Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Bildung in Kulturen der Digitalität (6,5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können die Entstehungs- und Begründungszusammenhänge der Digitalen Grundbildung darlegen, die wichtigsten Konzepte der Digitalen Grundbildung beschreiben und anwenden sowie im Kontext internationaler Diskurse über Bildung in Kulturen der Digitalität verorten.
ad b.:
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse von ausgewählten Theorien und Konzepten der Medienbildung und Medienkultur und sind fähig, diese anhand medialer Praktiken zu veranschaulichen.
Die Studierenden können die Entstehungs- und Begründungszusammenhänge der Digitalen Grundbildung darlegen, die wichtigsten Konzepte der Digitalen Grundbildung beschreiben und anwenden sowie im Kontext internationaler Diskurse über Bildung in Kulturen der Digitalität verorten.
ad b.:
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse von ausgewählten Theorien und Konzepten der Medienbildung und Medienkultur und sind fähig, diese anhand medialer Praktiken zu veranschaulichen.
Pflichtmodul 2: Mediensozialisation und Medienwandel (6 ECTS-AP; 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können auf der Basis ihrer Kenntnisse von Grundzügen der Mediensozialisationsforschung die Lage, Bedeutung und Konsequenzen des Aufwachsens in Medienkulturen benennen. Sie können Erfahrungszusammenhänge und Mediennutzungsformen verschiedener Mediengenerationen unterscheiden und hieraus resultierende Schlüsse für pädagogische Institutionen, kompetentes erzieherisches Handeln und zielgruppengeeignete Konzepte ableiten.
ad b.:
Die Studierenden können Modelle und Konzepte des Medienwandels sowie der Diversitätsforschung beschreiben. Sie sind in der Lage, Schlüsse und Folgerungen zu Fragen der Diversität in medialen und sozio-technischen Kontexten zu ziehen, spezifische Mediennutzungsformen und -vorlieben sowie damit einhergehende bevorzugte Kulturtechniken im Lebensalltag von Schülerinnen und Schülern zu benennen. Sie können hieraus resultierende Konsequenzen für pädagogische Institutionen, kompetentes erzieherisches Handeln und zielgruppengeeignete Konzepte aufzeigen. Darüber hinaus können Sie technikpositivistische Digitalisierungsdynamiken im Bildungsbereich kritisch hinterfragen.
Die Studierenden können auf der Basis ihrer Kenntnisse von Grundzügen der Mediensozialisationsforschung die Lage, Bedeutung und Konsequenzen des Aufwachsens in Medienkulturen benennen. Sie können Erfahrungszusammenhänge und Mediennutzungsformen verschiedener Mediengenerationen unterscheiden und hieraus resultierende Schlüsse für pädagogische Institutionen, kompetentes erzieherisches Handeln und zielgruppengeeignete Konzepte ableiten.
ad b.:
Die Studierenden können Modelle und Konzepte des Medienwandels sowie der Diversitätsforschung beschreiben. Sie sind in der Lage, Schlüsse und Folgerungen zu Fragen der Diversität in medialen und sozio-technischen Kontexten zu ziehen, spezifische Mediennutzungsformen und -vorlieben sowie damit einhergehende bevorzugte Kulturtechniken im Lebensalltag von Schülerinnen und Schülern zu benennen. Sie können hieraus resultierende Konsequenzen für pädagogische Institutionen, kompetentes erzieherisches Handeln und zielgruppengeeignete Konzepte aufzeigen. Darüber hinaus können Sie technikpositivistische Digitalisierungsdynamiken im Bildungsbereich kritisch hinterfragen.
Pflichtmodul 3: Medien-, Daten- und Informationskompetenz (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der Medien-, Daten- und Informationskompetenz beschreiben und diese anwenden.
ad b.:
Die Studierenden können Konzepte von Datenkompetenz sowie von Data Literacies
und Critical (Big) Data Literacy beschreiben. Sie sind in der Lage, die Bedeutung von Prozessen der Datafizierung im Bildungswesen sowie von Learning Analytics, Big Data und Privatsphäre abzuschätzen und kritisch zu beurteilen.
Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der Medien-, Daten- und Informationskompetenz beschreiben und diese anwenden.
ad b.:
Die Studierenden können Konzepte von Datenkompetenz sowie von Data Literacies
und Critical (Big) Data Literacy beschreiben. Sie sind in der Lage, die Bedeutung von Prozessen der Datafizierung im Bildungswesen sowie von Learning Analytics, Big Data und Privatsphäre abzuschätzen und kritisch zu beurteilen.
Pflichtmodul 4: Einführung in die Programmierung und Technische Informatik (9,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte der Programmierung und Techniken der systematischen Softwareentwicklung bezeichnen und diese anwenden; sie können einfache Programme interpretieren und erstellen.
ad b.: Die Studierenden können die Funktionsweise moderner Rechnersysteme, einschließlich der grundlegenden Strukturen und Prozesse in Betriebssystemen, sowie der Kommunikationsprotokolle und Schnittstellen in vernetzten Systemen erklären; Die Studierenden sind in der Lage, systemnahe Analyse- und Optimierungsprobleme zu identifizieren, präzise zu beschreiben und mit geeigneten Methoden selbständig zu lösen.
ad b.: Die Studierenden können die Funktionsweise moderner Rechnersysteme, einschließlich der grundlegenden Strukturen und Prozesse in Betriebssystemen, sowie der Kommunikationsprotokolle und Schnittstellen in vernetzten Systemen erklären; Die Studierenden sind in der Lage, systemnahe Analyse- und Optimierungsprobleme zu identifizieren, präzise zu beschreiben und mit geeigneten Methoden selbständig zu lösen.
Pflichtmodul 5: Algorithmen und Datenstrukturen (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können wichtige Datenstrukturen und Algorithmen beschreiben, einordnen und wiedererkennen. Sie sind in der Lage, elementare Analyseverfahren hinsichtlich Korrektheit und Ressourcenbedarf zu verwenden. Sie können sich weitere Datenstrukturen und Algorithmen selbstständig erschließen.
ad b.: Die Studierenden können wichtige Datenstrukturen und Algorithmen anwenden und in eigenen Programmen umsetzen. Die Studierenden können Analyseverfahren hinsichtlich Korrektheit und Ressourcenbedarf anwenden.
ad b.: Die Studierenden können wichtige Datenstrukturen und Algorithmen anwenden und in eigenen Programmen umsetzen. Die Studierenden können Analyseverfahren hinsichtlich Korrektheit und Ressourcenbedarf anwenden.
Pflichtmodul 6: Einführung in die Theoretische Informatik (5,5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können den Begriff der Berechenbarkeit und verschiedene formale Berechnungsmodelle sowie deren Unterschiede verstehen. Zudem können sie informatikrelevante Begriffe auf das Wesentliche reduzieren, abstrakt repräsentieren und formale Beweise führen.
ad b.: Die Studierenden können verschiedene formale Berechnungsmodelle anwenden, formale Beweise praktisch durchführen und konkrete Algorithmen abstrakt repräsentieren.
ad b.: Die Studierenden können verschiedene formale Berechnungsmodelle anwenden, formale Beweise praktisch durchführen und konkrete Algorithmen abstrakt repräsentieren.
Pflichtmodul 7: Multimedien beurteilen, konzipieren und gestalten (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können theoretische Fragen der Medientechnologie und -gestaltung basierend auf allgemeinen und medientypischen Designprinzipien diskutieren und reflektieren. Sie können unterschiedliche Medienformate (Bild, Layout, Print, Web, Audio, Video) und deren Bearbeitungstechniken unterscheiden, vergleichen und beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können Layoutprinzipien und typographische Konzepte in der Gestaltung von Print- und digitalen Medien anwenden. Sie können mediale Produkte unter Berücksichtigung technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen und den Prinzipien der Gestaltung von Bild, Ton und Video planen, produzieren, bearbeiten und veröffentlichen.
ad b.: Die Studierenden können Layoutprinzipien und typographische Konzepte in der Gestaltung von Print- und digitalen Medien anwenden. Sie können mediale Produkte unter Berücksichtigung technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen und den Prinzipien der Gestaltung von Bild, Ton und Video planen, produzieren, bearbeiten und veröffentlichen.
Pflichtmodul 8: Multimedien und zielgruppenorientiertes Design: Beurteilung und Gestaltung (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können unterschiedliche Medienformate im Kontext von Globalisierung, Digitalisierung und Medialisierung differenzieren und kritisch bewerten. Sie können verschiedene Methoden und Techniken, die für die Entwicklung einer Designentscheidung und einer wirkungsvollen und ansprechenden Designstrategie erforderlich sind, reflektieren. Sie können auf der Basis ihrer Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten inklusive, nachhaltige und gendersensible visuelle Medienformate auf die Bedürfnisse potentieller Zielgruppen ausgerichtet benennen und handhaben.
ad b.: Die Studierenden können Medien nach ethischen, ästhetischen, nachhaltigen und inklusiven Gesichtspunkten reflektieren und analysieren. Sie können multimediale Produkte unter Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen und medialer Formen ko-kreativ konzipieren und gestalten.
ad b.: Die Studierenden können Medien nach ethischen, ästhetischen, nachhaltigen und inklusiven Gesichtspunkten reflektieren und analysieren. Sie können multimediale Produkte unter Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen und medialer Formen ko-kreativ konzipieren und gestalten.
Pflichtmodul 9: Fachdidaktik 1 (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Ansätze, Konzepte, Theorien und Prinzipien der Informatikdidaktik wissenschaftlich fundiert erklären, in Bezug auf ihre Wirksamkeit im Unterricht einschätzen und argumentieren sowie im Kontext des Unterrichts von Informatik exemplarisch zur Anwendung bringen.
ad b.: Die Studierenden können Ansätze, Konzepte, Theorien und Prinzipien der Didaktik der Digitalen Grundbildung wissenschaftlich fundiert erklären, in Bezug auf ihre Wirksamkeit im Unterricht einschätzen und argumentieren sowie im Kontext des Unterrichts von Digitaler Grundbildung exemplarisch zur Anwendung bringen.
ad b.: Die Studierenden können Ansätze, Konzepte, Theorien und Prinzipien der Didaktik der Digitalen Grundbildung wissenschaftlich fundiert erklären, in Bezug auf ihre Wirksamkeit im Unterricht einschätzen und argumentieren sowie im Kontext des Unterrichts von Digitaler Grundbildung exemplarisch zur Anwendung bringen.
Pflichtmodul 10: Fachdidaktik 2 (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Informatikunterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher didaktischer Prinzipien und Methoden zielgerichtet planen. Sie verfügen über ein grundlegendes Verständnis für die Vorgaben des Lehrplans und können ihre Unterrichtsplanung entsprechend dessen Anforderungen ausrichten.
ad b.: Die Studierenden können unterschiedliche Konzepte der Medienbildung und Mediendidaktik unter Berücksichtigung von ausgewählten Resultaten der empirischen und theoretischen Forschung anwenden und auf der Basis ihrer Interpretation des Lehrplans methodische Konzepte und didaktische Szenarien entwickeln und erproben.
ad c.: Die Studierendens sind in der Lage, multimediale Lernumgebungen zu analysieren, zu gestalten und einzusetzen sowie Unterrichtsmedien zu bewerten, zu planen, zu erstellen und zu erproben.
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP zu absolvieren:
a. UE Informatikunterricht planen und umsetzen (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
b. UE Medienbildung und Mediendidaktik: Konzepte und Anwendungen (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
c. UE Gestaltungskompetenzen: Konzepte und Anwendungen (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)ad b.: Die Studierenden können unterschiedliche Konzepte der Medienbildung und Mediendidaktik unter Berücksichtigung von ausgewählten Resultaten der empirischen und theoretischen Forschung anwenden und auf der Basis ihrer Interpretation des Lehrplans methodische Konzepte und didaktische Szenarien entwickeln und erproben.
ad c.: Die Studierendens sind in der Lage, multimediale Lernumgebungen zu analysieren, zu gestalten und einzusetzen sowie Unterrichtsmedien zu bewerten, zu planen, zu erstellen und zu erproben.
Pflichtmodul 11: Medienbildung und Informatik (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens insbesondere in den Bereichen Recherchieren, Dokumentieren, Lesen, Exzerpieren, Schreiben, Zitieren und Präsentieren beschreiben und im Rahmen eigener wissenschaftlicher Arbeiten anwenden.
ad b.: Die Studierenden haben Grundkenntnisse der Medien-, Informations- und Maschinenethik sowie der Rechtslage in Bezug auf schulisch relevante Fragen des Datenschutz-, Persönlichkeits- und Urheberrechts und sind fähig, diese in der schulischen Bildungsarbeit anzuwenden.
ad c.: Die Studierenden können einfache Softwaresysteme unter Berücksichtigung grundlegender Methoden und Techniken der Softwareentwicklung und der Softwarequalitätssicherung implementieren.
ad d.: Die Studierenden können mediale Produkte unter Berücksichtigung technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen planen, herstellen, bearbeiten und veröffentlichen.
ad e.: Die Studierenden sind in der Lage, mehrdimensionale Gestaltungsimpulse und strukturierte Lernumgebungen unter Berücksichtigung der Persönlichkeit der Lehrkraft, des Unterrichtsvorhabens, der Lerngruppe sowie von datenschutzkonformen Medienstrukturen zu schaffen und flexibel und kreativ zu nutzen (classroom management).
ad f.: Die Studierenden können Modelle und Konzepte der außerschulischen Jugendmedienarbeit einschließlich der Vernetzung formeller und informeller Lernkontexte reflektieren, entwickeln und gestalten.
ad g.: Die Studierenden verfügen über Qualifikationen, die es ihnen ermöglichen, sich auch über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus, konstruktiv, verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP zu absolvieren:
a. PS Grundlagen und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
b. VU Medienrecht und Medienethik in Bildungskontexten (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
c. UE Entwicklung von Software-Systemen (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
d. UE Medienpraxis (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
e. VU Classroom Management für Digitale Grundbildung und Informatik (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
f. VU Außerschulische Jugendmedienarbeit (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)
g. SE Genderaspekte für technische Wissenschaften und Naturwissenschaften (2 SSt, 2,5 ECTS-AP)ad b.: Die Studierenden haben Grundkenntnisse der Medien-, Informations- und Maschinenethik sowie der Rechtslage in Bezug auf schulisch relevante Fragen des Datenschutz-, Persönlichkeits- und Urheberrechts und sind fähig, diese in der schulischen Bildungsarbeit anzuwenden.
ad c.: Die Studierenden können einfache Softwaresysteme unter Berücksichtigung grundlegender Methoden und Techniken der Softwareentwicklung und der Softwarequalitätssicherung implementieren.
ad d.: Die Studierenden können mediale Produkte unter Berücksichtigung technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen planen, herstellen, bearbeiten und veröffentlichen.
ad e.: Die Studierenden sind in der Lage, mehrdimensionale Gestaltungsimpulse und strukturierte Lernumgebungen unter Berücksichtigung der Persönlichkeit der Lehrkraft, des Unterrichtsvorhabens, der Lerngruppe sowie von datenschutzkonformen Medienstrukturen zu schaffen und flexibel und kreativ zu nutzen (classroom management).
ad f.: Die Studierenden können Modelle und Konzepte der außerschulischen Jugendmedienarbeit einschließlich der Vernetzung formeller und informeller Lernkontexte reflektieren, entwickeln und gestalten.
ad g.: Die Studierenden verfügen über Qualifikationen, die es ihnen ermöglichen, sich auch über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus, konstruktiv, verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.
Pflichtmodul 12: Praxissemester (6 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1, 4 und 9
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres fachdidaktischen Wissens fachlich fundierte Kompetenzen zu formulieren und situativ anzupassen. Die Studierenden können fachspezifische Unterrichtseinheiten mit Begleitung unter Anwendung fachdidaktischer Konzepte und schulcurricularer Vorgaben planen, durchführen und evaluieren. Sie können fachspezifische Unterrichtskonzepte und -ansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie mit Blick auf Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender anwenden. Sie können fachspezifische Maßnahmen für das formative und summative Assessment entwickeln und einsetzen, um den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren, sowie fachspezifisches lernförderliches Feedback geben. Sie sind in der Lage, ihren eigenen sowie beobachteten Unterricht aus einer fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Perspektive systematisch zu analysieren, um daraus fundierte Maßnahmen zur Verbesserung ihres Unterrichts abzuleiten. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule zu erläutern und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu unterstützen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 13: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 10
Lernergebnisse: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit zu einem Thema aus dem Fach Digitale Grundbildung und Informatik, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren. Die Studierenden können die Standards guter wissenschaftlicher Praxis anwenden, verstehen den Aufbau und den Erstellungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können die Prinzipien eines guten wissenschaftlichen Schreibstils umsetzen und können wissenschaftliche Präsentationen erstellen und vortragen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.