Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (76 ECTS-AP)
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Aus den Pflichtmodulen 1.1 und 1.2 ist je nach gewähltem Ersten Künstlerischen Hauptfach (1. KHF jeweiliges Instrument/Gesang) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodul 1.1: Erstes Künstlerisches Fach (12 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können bei der eigenständigen Erarbeitung solistischer und kammermusikalische Werke auf differenzierte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und Repertoirekenntnisse zur zurückgreifen.

ad b.:
Die Studierenden können eigenständig solistische und kammermusikalische Werke auf der Grundlage differenzierter instrumental- bzw. gesangstechnischer Kompetenzen und Repertoirekenntnisse erarbeiten und präsentieren.

ad c.:
Die Studierenden verfügen über vertiefte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und Repertoirekenntnisse und sind in der Lage solistische und kammermusikalische Werke eigenständig zu erarbeiten und selbstsicher zu präsentieren.

ad d.:
Die Studierenden sind in der Lage solistische und kammermusikalische Werke auf der Grundlage fundierter instrumental- bzw. gesangstechnischer Kompetenzen und Repertoirekenntnisse eigenständig zu erarbeiten und zu präsentieren.

ad e.:
Die Studierenden können auf eine weitreichend fundierte Instrumental- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire zurückgreifen. Sie sind in der Lage, solistische und kammermusikalische Werke eigenständig zu erarbeiten und selbstsicher zu interpretieren.

ad f.:
Die Studierenden können auf eine spezialisierte Instrumental- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire zurückgreifen. Sie sind in der Lage, solistische und kammermusikalische Werke eigenständig zu erarbeiten, zu interpretieren und selbstsicher auf hohem Niveau im schulischen und außerschulischen Kontext künstlerisch zu präsentieren.
Aus den Pflichtmodulen 1.1 und 1.2 ist je nach gewähltem Ersten Künstlerischen Hauptfach (1. KHF jeweiliges Instrument/Gesang) ein Pflichtmodul zu absolvieren:
Pflichtmodul 1.2: Erstes Künstlerisches Fach (12 ECTS-AP; 8 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf eine fundierte Dirigier- bzw. Gesangstechnik zurückgreifen und sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich überzeugend zu artikulieren.

ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen basierend auf einer weitreichend fundierten Dirigier- bzw. Gesangstechnik und mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar zu vermitteln.

ad c.:
Die Studierenden können auf eine spezialisierte Dirigier- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire zurückgreifen. Sie sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen anzuleiten und können ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich überzeugend vermitteln.

ad d.:
Die Studierenden können Satztechniken und Aspekte des Arrangierens (Stimmführung, Instrumentenspezifika) zur situationsadäquaten Anpassung und Einrichtung komplexer musikalischer Inhalte und Strukturen auch unter Zuhilfenahme entsprechender Software anwenden.

ad e.:
Die Studierenden sind in der Lage, basierend auf einem fundierten Verständnis in Satztechniken und weiterführenden Aspekten des Arrangierens (Stimmführung, Instrumentenspezifika), komplexe musikalische Inhalte und Strukturen situationsadäquat auch mithilfe entsprechender Software fundiert anzupassen bzw. einzurichten.

ad f.:
Die Studierenden können schulische Ensembles in der Probenarbeit differenziert anleiten und verfügen über vertiefte Erfahrungen in der Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen.
Pflichtmodul 2.1: Zweites Künstlerisches Hauptfach (12 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf differenzierte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und Repertoirekenntnisse zurückgreifen und sich musikalisch ausdrücken.

ad b.:
Die Studierenden können sich, basierend auf vertieften instrumental- bzw. gesangstechnischen Kompetenzen und Repertoirekenntnissen, künstlerisch ausdrücken.

ad c.:
Die Studierenden verfügen über vertiefte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und ein stilistisch erweitertes Repertoire. Sie können eigenständig solistische und kammermusikalische Werke erarbeiten und sich künstlerisch überzeugend ausdrücken.

ad d.:
Die Studierenden können auf vertiefte instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen und ein stilistisch erweitertes Repertoire zurückgreifen und sind in der Lage sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen künstlerisch überzeugend zu präsentieren.

ad e.:
Die Studierenden verfügen über eine fundierte Instrumental- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire. Sie können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen überzeugend präsentieren und ihr Instrument/ihre Stimme/ihren Körper im schulischen Kontext künstlerisch einsetzen.

ad f.:
Die Studierenden können auf eine weitreichend fundierte Instrumental- bzw. Gesangstechnik und ein stilistisch breites Repertoire zurückgreifen. Sie sind in der Lage sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen überzeugend zu präsentieren und können ihr Instrument/ihre Stimme/ihren Körper im schulischen Kontext künstlerisch einsetzen.
Pflichtmodul 2.2: Zweites Künstlerisches Hauptfach Chor/Ensembleleitung (12 ECTS-AP; 11 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten musikalisch auszudrücken.

ad b.:
Die Studierenden können ihre musikalischen Vorstellungen basierend auf differenzierten dirigier- bzw. gesangstechnischen Fertigkeiten klar auszudrücken.

ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen, basierend auf einer vertieften Dirigier- bzw. Gesangstechnik und mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar auszudrücken.

ad d.:
Die Studierenden verfügen über eine vertiefte Dirigier- bzw. Gesangstechnik. Sie sind in der Lage, ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch anleitend und sprachlich klar zu vermitteln.

ad e.:
Die Studierenden sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen basierend auf einer fundierten Dirigier- bzw. Gesangstechnik anzuleiten, und können ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich klar vermitteln.

ad f.:
Die Studierenden können auf eine weitreichend fundierte Dirigier- bzw. Gesangstechnik zurückgreifen. Sie sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen anzuleiten und können ihre musikalischen Vorstellungen mit Bedacht auf technische und musikalisch-interpretatorische Gegebenheiten künstlerisch und sprachlich überzeugend vermitteln.

ad g.:
Die Studierenden können Satztechniken und Aspekte des Arrangierens (Stimmführung, Instrumentenspezifika) zur situationsadäquaten Anpassung und Einrichtung komplexer musikalischer Inhalte und Strukturen auch unter Zuhilfenahme entsprechender Software anwenden.

ad h.:
Die Studierenden sind in der Lage, basierend auf einem fundierten Verständnis in Satztechniken und weiterführenden Aspekten des Arrangierens (Stimmführung, Instrumentenspezifika), komplexe musikalische Inhalte und Strukturen situationsadäquat auch mithilfe entsprechender Software fundiert anzupassen bzw. einzurichten.

ad i.:
Die Studierenden können vielfältige schulische Ensembles in der Probenarbeit sprachlich sensibel anleiten und verfügen über Erfahrungen in der Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen.
Pflichtmodul 3: Schulpraktische Fertigkeiten I (5 ECTS-AP; 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden verfügen über Wissen zu den körperlichen und psychischen Anforderungen des professionellen Musizierens und entwickeln Strategien zur aktiven Prävention von körperlichen und psychischen Überlastungsproblemen.

ad b.:
Die Studierenden können wichtige stilistische und technische Entwicklungen und Werke des 20. und 21. Jahrhunderts benennen und erörtern und verfügen über praktische Kenntnisse in verschiedenen, auch digitalen Notationsformen.

ad c.:
Die Studierenden können ihr Wissen um die Funktion ökonomischer Atmung zur Kräftigung und Entspannung der Muskeln und zur Wahrnehmung des Körpers anzuwenden.

ad d.:
Die Studierenden sind im Umgang mit den wesentlichen Bandinstrumenten vertraut und in der Lage, Stücke bzw. Songs stiladäquat (digital) einzurichten und musikalisch umzusetzen.

ad e.:
Die Studierenden sind im Umgang mit den wesentlichen Bandinstrumenten gut vertraut und in der Lage, Stücke bzw. Songs stiladäquat und (digital) einzurichten und musikalisch-performativ sicher umzusetzen.

ad f.:
Die Studierenden sind in der Lage, eine eigene Komposition zu gestalten, diese für eine Band (digital) zu arrangieren, einzustudieren und in einem selbständig organisierten Konzert aufzuführen.
Pflichtmodul 4: Instrumental-/Gesangspädagogik (4 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und einen Überblick im wissenschaftlichen Themenfeld Instrumental- und Gesangspädagogik und können auf dieser Grundlage die didaktischen und gesellschaftlichen Bedingungen im Praxisfeld einordnen.
ad b.: Die Studierenden können Konzepte musikalischer Begabung benennen und verfügen über entwicklungspsychologisches Wissen, auf dessen Basis sie Instrumental- und Gesangsunterricht mit Lernenden unterschiedlichen Lebensalters professionell gestalten können.
ad c.: Die Studierenden können verschiedene Diversitätsdimensionen und ihre Relevanz für die Unterrichtspraxis einordnen. Sie sind fähig, (eigene) Normvorstellungen zu hinterfragen und gehen sensibel mit diskriminierungsfreier Sprache um.
Pflichtmodul 5: Fachdidaktik (6 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf ein grundlegendes fachdidaktisches Wissen zur Konzeption und diversitätssensiblen Planung von vokalem bzw. instrumentalem Unterricht zurückgreifen.

ad b.:
Die Studierenden können auf ein, physiologische Aspekte einbeziehendes, vertieftes fachdidaktisches Wissen zur Konzeption und diversitätssensiblen Planung von vokalem bzw. instrumentalem Unterricht zurückgreifen.

ad c.:
Die Studierenden wissen um die wesentlichen physiologischen Aspekte des vokalen bzw. instrumentalen Musizierens und sind in der Lage, ihr umfassendes fachdidaktisches Wissen zur Konzeption und diversitätssensiblen Planung von vokalem bzw. instrumentalem Unterricht anzuwenden.

ad d.:
Die Studierenden können auf ein grundlegendes fachdidaktisches Wissen zur Konzeption und diversitätssensiblen Planung von vokalem bzw. instrumentalem Unterricht zurückgreifen.

ad e.:
Die Studierenden können auf ein, physiologische Aspekte einbeziehendes, vertieftes fachdidaktisches Wissen zur Konzeption und diversitätssensiblen Planung von vokalem bzw. instrumentalem Unterricht zurückgreifen.

ad f.:
Die Studierenden wissen um die wesentlichen physiologischen Aspekte des vokalen bzw. instrumentalen Musizierens und sind in der Lage, ihr umfassendes fachdidaktisches Wissen zur Konzeption und diversitätssensiblen Planung von vokalem bzw. instrumentalem Unterricht anzuwenden.
Pflichtmodul 6: Lehrpraxis (5 ECTS-AP; 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, vokalen bzw. instrumentalen Unterricht selbstständig zu planen und situationsadäquat durchzuführen.

ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, vokalen bzw. instrumentalen Unterricht selbstständig zu planen und situationsadäquat durchzuführen und verfügen über ein grundlegendes fachdidaktisch begründetes diagnostisches Verständnis.

ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, vokalen bzw. instrumentalen Unterricht selbstständig zu planen und situationsadäquat durchzuführen und verfügen über ein vertieftes und fortgeschrittenes fachdidaktisch begründetes diagnostisches Verständnis.

ad d.:
Die Studierenden sind in der Lage, vokalen bzw. instrumentalen Unterricht selbstständig zu planen und situationsadäquat durchführen.

ad e.:
Die Studierenden sind in der Lage, vokalen bzw. instrumentalen Unterricht selbstständig zu planen und situationsadäquat durchführen und verfügen über ein vertieftes fachdidaktisch begründetes diagnostisches Verständnis.
Pflichtmodul 7: Schulpraktische Fertigkeiten II ( ECTS-AP; 6-7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf Erfahrungen in der gemeinsamen Erarbeitung und künstlerischen Präsentation von Werken unterschiedlicher Stile und Gattungen im Ensemble zurückgreifen.

ad b.:
Die Studierenden können auf differenzierte Kenntnisse und fortgeschrittene Fertigkeiten in (digitalem) Arrangement, Einstudierung und Schlagtechnik in schul- und klassenrelevanter Ensembleleitung zurückgreifen.

ad c:
Die Studierenden können differenzierte Kenntnisse und vertiefte Fertigkeiten in musikalisch ausdrucksvoller Schlagtechnik und Probenmethodik anwenden und weiterführende, stilistisch vielfältige Vokalliteratur mit Schulbezug beurteilen.

ad d.:
Die Studierenden verfügen über erweiterte Erfahrungen in der gemeinsamen Erarbeitung und künstlerischen Präsentation von Werken unterschiedlicher Stile und Gattungen im Ensemble.

ad e.:
Die Studierenden sind in der Lage, eigene Kompositionen zu gestalten, diese für eine Band zu arrangieren, einzustudieren und in einem selbständig organisierten Konzert aufzuführen.

ad f.:
Die Studierenden können in ihrer künstlerischen Ensemblearbeit auf grundlegende Erfahrungen in der Probenarbeit mit unterschiedlichsten Volksmusikbesetzungen zurückgreifen.

ad g.:
Die Studierenden können in ihrer künstlerischen Ensemblearbeit auf erweiterte Erfahrungen in der Probenarbeit mit unterschiedlichsten Volksmusikbesetzungen zurückgreifen.
Pflichtmodul 8: Musiktheorie (5 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können musikalische Strukturen im historischen und musiktheoretischen Kontext einordnen, epochen- und stildifferenziert erörtern, stilübergreifend reflektieren und verfügen über eine geschulte innere Hörvorstellung.

ad b.:
Die Studierenden können komplexe musikalische Strukturen im historischen und musiktheoretischen Kontext einordnen, epochen- und stildifferenziert erörtern, stilübergreifend reflektieren und verfügen über eine fortgeschrittene innere Hörvorstellung.

ad c.:
Die Studierenden können vertiefende Aspekte zu Gattung und Form im historischen und musiktheoretischen Kontext benennen und diese anhand von Hörbeispielen und Notenmaterial erörtern.
Pflichtmodul 9: Schulpraktische Fertigkeiten III (4 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden sind in der Lage, mittels verschiedener Atemtechniken Lösungsstrategien für ein körperbewusstes wohlgespanntes Musizieren zu entwickeln.

ad b.:
Die Studierenden können diversitätssensible Lernumgebungen gestalten und verfügen über ein Methodenrepertoire zur ressourcenorientierten und individualisierten Planung und sprachlich sensiblen Umsetzung von Unterricht.

ad c.:
Die Studierenden können auf fortgeschrittene stilbezogene Kenntnisse zur Aufführungspraxis alter Musik sowie entsprechende musikalische Erfahrungen zurückgreifen.

ad d.:
Die Studierenden sind in der Lage, stilistisch vielfältige Stücke musikalisch sicher und dem Genre entsprechend selbstständig einzurichten und umzusetzen.

ad e.:
Die Studierenden können komplexere Volksmusikarrangements erstellen und anleitend im Ensemble künstlerisch-praktisch umsetzen.
Pflichtmodul 10: Individuelle Spezialisierung (5 ECTS-AP; 4-5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
ad a.:
Die Studierenden können Funktionsweise und Anwendung unterschiedlicher Effekte einschließlich Signalverlauf und Routingmöglichkeiten benennen und diese kreativ zur Analyse und Reproduktion von Sounds einsetzen.

ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, eigene Kompositionen zu gestalten, diese für eine Band zu arrangieren, einzustudieren und in einem selbständig organisierten Konzert aufzuführen.

ad c.:
Die Studierenden können stilspezifische musiktheoretische Prinzipien erläutern, durch ihre innere Klangvorstellung auditiv nachvollziehen und sie auf verschiedene Ensembleanforderungen übertragen.

ad d.:
Die Studierenden können auf Prinzipien der Solmisation bzw. darauf basierende fortgeschrittene Methoden zurückgreifen, um komplexere melodische und rhythmische Zusammenhänge prima Vista wiederzugeben.

ad e.:
Die Studierenden verfügen über erweiterte Erfahrungen in der gemeinsamen Erarbeitung und künstlerischen Präsentation von Werken unterschiedlicher Stile und Gattungen im Ensemble.

ad f.:
Die Studierenden sind in der Lage, sich mit dem Instrument, der Stimme bzw. mit digitalen Medien in unterschiedlichen Stilen frei und kreativ, solistisch und im Ensemble künstlerisch auszudrücken.

ad g.:
Die Studierenden können physische und psycho-mentale Gegebenheiten instrumentalen bzw. vokalen Musizierens benennen und dieses fortgeschrittene Wissen sowohl in eigenen künstlerischen Lernprozessen als auch im instrumentalen bzw. vokalen Unterricht diversitätssensibel einsetzen.

ad h.:
Die Studierenden sind mit Satztechniken und Aspekten des Arrangierens (Stimmführung, Instrumentenspezifika) vertraut und in der Lage, komplexe musikalische Inhalte und Strukturen situationsadäquat auch mithilfe entsprechender Software anzupassen bzw. einzurichten.

ad i.:
Die Studierenden können Geschlechterverhältnisse in ihrer Historizität sowie ihrem Zusammenhang mit Macht- und Herrschaftskonstruktionen auf verschiedenen Ebenen in Forschung, Lehre und (beruflichen) Praxisfeldern kritisch beurteilen. Sie sind in der Lage Mechanismen von Diskriminierung, Privilegierung und Marginalisierung zu identifizieren und verfügen über Strategien diese zu überwinden.
Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 ECTS-AP zu absolvieren: a. UE Grundlagen Gitarreneffekte (1 SSt, 1 ECTS-AP) b. KG Jazz/Pop Werkstatt 2 (2 SSt, 2 ECTS-AP) c. VU Theorie Jazz/Pop 3 (2 SSt, 2 ECTS-AP) d. UE Solfeggio 1 (1 SSt, 1 ECTS-AP) e. EN Kammermusik/Ensemble 3 (1 SSt, 2 ECTS-AP) f. KG Improvisation 1 (1 SSt, 1 ECTS-AP) g. KG Physio- und Mentalcoaching 1 (1 SSt, 1 ECTS-AP) h. VU Grundlagen Arrangement 1 (2 SSt, 2 ECTS-AP) i. VO Ringvorlesung Gender Studies (2 SSt, 2 ECTS-AP)
Pflichtmodul 11: Praxissemester (6 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 3 und 4
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres fachdidaktischen Wissens fachlich fundierte Kompetenzen zu formulieren und situativ anzupassen. Die Studierenden können fachspezifische Unterrichtseinheiten mit Begleitung unter Anwendung fachdidaktischer Konzepte und schulcurricularer Vorgaben planen, durchführen und evaluieren. Sie können fachspezifische Unterrichtskonzepte und -ansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie mit Blick auf Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender anwenden. Sie können fachspezifische Maßnahmen für das formative und summative Assessment entwickeln und einsetzen, um den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren, sowie fachspezifisches lernförderliches Feedback geben. Sie sind in der Lage, ihren eigenen sowie beobachteten Unterricht aus einer fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Perspektive systematisch zu analysieren, um daraus fundierte Maßnahmen zur Verbesserung ihres Unterrichts abzuleiten. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule zu erläutern und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu unterstützen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 12: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 5, 6 und 8
Lernergebnisse: Die Studierenden können die Standards guter wissenschaftlicher Praxis anwenden und verstehen den Aufbau und den Erstellungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können ihre fortgeschrittenen Kenntnisse guter wissenschaftlicher Praxis dazu nutzen, um im Themenbereich des schulischen Instrumental-/Gesangsunterrichts eine fachbezogene oder fachdidaktische Arbeit selbstständig zu verfassen. Sie sind in der Lage, ihre Fragestellung mit Hilfe eines nachvollziehbaren Aufbaus und klarer wissenschaftlicher Sprache verständlich zu machen, das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln zu untersuchen und dazu begründet Stellung zu beziehen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.