen) und können vor diesem Hintergrund entsprechende fachdidaktische Konzepte entwickeln. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Zielgruppen zu berücksichtigen und können diversitätsgerechte Methoden entwickeln sowie anwenden.
Pflichtmodul 3: Künstlerische Grundlagen (6 ECTS-AP; 10 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können künstlerische Medien, Verfahren und Strategien auf der Grundlage eigener und kollaborativer künstlerischer Praxis in verschiedenen Bereichen der Kunst erproben und erforschen. Sie sind in der Lage, unter fachlicher Anleitung interessensbezogen individuelle und kollaborative Konzepte, Strategien, Prozesse und Projekte umzusetzen. Sie sind imstande, eine fundierte methodische Herangehensweise anzuwenden, die es ihnen ermöglicht, künstlerische Fragestellungen experimentell und kritisch zu bearbeiten sowie kreative Lösungsansätze in Einzel- und Gruppenarbeit zu generieren. Die Studierenden können verschiedene bildnerische Techniken, Methoden und Materialien experimentell und reflektiert anwenden. Sie können durch unterschiedliche Recherche- und Praxisformate u.a. Exkursionen zu Ausstellungen und Arbeitsexkursionen ein vertieftes Verständnis für die Anwendung und Potenziale künstlerischer Herangehensweisen erwerben und evaluieren deren Wirkung und Relevanz im Kontext ihrer eigenen kreativen Praxis.
Pflichtmodul 4 Theorien - Kunst, Design, Architektur (4 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad. a.:
Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene Kunstbegriffe zu nennen und können diese gegenüberstellen und kritisch reflektieren. Sie können eigene Unterrichtserfahrungen auf grundlegende Konzepte der Kunstpädagogik beziehen und sie in den eigenen biografischen Zusammenhang stellen. Sie können wissenschaftliche Texte der Fachdisziplin und Bezugswissenschaften verstehen und können sie strukturiert zusammenfassen sowie mit eigenen Gedanken und Positionen verknüpfen. Die Studierenden sind imstande sich mit dem aktuellen Forschungsstand der Kunstvermittlung auseinanderzusetzen.

ad. b.:
Die Studierenden können öffentliche und private Architektur sowie Beispiele aus dem Produkt- und Industriedesign unter Einbeziehung interdisziplinärer Perspektiven umfassend analysieren und kritisch reflektieren. Dabei können sie soziale, funktionale, kulturelle, ökonomische, historische, politische und ökologische Dimensionen berücksichtigen. Sie sind in der Lage, gestaltete Umwelt als Bedingung für das Zusammenleben auch vor dem Hintergrund von Inklusion und Diversität, z. B. Barrierefreiheit zu verstehen und können diese Zusammenhänge in ihrer Komplexität vermitteln. Die Studierenden sind in der Lage, die Gestaltung öffentlicher Räume zu analysieren, deren Bedingungen sowie Auswirkungen unter Einbezug nachhaltiger Prinzipien zu bewerten und diese systematisch in ihren Unterricht zu integrieren und kritisch zu thematisieren.
Pflichtmodul 5: Visuelle Kulturen (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle Entwicklungen der visuellen Kultur und der Jugendkulturen im Besonderen zu reflektieren. Sie können aktuelle und historische visuelle Medien in Hinblick auf subjektive, soziokulturelle und politische Wirklichkeiten beschreiben und sind sich dabei der integrativen und diskriminierenden Funktionen von Medien bewusst.

ad b.:
Die Studierenden können Aspekte visueller Kultur unabhängig von eigenen ästhetischen und kulturellen Vorlieben behandeln, angemessen im Unterricht thematisieren und entsprechende Lernumgebungen für gestalterische Umsetzung schaffen. Sie können ihr erweitertes Wissen zu visuellen Medien in Hinblick auf die Wirkung von Medien kritisch reflektieren und übertragen.
Pflichtmodul 6: Entwicklung Kunstpraxis (6 ECTS-AP; 10 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können künstlerische Medien, Verfahren und Strategien auf der Grundlage eigener und kollaborativer künstlerischer Praxis in verschiedenen Bereichen der Kunst beforschen, experimentieren, planen, konzipieren und realisieren. Sie sind befähigt, sowohl selbstständig als auch im Team innovative und komplexe künstlerische Fragestellungen zu bearbeiten und ihre Ideen in strukturierten, zielgerichteten Projekten und Prozessen umzusetzen. Sie sind in der Lage, bildnerische Methoden, Techniken und Materialien reflektiert und gezielt in ihrer Praxis einzusetzen. Die Studierenden können künstlerische Ideen, Inhalte und Verfahrensweisen eigenständig und kollaborativ auf hohem Niveau reflektieren, anwenden, verknüpfen und weiterentwickeln. Sie können die eigene künstlerische Arbeit in Beziehung und im Kontext gesellschaftlicher, interdisziplinärer und kunstimmanenter Fragestellungen reflektieren, diskutieren und vermitteln. Die Studierenden sind in der Lage, Eindrücke aus Ausstellungen und Festivals im Hinblick auf ihr Kunstverständnis zu analysieren und zu reflektieren. Sie können Erfahrungen aus Arbeitsexkursionen in ihre eigene künstlerisch-pädagogische Praxis übertragen.
Pflichtmodul 7: Handlungsfeld Wahrnehmung und Gestaltung (4 ECTS-AP; 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können eine künstlerische Praxis der Visualisierung, Präsentation und Vermittlung aus den verschiedenen Facetten der Zeichnung heraus gestalten. Sie können sich Inhalte und Motive zeichnerisch erschließen und Ideen visualisieren. Sie sind in der Lage, die grundlegenden Aspekte und Methoden der analogen und digitalen Zeichnung anzuwenden und in die eigene künstlerische Praxis zu implementieren. Sie können Zeichnung als Mittel der Projektentwicklung, des künstlerischen Prozesses und des Dialoges nutzen.

ad b.:
Die Studierenden können eine künstlerische Praxis der Visualisierung, Präsentation und Vermittlung mit Fokus auf Fotografie, fotografische Prozesse und Gestaltung heraus gestalten. Sie sind in der Lage, die Grundlagen der Gestaltung mittels digitaler und analoger Bildgenerierungsverfahren und Bildbearbeitung zu reflektieren und in der eigenen künstlerischen Praxis anzuwenden. Sie können grundlegende Funktionen von Apparaten und Programmen zur digitalen und analogen Bild- und Textgestaltung und -erstellung erkennen und verwenden. Sie können unterschiedliche, geeignete Medien und Methoden, unter Berücksichtigung gestalterischer Aspekte zur Produktion und Bearbeitung von analogen und digitalen Bildern und multimodalen Inhalten, verwenden.
Pflichtmodul 9: Schwerpunkt Kunstpraxis (7 ECTS-AP, 10 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 6 Die Lehrveranstaltungen Kunstpraxis sind aufbauend gestaltet, eine Doppelbelegung ist nicht zulässig.
Lernergebnisse: Die Studierenden können künstlerische Medien, Verfahren und Strategien auf Basis individueller und kollaborativer Praxis erforschen und können eigenständig Konzepte entwickeln und künstlerische Projekte realisieren. Sie können ihre gestalterischen und reflexiven Kompetenzen, durch Exkursionen zu Ausstellungen und praxisorientierte Arbeitsexkursionen vertiefend weiterverfolgen. Sie sind in der Lage, eigenständig Arbeiten, Prozesse, Themen und Inhalte im Schwerpunktbereich ihrer individuellen künstlerischen Praxis, sowie in angrenzenden Wissensbereichen und relevanten gesellschaftliche Themen, zu recherchieren und reflektieren. Sie können eigenständig und kollaborativ künstlerische Prozesse, Strategien, Konzepte und Projekte entwickeln, erproben und realisieren. Die Studierenden können fortgeschrittene künstlerische Methoden, Techniken und Materialien sicher in ihrer eigenen Praxis anwenden und können ihr Repertoire durch kontinuierliche Exploration und forschendes Arbeiten erweitern. Sie können die ihrem künstlerischen Werk inhärenten Zusammenhänge erkennen und verknüpfen und sind in der Lage, diese zu präsentieren, zu kommunizieren und zu dokumentieren.
Pflichtmodul 10: Qualifizierung Kunstpraxis (7 ECTS-AP; 10 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 6 und 9 Die Lehrveranstaltungen Kunstpraxis sind aufbauend gestaltet, eine Doppelbelegung ist nicht zulässig.
Lernergebnisse: Die Studierenden können künstlerische Medien, Verfahren und Strategien auf Basis einer fundierten, individuellen und kollaborativen Praxis erforschen. Sie können eigenständig qualifizierte Konzepte entwickeln und künstlerische Projekte auf hohem Niveau realisieren. Sie können ihre gestalterischen und reflexiven Kompetenzen, durch Exkursionen zu Ausstellungen und praxisorientierte Arbeitsexkursionen, vertiefen und erweitern. Sie sind in der Lage, eigenständig komplexe und künstlerisch konsequente Arbeiten, Prozesse, Themen und Inhalte im Schwerpunktbereich ihrer individuellen künstlerischen Praxis, sowie in angrenzenden Wissensbereichen und relevanten gesellschaftlichen Themen, zu recherchieren und reflektieren. Die Studierenden können eigenständig und kollaborativ relevante künstlerische Prozesse, Strategien, Konzepte und Projekte entwickeln und realisieren. Sie können die für die eigene Kunstpraxis nötigen künstlerisch fortgeschrittenen Methoden, Techniken, Expertisen und Materialien an- und verwenden und erforschen diese kontinuierlich. Sie können die ihrem künstlerischen Werk inhärenten Zusammenhänge erkennen und verknüpfen und sind in der Lage, diese adäquat und präzise zu präsentieren, zu kommunizieren und zu dokumentieren.
Pflichtmodul 11: Professionalisierung Kunstpraxis (7 ECTS-AP; 10 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 6, 9 und 10 Die Lehrveranstaltungen Kunstpraxis sind aufbauend gestaltet, eine Doppelbelegung ist nicht zulässig.
Lernergebnisse: Die Studierenden können künstlerische Medien, Verfahren und Strategien auf Basis einer professionellen individuellen und kollaborativen Praxis erforschen. Sie können eigenständig fachlich fundierte Konzepte entwickeln und künstlerische Projekte auf professionellem Niveau realisieren. Sie können ihre gestalterischen und reflexiven Kompetenzen, durch Exkursionen zu Ausstellungen und praxisorientierte Arbeitsexkursionen, vertiefen und erweitern. Sie sind in der Lage, eigenständig und kollaborativ komplexe und künstlerisch relevante Arbeiten, Prozesse, Themen und Inhalte im Schwerpunktbereich ihrer individuellen künstlerischen Praxis, sowie in angrenzenden Wissensbereichen und relevanten gesellschaftliche Themen, zu recherchieren, reflektieren, entwickeln und realisieren. Sie können die für die eigene Kunstpraxis nötigen versierten und spezialisierten Methoden, Techniken und Materialien an- und verwenden und erforschen diese kontinuierlich. Sie können die ihrem künstlerischen Werk inhärenten Zusammenhänge erkennen und verknüpfen und sind in der Lage, diese professionell und präzise zu präsentieren, zu kommunizieren und zu dokumentieren. Sie können den Kontext der eigenen künstlerischen Arbeit in künstlerischen und gesellschaftlichen Diskursen reflektieren und darstellen. Sie können die eigene Praxis vor dem Hintergrund sozialer, technologischer und ökologischer Herausforderungen positionieren und diese vor gesellschaftlichen Diskursen und Dialogen beleuchten. Sie sind in der Lage, eigenständig und kollaborativ unterschiedliche Vermittlungskonzepte, mediale und kuratorische Strategien sowie Display- und Ausstellungsformate im Rahmen ihres Abschlussprojektes und der BA-Ausstellung, zu erproben, entwickeln und realisieren. Sie sind imstande, bildnerisches Denken sowie künstlerische Inhalte, Formate und Projekte zielgerichtet verschiedenen Öffentlichkeiten zu vermitteln und zu kommunizieren.
Pflichtmodul 12: Individuelle Schwerpunktsetzung (5 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten oder Zusatzqualifikationen zu verfügen und können Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus dem eigenen Fach und/oder den Curricula der an der Universität Mozarteum Salzburg/Standort Innsbruck und der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien, sowie aus dem Angebot anderer anerkannter in- und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen gewählt werden, nicht jedoch aus dem anderen Unterrichtsfach oder Spezialisierung. Empfohlen werden Lehrveranstaltungen zu genderspezifischen Aspekten und Inklusiver Pädagogik. Im Unterrichtsfach Kunst und Gestaltung wird hierfür die Lehrveranstaltung KU Wahlfach Künstlerische Prozesse (7SSt, 5 ECTS-AP) angeboten.
Pflichtmodul 13: Praxissemester (6 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 2 und 5
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres fachdidaktischen Wissens fachlich fundierte Kompetenzen zu formulieren und situativ anzupassen. Die Studierenden können fachspezifische Unterrichtseinheiten mit Begleitung unter Anwendung fachdidaktischer Konzepte und schulcurricularer Vorgaben planen, durchführen und evaluieren. Sie können fachspezifische Unterrichtskonzepte und -ansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schüler*innen sowie mit Blick auf Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender anwenden. Sie können fachspezifische Maßnahmen für das formative und summative Assessment entwickeln und einsetzen, um den Lernfortschritt der Schüler*innen zu diagnostizieren, sowie fachspezifisches lernförderliches Feedback geben. Sie sind in der Lage, ihren eigenen sowie beobachteten Unterricht aus einer fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Perspektive systematisch zu analysieren, um daraus fundierte Maßnahmen zur Verbesserung ihres Unterrichts abzuleiten. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule zu erläutern und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Schule zu unterstützen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.